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Arbeiten mit alkoholbelasteten Familien im Handlungsfeld der ...

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Abgesehen von <strong>der</strong> eingeschränkten Effektivität <strong>der</strong> Gesprächen unter<br />

Alkoholeinfluss ist es ein wichtiger Aspekt, durch die aufgestellten Regeln<br />

„drogenfreie Räume o<strong>der</strong> Zeiten“ einzurichten. Die Klienten können dadurch die<br />

Erfahrung machen, dass sie in <strong>der</strong> Lage sind, ihren Alkoholkonsum zu kontrollieren,<br />

um an für sie relevanten Zielen zu arbeiten. Außerdem erleben sie sich <strong>im</strong> Umgang<br />

<strong>mit</strong> den Kin<strong>der</strong>n in einem an<strong>der</strong>en Zustand und <strong>mit</strong> einer an<strong>der</strong>en Wirkung.<br />

Viele Fachkräfte befürchten, die Eltern ganz für die Zusammenarbeit zu verlieren,<br />

wenn sie sich in diesem Punkt allzu starr zeigen. Dies dürfte vor allem dann <strong>der</strong> Fall<br />

sein, wenn die Eltern noch nicht ausreichend für eine Hilfe motiviert sind. Hier ist es<br />

ratsam, den Kontext <strong>der</strong> Hilfe noch einmal sorgfältig abzuklären:<br />

• Handelt es sich um eine freiwillige Beratung/Hilfe zur Erziehung o<strong>der</strong> um<br />

einen Zwangskontext, <strong>der</strong> <strong>im</strong> Rahmen von Auflagen erfolgt?<br />

• Ist den Eltern klar, welchen Sinn die Gespräche haben sollen?<br />

• Ist den Eltern klar, welche Schritte o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen von ihnen erwartet<br />

werden und welche Konsequenzen eine Nicht-Verän<strong>der</strong>ung hätte?<br />

• Wird ein evtl. Kontrollauftrag seitens des Jugendamtes klar vertreten?<br />

Wenn <strong>der</strong> Kontext <strong>der</strong> Hilfe hinreichend klar ist, bedeutet ein Nicht-Wahrnehmen von<br />

Terminen bzw. das Nicht-Einhalten <strong>der</strong> da<strong>mit</strong> verbundenen Regeln eine<br />

Entscheidung gegen das Hilfeangebot. Wir empfehlen dringend, dieses Verständnis<br />

auch gegenüber den Klienten klar zu vertreten und in <strong>der</strong> Folge entsprechend zu<br />

handeln. Beispielsweise lässt sich (u.U. schriftlich) formulieren: „Sollten Sie (2x) nicht<br />

zum vereinbarten Termin erscheinen, werte ich dies als eine Entscheidung gegen<br />

eine Zusammenarbeit und werde dies dem Jugendamt zurückmelden/.... und werde<br />

folgende Schritte einleiten.“<br />

Meistens wird es versäumt, den Klienten vorher <strong>mit</strong>zuteilen, welches Verhalten von<br />

ihnen welche Folgen haben wird. Oft werden Schritte vereinbart, aber in <strong>der</strong><br />

Hoffnung darauf, dass die Klienten diese Vereinbarungen einhalten (und um sie nicht<br />

zu verschrecken) werden keine Konsequenzen <strong>im</strong> Falle <strong>der</strong> Nicht-Einhaltung<br />

benannt. Dieses Versäumnis wirkt sich in <strong>der</strong> Regel sehr ungünstig aus, weil die<br />

Klienten dann erst testen müssen, was passiert, wenn sie sich nicht an die<br />

Absprache halten – und die Sozialarbeiterin dadurch in Zugzwang kommt. Gerade <strong>im</strong><br />

Zwangskontext, o<strong>der</strong> wenn es um die Frist für eine wichtige Entscheidung geht,<br />

sollten diese Konsequenzen <strong>im</strong>mer <strong>im</strong> Voraus benannt und auch schriftlich<br />

festgehalten werden. Dabei empfiehlt es sich, den Klienten eine Kopie <strong>der</strong><br />

Vereinbarung zu geben.<br />

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