Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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• Mobilität: Aufstehen vom Bett, Aufstehen vom Rollstuhl,<br />
Zubettbringen, Ankleiden, Auskleiden, Gehen/Bewegen im<br />
Haus, Stehen, Treppensteigen, Begleiten zum Arzt<br />
• Ernährung: Mundgerechte Zerkleinerung der Nahrung,<br />
Füttern<br />
• hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen,<br />
Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln der Wäsche,<br />
Waschen, Bügeln, Beheizen der Wohnung<br />
Bei der Begutachtung sollte das ausgefüllte Pflegetagebuch<br />
zusammen mit allen medizinischen Unterlagen dem MDK vorgelegt<br />
werden. Dieser sieht dann nicht nur eine „Momentaufnahme“,<br />
sondern den ständigen Hilfebedarf, was die gerechte<br />
Beurteilung vereinfacht.<br />
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />
(MDK) mit der Prüfung der Pflegebedürftigkeit. Die<br />
Pflegebedürftigkeit bestimmt die Pflegestufe, die dann von der<br />
Pflegekasse festgelegt wird.<br />
Der MDK nimmt beim Pflegebedürftigen einen Begutachtungstermin<br />
wahr. Er erfasst dabei die Aufwendungen für Verrichtungen<br />
der Pflege im konkreten Fall des Pflegebedürftigen,<br />
legt in einem Gutachten fest, welche Aufwendungen erforderlich<br />
sind, und stellt einen Pflegeplan auf.<br />
Die Pflegekasse stuft den Pflegebedürftigen nach Erhalt des<br />
Gutachtens in eine Pflegestufe ein. Der Bescheid über Pflegegeld<br />
bzw. Pflegesachleistungen geht dem Antragsteller zu.<br />
Prüfung der Pflegebedürftigkeit<br />
Die Begutachtungsrichtlinien für die Pflegebedürftigkeit sind für<br />
das gesamte Bundesgebiet einheitlich und für alle Pflegekassen<br />
und MDKs verbindlich. Diese Richtlinien können beim Dienst der<br />
Spitzenverbände der Krankenkassen unter Telefon 0201 83270<br />
bestellt werden.<br />
!<br />
Praxistipp<br />
Die Pflegestufe ergibt sich aus der Schwere der Pflegebedürftigkeit<br />
und bedingt die Höhe der Leistungen der Pflegekasse.<br />
Pflegestufen der<br />
Pflegeversicherung<br />
Pflege 41