Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für eine<br />
Haushaltshilfe, wenn<br />
• der Versicherte aufgrund medizinischer Leistungen,<br />
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstiger<br />
Leistungen (infolge Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)<br />
außerhalb des eigenen Haushalts untergebracht ist und<br />
• deshalb die Weiterführung des Haushaltes nicht<br />
möglich ist und<br />
• keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt<br />
weiterführen kann und<br />
• im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Tätigkeit der<br />
Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat<br />
oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Der Rentenversicherungsträger übernimmt eine Haushaltshilfe<br />
als ergänzende Leistung zur Rehabilitation, wenn<br />
• der Versicherte wegen der Teilnahme an einer Rehabilitation<br />
außerhalb des eigenen Haushalts untergebracht ist, wodurch<br />
die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, und<br />
• keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt<br />
weiterführen kann und<br />
• ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Tätigkeit der<br />
Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat<br />
oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist und<br />
• der Versicherte den Haushalt bisher selbst geführt und<br />
nicht etwa eine Hausangestellte beschäftigt hat.<br />
• Außerdem sind die rentenversicherungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen zu erfüllen (Rehabilitation).<br />
Wurde der Antrag auf eine Haushaltshilfe von der Rentenversicherung<br />
abgelehnt und leben Kinder im Haushalt, deren<br />
Versorgung infolge Erkrankung der Mutter/des Vaters nicht<br />
gewährleistet ist, kann beim Jugendamt ein Antrag auf<br />
ambulante Familienpflege gestellt werden.<br />
Gesetzliche Rentenversicherung<br />
!<br />
Praxistipp<br />
Vorrangig erbringen die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft<br />
und die Rentenversicherungsträger eine Sachleistung, d. h., sie<br />
stellen die Haushaltskraft.<br />
Die Krankenkassen haben mit geeigneten Organisationen (z. B.<br />
Trägern der freien Wohlfahrtspflege, ambulanten Pflegediensten<br />
oder Sozialstationen) Verträge über die Erbringung von Haushaltshilfe<br />
geschlossen. Haushaltshilfekräfte dieser Vertragsorganisationen<br />
erbringen die Leistung und rechnen dann direkt<br />
mit der Krankenkasse ab.<br />
Sachleistungserbringung<br />
Haushaltshilfe 35