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Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für eine<br />

Haushaltshilfe, wenn<br />

• der Versicherte aufgrund medizinischer Leistungen,<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstiger<br />

Leistungen (infolge Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)<br />

außerhalb des eigenen Haushalts untergebracht ist und<br />

• deshalb die Weiterführung des Haushaltes nicht<br />

möglich ist und<br />

• keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt<br />

weiterführen kann und<br />

• im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Tätigkeit der<br />

Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat<br />

oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Der Rentenversicherungsträger übernimmt eine Haushaltshilfe<br />

als ergänzende Leistung zur Rehabilitation, wenn<br />

• der Versicherte wegen der Teilnahme an einer Rehabilitation<br />

außerhalb des eigenen Haushalts untergebracht ist, wodurch<br />

die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, und<br />

• keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt<br />

weiterführen kann und<br />

• ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Tätigkeit der<br />

Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat<br />

oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist und<br />

• der Versicherte den Haushalt bisher selbst geführt und<br />

nicht etwa eine Hausangestellte beschäftigt hat.<br />

• Außerdem sind die rentenversicherungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen zu erfüllen (Rehabilitation).<br />

Wurde der Antrag auf eine Haushaltshilfe von der Rentenversicherung<br />

abgelehnt und leben Kinder im Haushalt, deren<br />

Versorgung infolge Erkrankung der Mutter/des Vaters nicht<br />

gewährleistet ist, kann beim Jugendamt ein Antrag auf<br />

ambulante Familienpflege gestellt werden.<br />

Gesetzliche Rentenversicherung<br />

!<br />

Praxistipp<br />

Vorrangig erbringen die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft<br />

und die Rentenversicherungsträger eine Sachleistung, d. h., sie<br />

stellen die Haushaltskraft.<br />

Die Krankenkassen haben mit geeigneten Organisationen (z. B.<br />

Trägern der freien Wohlfahrtspflege, ambulanten Pflegediensten<br />

oder Sozialstationen) Verträge über die Erbringung von Haushaltshilfe<br />

geschlossen. Haushaltshilfekräfte dieser Vertragsorganisationen<br />

erbringen die Leistung und rechnen dann direkt<br />

mit der Krankenkasse ab.<br />

Sachleistungserbringung<br />

Haushaltshilfe 35

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