Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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Ansprechpartner sind die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger,<br />
Berufsgenossenschaften und das Sozialämter.<br />
?<br />
Wer hilft weiter?<br />
Die folgenden Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation<br />
kommen bei schmerzkranken Patienten häufig zum Einsatz.<br />
Ambulante, teilstationäre<br />
und stationäre<br />
Rehamaßnahmen<br />
Eine ambulante Rehamaßnahme führt der Patient wohnortnah<br />
durch. Er wohnt und isst dabei in der Regel zu Hause, nicht in der<br />
Reha-Einrichtung. Eine ambulante Rehamaßnahme hat immer<br />
Vorrang vor einer stationären.<br />
Ambulante Rehamaßnahmen<br />
Voraussetzungen für ambulante Rehamaßnahmen sind:<br />
• Eine ambulante Krankenbehandlung reicht für den<br />
angestrebten Rehaerfolg nicht aus.<br />
• Die Rehamaßnahme ist aus medizinischen Gründen<br />
erforderlich.<br />
• Die ambulanten Rehamaßnahme wird in Einrichtungen mit<br />
Versorgungsvertrag oder in wohnortnahen Einrichtungen<br />
mit bedarfsgerechter, leistungsfähiger und wirtschaftlicher<br />
Versorgung durchgeführt.<br />
Voraussetzungen<br />
Die ambulante Rehamaßnahme dauert längstens 20 Behandlungstage.<br />
Eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen<br />
möglich.<br />
Dauer<br />
Bei der teilstationären Rehamaßnahme kommt der Patient<br />
morgens in die behandelnde Einrichtung und verlässt diese<br />
abends wieder. Er nimmt die Mahlzeiten in der Einrichtung ein,<br />
auch stehen Ruheräume zur Verfügung. Eine teilstationäre<br />
Rehamaßnahme ist nur dann möglich, wenn es eine wohnortnahe<br />
Einrichtung gibt, welche die Behandlung leisten kann.<br />
Teilstationäre Rehamaßnahmen<br />
Rehabilitation 27