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Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Praxistipp Folgende<br />

Punkte sind beim Beantragen des Ausweises zu<br />

beachten:<br />

• Nicht nur die Grunderkrankung, sondern auch alle<br />

zusätzlichen Beeinträchtigungen, z. B. Sehfehler, sowie<br />

Begleiterscheinungen, angeben.<br />

• Kliniken und Ärzte anführen, die am besten über die<br />

angeführten Gesundheitsstörungen informiert sind. Dabei<br />

unbedingt die dem Antrag beiliegenden Schweigepflichtsentbindungen<br />

und Einverständniserklärungen ausfüllen,<br />

damit das Versorgungsamt bei den angegebenen Stellen<br />

die entsprechenden Auskünfte einholen kann.<br />

• Antragstellung mit dem behandelnden Arzt absprechen.<br />

Der Arzt sollte in den Befundberichten die einzelnen<br />

Auswirkungen sowohl der Grunderkrankung als auch<br />

der chronischen <strong>Schmerz</strong>en (z. B. die Höhe der körperlichen<br />

Belastbarkeit) detailliert darstellen. Diese Kriterien, nicht<br />

allein die Diagnose, entscheiden über den Grad der<br />

Behinderung.<br />

• Der Patient sollte sich etwa eine Woche lang selbst beobachten<br />

und beobachten lassen und alles aufschreiben, was körperlich<br />

beeinträchtigt, was <strong>Schmerz</strong>en verursacht, womit er sich<br />

und/oder andere gefährdet oder wo er mehr Zeit benötigt<br />

oder mehr Aufwand betreiben muss, als gesunde Menschen.<br />

Außerdem sollte der Patient dem Antrag ein Schreiben<br />

beifügen, in dem er alle aus der Erkrankung entstehenden<br />

Nachteile gegenüber einem gesunden Menschen im gleichen<br />

Alter auflistet. Die Nachteile sollten sich auf die Bereiche<br />

Mobilität, Haushaltsführung, Freizeit und Beruf beziehen.<br />

Auch krankheitsbedingte Umstände, welche den Patienten<br />

finanziell belasten, sollten erläutert werden. Eine Kopie dieses<br />

Schreibens sollte auch dem behandelnden Arzt gegeben<br />

werden, damit dieser sich bei Nachfragen des Amtes darauf<br />

beziehen kann.<br />

• Bereits vorhandene ärztliche Unterlagen gleich bei Antragstellung<br />

mit einreichen, z. B. Krankenhausentlassungsbericht,<br />

Kurbericht, alle die Behinderung betreffenden Befunde in<br />

Kopie.<br />

• Lichtbild beilegen (erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres<br />

notwendig).<br />

• Wenn der Behinderte niemals in der Lage ist, das Haus<br />

zu verlassen, ist es auf Antrag möglich, einen Schwerbehindertenausweis<br />

ohne Foto zu bekommen.<br />

• Nach der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)<br />

bekommt der Behinderte vom Versorgungsamt einen so<br />

genannten Feststellungsbescheid. Ab einem GdB von 50<br />

besteht die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis<br />

zu erhalten.<br />

50 Schwerbehinderung

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