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Arbeiten mit alkoholbelasteten Familien im Handlungsfeld der ...

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Bei <strong>der</strong> Best<strong>im</strong>mung <strong>der</strong> Zielvorstellungen und nächsten Schritte sollte unterschieden<br />

werden zwischen<br />

• Bedingungen, die unverzichtbar sind, um eine Kindeswohlgefährdung soweit wie<br />

möglich auszuschließen und<br />

• „Wunschvorstellungen“, für <strong>der</strong>en Umsetzung es Spielräume gibt, die <strong>mit</strong> den<br />

Eltern ausgehandelt werden können.<br />

Bei <strong>der</strong> Umsetzung von Kontrollen ist es wichtig, diese gegenüber dem Klienten<br />

• offen anzukündigen und<br />

• transparent durchzuführen.<br />

Bei <strong>der</strong> Umsetzung von Konsequenzen muss bedacht werden, dass diese<br />

• umgehend und präzise entsprechend <strong>der</strong> vorherigen Vereinbarungen und<br />

• ohne „wenn und aber“ erfolgen (ohne Diskussion und kein weiterer Aufschub).<br />

Die Sozialarbeiterin sollte da<strong>mit</strong> rechnen, dass die Eltern nur auf den Druck<br />

reagieren, <strong>der</strong> für sie un<strong>mit</strong>telbar fassbar ist. Setzt man z.B. eine Frist von einem<br />

Monat, innerhalb <strong>der</strong>er die Mutter ihre Kin<strong>der</strong> regelmäßig zum Kin<strong>der</strong>garten bringen<br />

muss, ist zu erwarten, dass die Mutter diese Frist u.U. einhält, danach aber wie<strong>der</strong><br />

nachlässiger wird.<br />

In den Fällen, wo die Sozialarbeiterin drohende Konsequenzen in aller Deutlichkeit<br />

benannt hat, Zeitlinien gesetzt und eine klare Position von Kontrolle eingenommen<br />

hat (z.B.: „Ich werde wöchentlich <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Kita-Leiterin telefonieren, um nachzufragen,<br />

ob ihr Kind regelmäßig dort war“), war zu beobachten, dass ein spürbarer Ruck<br />

durch die Familie ging.<br />

Fallbeispiel:<br />

In einer seit zwei Jahren laufenden <strong>Familien</strong>hilfe war es wie<strong>der</strong>holt zu<br />

Alkoholexzessen <strong>der</strong> Mutter gekommen, während <strong>der</strong>er die Sicherheit <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />

akut gefährdet schien. Diese Exzesse hatten den Charakter publikumswirksam<br />

inszenierter Ausnahmesituationen. Im normalen Alltag konnte die Frau ihren<br />

Alkoholkonsum durchaus kontrollieren bis hin zur monatelangen Totalabstinenz.<br />

Nach dem letzten Vorfall schlug die ASD-Kollegin eine deutlich schärfere Gangart ein<br />

als bisher: Sie sagte <strong>der</strong> Mutter sehr deutlich, dass sie, wenn die Klientin nicht an<br />

ihrem Alkoholproblem arbeite, die Kin<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Familie nehmen werde, da sie das<br />

Risiko einer neuerlichen Gefährdung nicht mehr zu tragen bereit sei. Die Mutter war<br />

bereit, sich zu einer regelmäßigen Teilnahme an <strong>der</strong> wöchentlich stattfindenden<br />

„Motivationsgruppe“ <strong>der</strong> Suchtberatungsstelle zu verpflichten. Es wurde eine<br />

Schweigepflichtsentbindung vereinbart, und die Einhaltung <strong>der</strong> Termine wird seitens<br />

des Jugendamtes überprüft.<br />

Nach Äußerungen <strong>der</strong> Mutter gegenüber <strong>der</strong> <strong>Familien</strong>helferin war sie „froh“ (!), dass<br />

die Mitarbeiterin des Jugendamtes ihr diesen Druck gemacht habe und sagte, sie<br />

„habe das gebraucht“, um etwas zu unternehmen. Sie tue dies wegen ihrer Kin<strong>der</strong>.<br />

Zur Unterstützung durch Hilfen zur Erziehung siehe Kap. 4.<br />

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