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Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Pflege<br />

Erkrankungen, die mit starkem <strong>Schmerz</strong> einhergehen, können je<br />

nach Verlauf und Therapie möglicherweise auch zu einer vorübergehenden<br />

oder dauerhaften Pflegebedürftigkeit führen.<br />

Häusliche Krankenpflege bedeutet in der Regel, dass ein<br />

Patient zu Hause von einer Fachkraft gepflegt wird. Die Krankenversicherung<br />

und die Unfallversicherung stellen unter bestimmten<br />

Voraussetzungen eine häusliche Krankenpflege oder<br />

übernehmen die Kosten dafür. In Einzelfällen tritt die Krankenhilfe<br />

des Sozialhilfeträgers für die Kosten ein.<br />

Häusliche Krankenpflege<br />

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse:<br />

• Die Pflege ist ärztlich verordnet zur Sicherung der ärztlichen<br />

Behandlung.<br />

• Keine im Haushalt lebende Person kann den Patienten im<br />

erforderlichen Umfang pflegen und versorgen und<br />

• Krankenhausbehandlung ist erforderlich, aber nicht<br />

ausführbar (z. B. Bettenmangel, mangelnde Transportfähigkeit)<br />

oder wird vermieden bzw. verkürzt oder<br />

• es handelt sich um bloße Behandlungspflege, die zur<br />

Sicherung der ärztlichen Behandlungsziele erforderlich ist<br />

(z. B. falls der Arzt Injektionen in dem nötigen Umfang nicht<br />

selbst vornehmen kann) – allerdings können Grundpflege<br />

und hauswirtschaftliche Versorgung nur bis zum Eintritt von<br />

Pflegebedürftigkeit verordnet werden.<br />

Voraussetzungen<br />

Krankenhausvermeidungspflege<br />

Mögliche Dauer bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall, in medizinisch<br />

begründeten Fällen (Prüfung durch MDK) auch länger.<br />

Dauer<br />

Sicherungspflege<br />

Die Dauer ist abhängig von den Satzungen der Krankenkassen<br />

oder der Berufsgenossenschaft. Die Richtlinien des Bundesausschusses<br />

der Ärzte und Krankenkassen sehen keine Befristung vor.<br />

Pflege 37

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