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Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Die Arbeitserprobung<br />

soll nach weitgehender Klärung und Entscheidung für einen<br />

Beruf noch bestehende Fragen zu bestimmten Ausbildungs- und<br />

Arbeitsplatzanforderungen klären.<br />

Beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen übernehmen<br />

die Rentenversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft<br />

die Kosten. Die Krankenkasse zahlt nachrangig.<br />

Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kommt unter<br />

Umständen das Sozialamt für die Kosten auf.<br />

Die Anmeldung erfolgt durch den Rehaträger in Abstimmung mit<br />

den Fachdiensten der Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt).<br />

Erforderliche Unterlagen:<br />

• Eingliederungsplan, der vom Rehaträger zusammen mit der<br />

Agentur für Arbeit vor Ort und dem Behinderten erstellt wird<br />

• Eignungsgutachten des Fachpsychologen<br />

• ärztliche Gutachten mit Befundunterlagen<br />

• Kostenzusage des Rehaträgers<br />

Der jeweils zuständige Sozialversicherungsträger: Berufsgenossenschaft,<br />

Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger,<br />

Krankenkasse und das Sozialamt.<br />

?<br />

Wer hilft weiter?<br />

Rehabilitation 33

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