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Lärmaktionsplan Stadt Herzogenrath - prr.de

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PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD<br />

<strong>Lärmaktionsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herzogenrath</strong><br />

7. Protokoll <strong>de</strong>r öffentlichen Anhörung gemäß Artikel 8 Absatz<br />

7<br />

Das Bun<strong>de</strong>s-Immissionsschutzgesetz for<strong>de</strong>rt in § 47d (3): Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen<br />

für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an <strong>de</strong>r Ausarbeitung<br />

und <strong>de</strong>r Überprüfung <strong>de</strong>r Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Mitwirkung<br />

sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu<br />

unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichen<strong>de</strong>n Zeitspanne für je<strong>de</strong> Phase <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung vorzusehen. Verfahren, wie diese Mitwirkung zu gestalten ist, wer<strong>de</strong>n im Gesetz<br />

nicht genannt.<br />

Die Umsetzung einer Lärmmin<strong>de</strong>rungsplanung ist zur Verbesserung <strong>de</strong>r Akzeptanz aber nicht nur<br />

eine Frage <strong>de</strong>r "Hardware", son<strong>de</strong>rn ganz entschei<strong>de</strong>nd auch eine Frage <strong>de</strong>r "Software". Untersuchungen<br />

haben gezeigt, dass ein erheblicher Unterschied zwischen <strong>de</strong>r objektiv festgestellten<br />

Lärmbelastung und <strong>de</strong>r subjektiv empfun<strong>de</strong>nen Lärmbelästigung bestehen kann. Bürger, die sich<br />

mit "ihrer" Straße i<strong>de</strong>ntifizieren, weil sie am Planungsprozess beteiligt waren, empfin<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />

Lärm weniger belästigend. Bürger, die mit einer Maßnahme nicht einverstan<strong>de</strong>n sind, wer<strong>de</strong>n<br />

das Ergebnis auch dann als "laut" und "störend" empfin<strong>de</strong>n, wenn sich gegenüber "vorher" eine<br />

<strong>de</strong>utliche Entlastung einstellt. Hier hat die Information <strong>de</strong>r Öffentlichkeit eine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Be<strong>de</strong>utung.<br />

Die Information und Mitwirkung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit ist dreigeteilt zu sehen:<br />

�� Träger öffentlicher Belange (insbeson<strong>de</strong>re Straßenbaulastträger),<br />

�� allgemeine Öffentlichkeit,<br />

�� politische Gremien mit abschließen<strong>de</strong>m Ratsbeschluss zum <strong>Lärmaktionsplan</strong>.<br />

Die Information und Mitwirkung <strong>de</strong>r allgemeinen Öffentlichkeit soll durch Offenlage <strong>de</strong>s <strong>Lärmaktionsplan</strong><br />

in <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong>verwaltung und im Internet erfolgen. Im Rahmen einer Einwohnerversammlung<br />

gem. § 23 GO NRW stehen darüber hinaus die Fachverwaltung und <strong>de</strong>r externe Bearbeiter<br />

<strong>de</strong>s <strong>Lärmaktionsplan</strong>s für Rückfragen und zur Entgegennahme von Be<strong>de</strong>nken und Anregungen<br />

zur Verfügung.<br />

Am 3. November 2008 fand eine erste Anhörung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit statt. Die kurzfristige Einladung<br />

aufgrund <strong>de</strong>r knappen Terminplanung zur Aufstellung <strong>de</strong>s <strong>Lärmaktionsplan</strong>s war vermutlich<br />

<strong>de</strong>r Grund für eine geringe Resonanz in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit. Das Protokoll <strong>de</strong>r ersten Anhörung<br />

ist als Anlage beigefügt.<br />

Am 9. Dezember 2008 folgte eine Information <strong>de</strong>s Umwelt- und Planungsausschusses über <strong>de</strong>n<br />

erreichten Sachstand.<br />

Das Protokoll <strong>de</strong>r öffentlichen Anhörung im Rahmen <strong>de</strong>r öffentlichen Auslegung ist ebenfalls als<br />

Anlage beigefügt.<br />

Hinweis: Nach Offenlegung wird das Protokoll ergänzt!<br />

2010-01-15<br />

<strong>Herzogenrath</strong><br />

30

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