Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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Die Arbeitserprobung<br />
soll nach weitgehender Klärung und Entscheidung für einen<br />
Beruf noch bestehende Fragen zu bestimmten Ausbildungs- und<br />
Arbeitsplatzanforderungen klären.<br />
Beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen übernehmen<br />
die Rentenversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft<br />
die Kosten. Die Krankenkasse zahlt nachrangig.<br />
Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kommt unter<br />
Umständen das Sozialamt für die Kosten auf.<br />
Die Anmeldung erfolgt durch den Rehaträger in Abstimmung mit<br />
den Fachdiensten der Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt).<br />
Erforderliche Unterlagen:<br />
• Eingliederungsplan, der vom Rehaträger zusammen mit der<br />
Agentur für Arbeit vor Ort und dem Behinderten erstellt wird<br />
• Eignungsgutachten des Fachpsychologen<br />
• ärztliche Gutachten mit Befundunterlagen<br />
• Kostenzusage des Rehaträgers<br />
Der jeweils zuständige Sozialversicherungsträger: Berufsgenossenschaft,<br />
Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger,<br />
Krankenkasse und das Sozialamt.<br />
?<br />
Wer hilft weiter?<br />
Rehabilitation 33