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Workpackage 6 Final Report

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Inhaltliche Ansprüche an das BewertungsverfahrenDie "unbedingte" Berücksichtigung von Bodeneigenschaften in der Planung (Frage 5/1, Abb.S. 17) ist noch auf eher niedrigem Niveau. Nur in etwa einem Viertel der Gemeinden wird derBoden bei der Ausweisung von Flächen für bestimmte Nutzungen generell in Betrachtgezogen, mit leichten Abweichungen nach oben und unten je nach Nutzungsart. Interessant istvor allem, dass in mehr als 60 % der Gemeinden der Boden keine Rolle spielt, wenn es umdie Einrichtung von Hausgärten, sprich Gärten im unmittelbaren Siedlungsbereich geht.Im transnationalen Vergleich treten besonders niedrige Werte in der Schweiz auf, vor allemfür die Nutzungsformen Hausgarten, Park, Wohnbau und Verkehr wird nur in einzelnenGemeinden angegeben, dass Bodeneigenschaften "unbedingt berücksichtigt" werden.100%90%Frage 5/2: Bei welchen Nutzungen soll die Eignung des Bodens inZukunft in Planungsprozessen berücksichtigt werden? (n >161)80%70%gültige Einträge60%50%40%30%20%10%0%lw. NutzflächenFriedhöfeKinderspielplätzeWohnbauKleingärtenfw. NutzflächenSport- und FreizeitflächenGewerbeIndustrieParksHausgärtenVerkehrunbedingte fallweise keine BerücksichtigungQuelle: eigene ErhebungenAllerdings sollen in Zukunft – je nach Nutzungsform – in 25 bis 60 % der GemeindenBodeneigenschaften in Planungsverfahren "unbedingt berücksichtigt" werden, die Werte für- 18 -

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