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Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Folgende Auflistung ist nicht vollständig, sondern soll der<br />

Orientierung dienen.<br />

Schleswig-Holstein<br />

• Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „G“, sofern die<br />

Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“<br />

nur knapp verfehlt wurden (GdB von mindestens 70 und<br />

maximaler Aktionsradius ca. 100 m)<br />

• Gehbehinderte und in ihrer Mobilität beeinträchtigte<br />

Personen mit noch nicht abgeschlossenen Feststellungsverfahren<br />

der Versorgungsbehörden, sofern sie sich nur in<br />

einem maximalen Aktionsradius von ca. 100 m bewegen<br />

können<br />

• Personen, die aufgrund eines Unfalls, einer Operation oder<br />

einer Krankheit vorübergehend, aber dennoch für einen<br />

längeren Zeitraum in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt<br />

sind (maximaler Aktionsradius 100 m).<br />

• Patienten mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem<br />

hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens<br />

60 oder Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher<br />

Darmausgang und künstlicher Harnleiter) und einem hierfür<br />

festgestellten Grad der Behinderung von 70.<br />

Berlin und Brandenburg<br />

• Schwerbehinderte Personen, bei denen ein Grad der<br />

Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein infolge<br />

Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der<br />

Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen „G“ und „B“ festgestellt<br />

sind.<br />

• Schwerbehinderte Personen, bei denen ein GdB von<br />

wenigstens 70 allein infolge der Funktionsstörungen der<br />

unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und<br />

gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen<br />

des Herzens oder der Lunge und die Merkzeichen<br />

„G“ und „B“ festgestellt sind.<br />

• Patienten mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit<br />

einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von<br />

wenigstens 60 oder Stomaträger mit doppeltem Stoma<br />

(künstlicher Darmausgang und künstlicher Harnleiter) und<br />

einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von 70<br />

(nur Berlin).<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

• Schwerbehinderte Personen, bei denen ein Grad der<br />

Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein infolge<br />

Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der<br />

Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen „G“ und „B“<br />

festgestellt sind.<br />

60 Schwerbehinderung

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