Lärmaktionsplan Stadt Herzogenrath - prr.de
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PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD<br />
<strong>Lärmaktionsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herzogenrath</strong><br />
7. Protokoll <strong>de</strong>r öffentlichen Anhörung gemäß Artikel 8 Absatz<br />
7<br />
Das Bun<strong>de</strong>s-Immissionsschutzgesetz for<strong>de</strong>rt in § 47d (3): Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen<br />
für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an <strong>de</strong>r Ausarbeitung<br />
und <strong>de</strong>r Überprüfung <strong>de</strong>r Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Mitwirkung<br />
sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu<br />
unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichen<strong>de</strong>n Zeitspanne für je<strong>de</strong> Phase <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung vorzusehen. Verfahren, wie diese Mitwirkung zu gestalten ist, wer<strong>de</strong>n im Gesetz<br />
nicht genannt.<br />
Die Umsetzung einer Lärmmin<strong>de</strong>rungsplanung ist zur Verbesserung <strong>de</strong>r Akzeptanz aber nicht nur<br />
eine Frage <strong>de</strong>r "Hardware", son<strong>de</strong>rn ganz entschei<strong>de</strong>nd auch eine Frage <strong>de</strong>r "Software". Untersuchungen<br />
haben gezeigt, dass ein erheblicher Unterschied zwischen <strong>de</strong>r objektiv festgestellten<br />
Lärmbelastung und <strong>de</strong>r subjektiv empfun<strong>de</strong>nen Lärmbelästigung bestehen kann. Bürger, die sich<br />
mit "ihrer" Straße i<strong>de</strong>ntifizieren, weil sie am Planungsprozess beteiligt waren, empfin<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />
Lärm weniger belästigend. Bürger, die mit einer Maßnahme nicht einverstan<strong>de</strong>n sind, wer<strong>de</strong>n<br />
das Ergebnis auch dann als "laut" und "störend" empfin<strong>de</strong>n, wenn sich gegenüber "vorher" eine<br />
<strong>de</strong>utliche Entlastung einstellt. Hier hat die Information <strong>de</strong>r Öffentlichkeit eine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Be<strong>de</strong>utung.<br />
Die Information und Mitwirkung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit ist dreigeteilt zu sehen:<br />
�� Träger öffentlicher Belange (insbeson<strong>de</strong>re Straßenbaulastträger),<br />
�� allgemeine Öffentlichkeit,<br />
�� politische Gremien mit abschließen<strong>de</strong>m Ratsbeschluss zum <strong>Lärmaktionsplan</strong>.<br />
Die Information und Mitwirkung <strong>de</strong>r allgemeinen Öffentlichkeit soll durch Offenlage <strong>de</strong>s <strong>Lärmaktionsplan</strong><br />
in <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong>verwaltung und im Internet erfolgen. Im Rahmen einer Einwohnerversammlung<br />
gem. § 23 GO NRW stehen darüber hinaus die Fachverwaltung und <strong>de</strong>r externe Bearbeiter<br />
<strong>de</strong>s <strong>Lärmaktionsplan</strong>s für Rückfragen und zur Entgegennahme von Be<strong>de</strong>nken und Anregungen<br />
zur Verfügung.<br />
Am 3. November 2008 fand eine erste Anhörung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit statt. Die kurzfristige Einladung<br />
aufgrund <strong>de</strong>r knappen Terminplanung zur Aufstellung <strong>de</strong>s <strong>Lärmaktionsplan</strong>s war vermutlich<br />
<strong>de</strong>r Grund für eine geringe Resonanz in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit. Das Protokoll <strong>de</strong>r ersten Anhörung<br />
ist als Anlage beigefügt.<br />
Am 9. Dezember 2008 folgte eine Information <strong>de</strong>s Umwelt- und Planungsausschusses über <strong>de</strong>n<br />
erreichten Sachstand.<br />
Das Protokoll <strong>de</strong>r öffentlichen Anhörung im Rahmen <strong>de</strong>r öffentlichen Auslegung ist ebenfalls als<br />
Anlage beigefügt.<br />
Hinweis: Nach Offenlegung wird das Protokoll ergänzt!<br />
2010-01-15<br />
<strong>Herzogenrath</strong><br />
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