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Lärmaktionsplan Stadt Herzogenrath - prr.de

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9.2.3 Belastungsachse L 232 - Ortsdurchfahrt Kohlscheid<br />

Verkehrsregeln<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD<br />

<strong>Lärmaktionsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Herzogenrath</strong><br />

Die Altbebauung entlang <strong>de</strong>r Roermon<strong>de</strong>r Straße nördlich <strong>de</strong>r Bahnbrücke bis zur durch einen<br />

Lärmschutzwall an <strong>de</strong>r Straße und eine Lärmschutzwand zur Bahn geschützten Neubebauung ist<br />

durch die Überlagerung von Straßen- und Bahnlärm mit Lärmpegeln von >65 dB(A)/ >55 dB(A)<br />

ganztags/ nachts belastet.<br />

Maßnahmen zur Lärmmin<strong>de</strong>rung<br />

�� Roermon<strong>de</strong>r Straße von <strong>de</strong>r Bahnbrücke bis zur Neubebauung: Reduzierung <strong>de</strong>r<br />

zulässigen Höchstegschwindigkeit auf 30 km/h.<br />

Städtebauliche Maßnahmen<br />

Die Nutzung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> an <strong>de</strong>r Roermon<strong>de</strong>r Straße zwischen Bahnstraße und Dornkaulstraße<br />

wird, auf die starke Verkehrs- und Lärmbelastung reagierend, auch außerhalb <strong>de</strong>r baurechtlich<br />

festgesetzten Gewerbegebiete von gewerblichen Nutzungen dominiert. Punktuell verteilen sich<br />

kleinere Häusergruppen mit Wohnnutzung als ehemalige Ansätze einer geschlossenen Straßenrandbebauung<br />

über die gesamte Belastungsachse. Diese Wohngebäu<strong>de</strong> sind bis auf wenige<br />

Ausnahmen mit über 70/60 dB(A) ganztags/nachts belastet.<br />

Da eine allgemeine Nutzung zum Wohnen in festgesetzten Gewerbegebieten nicht zulässig ist,<br />

beziehen sich die lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Maßnahmen ausschließlich auf betroffene Bereiche außerhalb<br />

dieser Gebiete, da nur hier Menschen dauerhaft <strong>de</strong>m Straßenlärm ausgesetzt sind.<br />

Angrenzend an die Roermon<strong>de</strong>r Straße ist im Bebauungsplan Nr. II/34 "Kohlscheid West/ Hal<strong>de</strong><br />

Wilsberg" Mischgebiet in dreigeschossiger Bauweise mit passiven Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt.<br />

Eine städtebauliche Entwicklung hat seit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s B-Plans nicht stattgefun<strong>de</strong>n.<br />

Da das zugehörige Lärmschutzgutachten Nr. 92/147 aus <strong>de</strong>m Jahr 1993 nicht mehr aussagekräftig<br />

ist, sollte <strong>de</strong>r <strong>Lärmaktionsplan</strong> zum Anlass für eine Überprüfung <strong>de</strong>r lärmrelevanten Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>s B-Plans (Nr. II/34 "Kohlscheid West/ Hal<strong>de</strong> Wilsberg) genutzt wer<strong>de</strong>n (siehe Abb.<br />

9.3).<br />

Das <strong>de</strong>r angestrebten Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauungsplans II/12 zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong> Plangebiet weist<br />

neben einem Einzelhan<strong>de</strong>lsmarkt an <strong>de</strong>r Kaiserstraße eine Vielzahl verschie<strong>de</strong>nster gewerblicher<br />

Betriebe auf. Der Planungsbereich wird somit durch das Gewerbe geprägt und stellt sich in <strong>de</strong>r<br />

Örtlichkeit als Gewerbegebiet dar. Diesem Sachverhalt soll mit <strong>de</strong>r Bebauungsplanän<strong>de</strong>rung<br />

Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n (siehe Abb. 9.3).<br />

Die Bausubstanz (Wohnnutzung) südlich <strong>de</strong>r Tankstelle in Höhe Weiherstraße und südlich <strong>de</strong>r<br />

Wilsberger Straße müsste mit erheblichen Investitionen einschließlich passiver Lärmschutzmaßnahmen<br />

verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />

2010-01-15<br />

<strong>Herzogenrath</strong><br />

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