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Workpackage 6 Final Report

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Profil der potenziellen Anwender und bisherige ErfahrungenBewertung der bodenmechanischen Eigenschaften (Baugrundeignung) mit 104 (79 %). DieseEinschätzung wird von allen Partnerländern gleichermaßen geteilt.Mit 76 Nennungen (58 %) wurde auch der Funktion im Wasserkreislauf eine hohe Bedeutungzugewiesen. Annähernd gleiche Bedeutung haben die Bodeneigenschaften aktuelleSchadstoffbelastung (63 Nennungen; 48 %) und Eignung als Lebensraum für Pflanzen undTiere (61 Nennungen; 46 %). Überraschenderweise wird der Archivfunktion mit 46Nennungen (35 %) mehr Bedeutung zugeordnet als den Bodeneigenschaften Seltenheit undNaturnähe (38 Nennungen; 29 %), natürliche Bodenfruchtbarkeit (35 Nennungen; 27 %) undEignung als Schadstofffilter und -puffer (30 Nennungen; 23 %). LänderspezifischeUnterschiede ergeben sich vor allen bei den Bodeneigenschaften Eignung als Lebensraum fürPflanzen und Tiere und der Archivfunktion. Die Lebensraumfunktion wird in Österreichbedeutsamer als die Wasserkreislauffunktion gehalten. Die Archivfunktion interessiert vorallem in der Schweiz und in Italien.Die aus Sicht von AP 9 interessanten, aber nicht überraschenden Antworten auf Frage 19(ohne Abb.) ergaben, dass hauptsächlich in den Fällen, in denen Naturschutz- undWasserschutzflächen, Wald-, Grün- sowie Überflutungsbereiche betroffen waren, keineBaugenehmigung erteilt wurde.Als Hauptgrund für die Probleme bei der bisherigen Durchführung von Bodenbewertungenim Rahmen von Planungsprozessen (Frage 20, Abb. S. 68) wird der Mangel anBodeninformationen gesehen (60 Nennungen; 64 %). Mitverantwortlich sind auch Mangel anUmsetzungswillen (47 Nennungen; 50 %) und zu ungenaue gesetzliche Anforderungen (40Nennungen; 43 %).Fehlende Ressourcen (EDV / GIS, Personal, Geld) wurden von 33 (35 %) als Grund gesehen;für 22 Gemeinden (23 %) war die fehlende Kommunizierbarkeit ausschlaggebend. DasGesamtergebnis gibt mit nur geringen Unterschieden die Einschätzung der jeweiligen Länderwieder. Zur Verbesserung der Situation werden vor allem konkrete gesetzliche Vorgaben undflächendeckende, einheitliche Datengrundlagen gefordert (Frage 21, ohne Abb.).- 67 -

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