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Ratgeber Schmerz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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• Mobilität: Aufstehen vom Bett, Aufstehen vom Rollstuhl,<br />

Zubettbringen, Ankleiden, Auskleiden, Gehen/Bewegen im<br />

Haus, Stehen, Treppensteigen, Begleiten zum Arzt<br />

• Ernährung: Mundgerechte Zerkleinerung der Nahrung,<br />

Füttern<br />

• hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen,<br />

Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln der Wäsche,<br />

Waschen, Bügeln, Beheizen der Wohnung<br />

Bei der Begutachtung sollte das ausgefüllte Pflegetagebuch<br />

zusammen mit allen medizinischen Unterlagen dem MDK vorgelegt<br />

werden. Dieser sieht dann nicht nur eine „Momentaufnahme“,<br />

sondern den ständigen Hilfebedarf, was die gerechte<br />

Beurteilung vereinfacht.<br />

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />

(MDK) mit der Prüfung der Pflegebedürftigkeit. Die<br />

Pflegebedürftigkeit bestimmt die Pflegestufe, die dann von der<br />

Pflegekasse festgelegt wird.<br />

Der MDK nimmt beim Pflegebedürftigen einen Begutachtungstermin<br />

wahr. Er erfasst dabei die Aufwendungen für Verrichtungen<br />

der Pflege im konkreten Fall des Pflegebedürftigen,<br />

legt in einem Gutachten fest, welche Aufwendungen erforderlich<br />

sind, und stellt einen Pflegeplan auf.<br />

Die Pflegekasse stuft den Pflegebedürftigen nach Erhalt des<br />

Gutachtens in eine Pflegestufe ein. Der Bescheid über Pflegegeld<br />

bzw. Pflegesachleistungen geht dem Antragsteller zu.<br />

Prüfung der Pflegebedürftigkeit<br />

Die Begutachtungsrichtlinien für die Pflegebedürftigkeit sind für<br />

das gesamte Bundesgebiet einheitlich und für alle Pflegekassen<br />

und MDKs verbindlich. Diese Richtlinien können beim Dienst der<br />

Spitzenverbände der Krankenkassen unter Telefon 0201 83270<br />

bestellt werden.<br />

!<br />

Praxistipp<br />

Die Pflegestufe ergibt sich aus der Schwere der Pflegebedürftigkeit<br />

und bedingt die Höhe der Leistungen der Pflegekasse.<br />

Pflegestufen der<br />

Pflegeversicherung<br />

Pflege 41

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