Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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• Schwerbehinderte Personen, bei denen ein GdB von<br />
wenigstens 70 allein infolge der Funktionsstörungen der<br />
unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und<br />
gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen<br />
des Herzens oder der Lunge und das Merkzeichen<br />
„G“ festgestellt sind.<br />
• Patienten mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem<br />
hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens<br />
60 oder Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher<br />
Darmausgang und künstlicher Harnleiter) und einem hierfür<br />
festgestellten Grad der Behinderung von 70 .<br />
In Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-<br />
Anhalt und Thüringen entspricht der Umfang der Parkerleichterungen<br />
den Parkerleichterungen, die Personen mit dem<br />
Merkzeichen „aG“, einschließlich der Benutzung des Schwerbehindertenparkplatzes,<br />
eingeräumt wird.<br />
In den übrigen Bundesländern ist die Benutzung der Schwerbehindertenparkplätze<br />
ausgeschlossen.<br />
!<br />
Praxistipp<br />
Zur Beantragung: Passfoto, Schwerbehindertenausweis und den<br />
letzten Bescheid des Versorgungsamtes mitbringen. Ein blauer<br />
Parkausweis kann auch beantragt werden, wenn der berechtigte<br />
Schwerbehinderte nicht selbst in der Lage ist, das Fahrzeug zu<br />
führen.<br />
EU-Ausweis<br />
Seit Anfang 2002 gibt es einen einheitlichen EU-Parkausweis für<br />
Schwerbehinderte, der in allen EU-Ländern gilt. Zum Ausweis<br />
gehört eine Broschüre, die über die jeweiligen Parksonderrechte<br />
aufklärt. Im Ausland muss dann der Text in der Landessprache<br />
aufgeklappt und sichtbar neben den Ausweis gelegt werden.<br />
Sonderparkplatz<br />
Für Schwerbehinderte mit Merkzeichen „aG“ können bestehende<br />
Parkmöglichkeiten oder Einzelparkplätze in unmittelbarer Nähe<br />
der Wohnung reserviert werden.<br />
Voraussetzungen<br />
Voraussetzungen hierfür sind:<br />
• Es ist kein genügender Parkraum vorhanden.<br />
• Der Behinderte hat keine Garage oder keinen Abstellplatz in<br />
zumutbarer Entfernung zu seiner Wohnung.<br />
64 Schwerbehinderung