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Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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• Schwerbehinderte Personen, bei denen ein GdB von<br />

wenigstens 70 allein infolge der Funktionsstörungen der<br />

unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und<br />

gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen<br />

des Herzens oder der Lunge und das Merkzeichen<br />

„G“ festgestellt sind.<br />

• Patienten mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem<br />

hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens<br />

60 oder Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher<br />

Darmausgang und künstlicher Harnleiter) und einem hierfür<br />

festgestellten Grad der Behinderung von 70 .<br />

In Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-<br />

Anhalt und Thüringen entspricht der Umfang der Parkerleichterungen<br />

den Parkerleichterungen, die Personen mit dem<br />

Merkzeichen „aG“, einschließlich der Benutzung des Schwerbehindertenparkplatzes,<br />

eingeräumt wird.<br />

In den übrigen Bundesländern ist die Benutzung der Schwerbehindertenparkplätze<br />

ausgeschlossen.<br />

!<br />

Praxistipp<br />

Zur Beantragung: Passfoto, Schwerbehindertenausweis und den<br />

letzten Bescheid des Versorgungsamtes mitbringen. Ein blauer<br />

Parkausweis kann auch beantragt werden, wenn der berechtigte<br />

Schwerbehinderte nicht selbst in der Lage ist, das Fahrzeug zu<br />

führen.<br />

EU-Ausweis<br />

Seit Anfang 2002 gibt es einen einheitlichen EU-Parkausweis für<br />

Schwerbehinderte, der in allen EU-Ländern gilt. Zum Ausweis<br />

gehört eine Broschüre, die über die jeweiligen Parksonderrechte<br />

aufklärt. Im Ausland muss dann der Text in der Landessprache<br />

aufgeklappt und sichtbar neben den Ausweis gelegt werden.<br />

Sonderparkplatz<br />

Für Schwerbehinderte mit Merkzeichen „aG“ können bestehende<br />

Parkmöglichkeiten oder Einzelparkplätze in unmittelbarer Nähe<br />

der Wohnung reserviert werden.<br />

Voraussetzungen<br />

Voraussetzungen hierfür sind:<br />

• Es ist kein genügender Parkraum vorhanden.<br />

• Der Behinderte hat keine Garage oder keinen Abstellplatz in<br />

zumutbarer Entfernung zu seiner Wohnung.<br />

64 Schwerbehinderung

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