Lärmaktionsplan Stadt Herzogenrath - prr.de
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PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD<br />
<strong>Lärmaktionsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herzogenrath</strong><br />
13. Schätzwerte für die Reduzierung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r betroffenen<br />
Personen<br />
13.1 Rahmenbedingungen <strong>de</strong>r Rechenmo<strong>de</strong>lle<br />
Nach Anhang V (3.) <strong>de</strong>r EG-Umgebungslärmrichtlinie sollten im <strong>Lärmaktionsplan</strong> Schätzwerte für<br />
die Zahl <strong>de</strong>r betroffenen Personen enthalten sein. Das Handlungskonzept ist hierzu schalltechnisch<br />
zu bewerten, um mögliche weitere Anpassungsnotwendigkeiten erkennen zu können. Dies<br />
beinhaltet auf Grundlage <strong>de</strong>r strategischen Lärmkarten vom Juni 2007 die Neuberechnung <strong>de</strong>r<br />
verbleiben<strong>de</strong>n Lärmbetroffenheit <strong>de</strong>r Bewohner.<br />
Um die Lärmmin<strong>de</strong>rungswirkung <strong>de</strong>r angestrebten Maßnahmen im <strong>Lärmaktionsplan</strong> zu prognostizieren,<br />
wird in <strong>de</strong>r Regel eine erneute Berechnung mit <strong>de</strong>r VBUS durchgeführt. Die Differenz<br />
zum ist-Zustand soll die erwartete Maßnahmenwirkung abbil<strong>de</strong>n. Dies ist jedoch nicht in<br />
je<strong>de</strong>m Fall korrekt, da es hierfür erfor<strong>de</strong>rlich wäre, dass alle wesentlichen lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
lärmerzeugen<strong>de</strong>n Parameter in die Lärmberechnungen eingehen. Dies ist jedoch nicht <strong>de</strong>r Fall:<br />
�� Es wer<strong>de</strong>n nur Geschwindigkeiten bis 20 km/h betrachtet. Alle darunter liegen<strong>de</strong>n<br />
Geschwindigkeiten wer<strong>de</strong>n auf 20 km/h gesetzt. Richtet man also eine Tempo 10-<br />
Zone o<strong>de</strong>r einen verkehrsberuhigten Bereich ein, so entspricht die Wirkung in <strong>de</strong>r<br />
Berechnung <strong>de</strong>r Wirkung einer Tempo 20-Regelung.<br />
�� Der Ampelzuschlag <strong>de</strong>r RLS-90 entfällt, so dass die Einrichtung o<strong>de</strong>r auch <strong>de</strong>r Abbau<br />
einer Signalanlage keinen Einfluss auf die Berechnung hat.<br />
Doch auch die Berechnungen auf Basis <strong>de</strong>r "Richtlinien für <strong>de</strong>n Lärmschutz an Straßen - Ausgabe<br />
1990 - RLS-90", wie sie notwendig sind, um Lärmschutzmaßnahmen zu berechnen und die Anordnungsfähigkeiten<br />
von Lärmschutzmaßnahmen auf Grundlage <strong>de</strong>r StVO zu prüfen, führen<br />
nicht weiter. Für das inzwischen breit gefächerte und sehr differenzierte Maßnahmenspektrum<br />
zur Lärmmin<strong>de</strong>rung reichen die Parameter <strong>de</strong>r RLS-90 nicht mehr aus. Das gilt insbeson<strong>de</strong>re für<br />
folgen<strong>de</strong> Min<strong>de</strong>rungspotenziale:<br />
�� Ist ein Gebiet als Tempo 30-Zone ausgewiesen, geht als zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />
Tempo 30 mit <strong>de</strong>r Annahme in die Schallberechnung ein, dass sich alle Kraftfahrzeuge<br />
an diese Geschwindigkeit halten. Aus <strong>de</strong>r Praxis ist jedoch bekannt, dass<br />
die ausschließliche Beschil<strong>de</strong>rung von Tempo 30-Zonen ohne begleiten<strong>de</strong> bauliche<br />
Maßnahmen eine Geschwindigkeitsreduzierung von ca. 10 % <strong>de</strong>r Ausgangsgeschwindigkeit<br />
erreicht, d.h. in <strong>de</strong>r Regel sind in solchen Bereichen Geschwindigkeiten<br />
von 40 km/h keine Seltenheit, 30 km/h eher die Ausnahme. Mit richtig gewählten<br />
baulichen Maßnahmen ist es jedoch möglich, Tempo 30 weitgehend durchzusetzen<br />
und so erst zu einer wirklich wahrnehmbaren Lärmmin<strong>de</strong>rung zu kommen.<br />
Mit <strong>de</strong>r RLS-90 lassen sich jedoch flankieren<strong>de</strong> bauliche Maßnahmen zur Durchsetzung<br />
von Tempo 30 nicht als Lärmmin<strong>de</strong>rungspotenzial nachweisen.<br />
�� In <strong>de</strong>r Definition <strong>de</strong>r zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt in <strong>de</strong>r RLS-90 30 km/h<br />
als untere Berechnungsgrenze, Tempo 20- o<strong>de</strong>r Tempo 10-Zonen bzw. verkehrsberuhigte<br />
Bereiche (7 km/h) gehören explizit nicht zum Berechnungsbereich <strong>de</strong>r<br />
RLS-90.<br />
�� Die RLS-90 unterstellt bei ihren Berechnungen einen stetigen Geschwindigkeitsverlauf,<br />
an Signalanlagen gibt es für die eintreten<strong>de</strong> Unstetigkeit einen Zuschlag. Dies<br />
stellt sich jedoch in <strong>de</strong>r innerstädtischen Praxis ganz an<strong>de</strong>rs dar. Beliefern in <strong>de</strong>r<br />
zweiten Reihe, fehlen<strong>de</strong> Links- und Rechtsabbiegefahrstreifen, häufige Parkvorgän-<br />
2010-01-15<br />
<strong>Herzogenrath</strong><br />
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