Arbeiten mit alkoholbelasteten Familien im Handlungsfeld der ...
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3.4. Im Gespräch <strong>mit</strong> den Eltern<br />
Im Gespräch <strong>mit</strong> den Eltern ist die Sozialarbeiterin <strong>mit</strong> einer Vielzahl von Aufgaben<br />
betraut: Zum einen gilt es die Eltern zu beraten und zu einer Zusammenarbeit zu<br />
motivieren, gegebenenfalls Hilfen zur Erziehung anzubieten und hierfür eine erste<br />
Auftragsklärung zu erarbeiten.<br />
Gerade <strong>im</strong> Zusammenhang <strong>mit</strong> Alkoholproblemen wird aber oftmals seitens <strong>der</strong><br />
Sozialarbeiterin und an<strong>der</strong>er Außenstehen<strong>der</strong> ein Handlungsbedarf gesehen, dem<br />
die Eltern zunächst nicht zust<strong>im</strong>men. Hier bewegt sich die Kollegin auf einem<br />
schmalen Grat zwischen Beratung und Kontrolle. Im Kontakt <strong>mit</strong> den Eltern scheint<br />
es sinnvoll, beide Aufgaben von vornherein klar und offen zu benennen, um den<br />
Rahmen <strong>der</strong> eigenen Tätigkeit abzustecken und da<strong>mit</strong> die Eltern wissen „woran sie<br />
sind“. Dann erst sollte man den Grund des Kommens benennen. Natürlich kann es<br />
sinnvoll sein, diesen „doppelten Auftrag“ auch <strong>im</strong> Verlauf eines Hilfeprozesses noch<br />
einmal klarzustellen.<br />
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