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Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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35–50 KMD unter -2,5 SD mit mehr als 2 Wirbelfrakturen,<br />

deutlichen statischen Veränderungen der Wirbelsäule<br />

(deutlich vermehrte Kyphose der BWS, Steilstellung<br />

oder Hyperlordose der LWS, beginnende Hyperlordose<br />

der HWS)<br />

ständige <strong>Schmerz</strong>en auch bei geringen Belastungen,<br />

weitere Abnahme der Beweglichkeit, wobei ein<br />

deutlicher Bewegungsschmerz besteht,<br />

Abnahme der Körpergröße über 5 cm oder Zustand<br />

nach Schenkelhalsfraktur mit deutlichen Bewegungseinschränkungen<br />

bzw. nach Hüftendoprothese mit<br />

Komplikationen (Lockerung, Bewegungseinschränkung,<br />

Infektion)<br />

über 50 KMD unter -2,5 SD mit zahlreichen, immer wieder<br />

neu auftretenden Wirbelfrakturen,<br />

schweren statischen Veränderungen,<br />

Abnahme der Körpergröße über 8 cm,<br />

stark herabgesetzte Belastbarkeit und Beweglichkeit<br />

der Wirbelsäule,<br />

chronisches <strong>Schmerz</strong>syndrom,<br />

Hilfe bei Aktivitäten des täglichen Lebens notwendig<br />

(teilweise bei Körperreinigung, An- und Auskleiden,<br />

Haushaltsführung, Einkaufen),<br />

Einschränkung der Gehfähigkeit (weniger als 100 m)<br />

oder Vorliegen einer Schenkelhals-Pseudoarthrose<br />

mit deutlicher Herabsetzung der Belastbarkeit des<br />

betroffenen Hüftgelenks<br />

Auch bei Osteoporose ist der GdB/MdE-Grad vor allem von der<br />

Funktionsbeeinträchtigung und den <strong>Schmerz</strong>en abhängig. Eine<br />

ausschließlich messtechnisch nachgewiesene Minderung des<br />

Knochenmineralgehalts rechtfertigt noch nicht die Annahme<br />

eines GdB/MdE-Grades. Außergewöhnliche <strong>Schmerz</strong>en sind ggf.<br />

zusätzlich zu berücksichtigen.<br />

Nachteilsausgleiche<br />

Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von den Merkzeichen und<br />

dem Grad der Behinderung (GdB).<br />

Merkzeichenabhängige<br />

Nachteilsausgleiche<br />

Merkzeichenabhängige Nachteilsausgleiche<br />

aG – außergewöhnlich gehbehindert<br />

• unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr<br />

• Kraftfahrzeugsteuerbefreiung<br />

54 Schwerbehinderung

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