Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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GI – gehörlos<br />
• unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr<br />
oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung<br />
• Sozialtarif beim Telefon bei einem GdB von 90: Ermäßigung<br />
bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 € netto monatlich<br />
im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im<br />
T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als<br />
Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist<br />
• Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht<br />
H – hilflos<br />
• unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr<br />
• Kraftfahrzeugsteuerbefreiung<br />
• Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung bei der<br />
Einkommenssteuer: 3.700,– €<br />
• in vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer<br />
RF – Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht<br />
• Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht<br />
• Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten<br />
bis zu 6,94 € netto monatlich im Rahmen des<br />
ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die<br />
Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber<br />
voreingestellt ist<br />
• bei zusätzlicher Blindheit, Gehörlosigkeit oder Sprachbehinderung<br />
mit einem GdB von mind. 90<br />
(Sprachbehinderung allein GdB von 30):<br />
Vergünstigung von 8,72 € netto monatlich<br />
GdB-abhängige<br />
Nachteilsausgleiche<br />
GdB-abhängige Nachteilsausgleiche<br />
Nachteilsausgleiche, die bei einem niedrigen GdB angeführt sind,<br />
gelten auch für alle höheren GdB.<br />
GdB 20<br />
• Teilnahme am Behindertensport<br />
56 Schwerbehinderung