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Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Hilfe besteht in der<br />

• Unterstützung bei diesen gewöhnlichen und wiederkehrenden<br />

Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens.<br />

• teilweisen oder vollständigen Übernahme dieser<br />

Verrichtungen.<br />

• Beaufsichtigung oder Anleitung bei diesen Verrichtungen.<br />

Das bedeutet, dass z.B. die Beaufsichtigung eines Verwirrten,<br />

der nur unter Anweisung seine Zähne putzen kann, zum<br />

Hilfebedarf des Pflegebedürftigen zählt.<br />

Antrag<br />

Pflegeleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.<br />

Zwischen Antragstellung und Genehmigung können mitunter<br />

mehrere Wochen vergehen. Falls in dieser Zeit bereits eine Pflegeperson<br />

notwendig ist, muss diese selbst bezahlt werden.<br />

Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die Pflegekasse die<br />

Kosten rückwirkend zum Tag der Antragstellung in Höhe der<br />

genehmigten Leistungen. Diesbezüglich ist es wichtig, sämtliche<br />

Belege vorweisen zu können.<br />

Falls dazu kein Geld vorhanden ist:<br />

Vorübergehend kann beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragt<br />

werden. Liegen die Voraussetzungen vor, geht das Sozialamt in<br />

Vorleistung und rechnet dann bei Bewilligung des Pflegeantrags<br />

direkt mit der Krankenkasse ab.<br />

Pflegetagebuch<br />

Die Pflegekassen bieten ein Pflegetagebuch an, in das alle an der<br />

Pflege beteiligten Personen ihre Pflegezeiten und Pflegetätigkeiten<br />

eintragen. Es ist sinnvoll, dieses Pflegetagebuch<br />

2 Wochen vor Erscheinen des MDK sorgfältig zu führen. Dabei<br />

wird minutengenau festgehalten, wie viel Zeit die einzelnen<br />

Tätigkeiten im Rahmen der Pflege und hauswirtschaftlichen<br />

Versorgung einnehmen. So bekommt der Pflegende einen<br />

Überblick über den gesamten Hilfebedarf und Zeitaufwand der<br />

täglichen Pflege.<br />

Das Pflegetagebuch ist in Spalten angelegt. Hinter jede<br />

pflegende Tätigkeit kann der Zeitaufwand in Minuten und die Art<br />

der Hilfe (Anleitung, Beaufsichtigung, Unterstützung, teilweise<br />

oder volle Übernahme) eingetragen werden.<br />

Als pflegende Tätigkeiten sind aufgelistet:<br />

• Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Rasieren, Kämmen,<br />

Mund- und Zahnpflege, Blasenentleerung, Darmentleerung,<br />

Intimpflege, Wechseln von Inkontinenzartikeln<br />

40 Pflege

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