Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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Pflege<br />
Erkrankungen, die mit starkem <strong>Schmerz</strong> einhergehen, können je<br />
nach Verlauf und Therapie möglicherweise auch zu einer vorübergehenden<br />
oder dauerhaften Pflegebedürftigkeit führen.<br />
Häusliche Krankenpflege bedeutet in der Regel, dass ein<br />
Patient zu Hause von einer Fachkraft gepflegt wird. Die Krankenversicherung<br />
und die Unfallversicherung stellen unter bestimmten<br />
Voraussetzungen eine häusliche Krankenpflege oder<br />
übernehmen die Kosten dafür. In Einzelfällen tritt die Krankenhilfe<br />
des Sozialhilfeträgers für die Kosten ein.<br />
Häusliche Krankenpflege<br />
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse:<br />
• Die Pflege ist ärztlich verordnet zur Sicherung der ärztlichen<br />
Behandlung.<br />
• Keine im Haushalt lebende Person kann den Patienten im<br />
erforderlichen Umfang pflegen und versorgen und<br />
• Krankenhausbehandlung ist erforderlich, aber nicht<br />
ausführbar (z. B. Bettenmangel, mangelnde Transportfähigkeit)<br />
oder wird vermieden bzw. verkürzt oder<br />
• es handelt sich um bloße Behandlungspflege, die zur<br />
Sicherung der ärztlichen Behandlungsziele erforderlich ist<br />
(z. B. falls der Arzt Injektionen in dem nötigen Umfang nicht<br />
selbst vornehmen kann) – allerdings können Grundpflege<br />
und hauswirtschaftliche Versorgung nur bis zum Eintritt von<br />
Pflegebedürftigkeit verordnet werden.<br />
Voraussetzungen<br />
Krankenhausvermeidungspflege<br />
Mögliche Dauer bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall, in medizinisch<br />
begründeten Fällen (Prüfung durch MDK) auch länger.<br />
Dauer<br />
Sicherungspflege<br />
Die Dauer ist abhängig von den Satzungen der Krankenkassen<br />
oder der Berufsgenossenschaft. Die Richtlinien des Bundesausschusses<br />
der Ärzte und Krankenkassen sehen keine Befristung vor.<br />
Pflege 37