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Workpackage 6 Final Report

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Datengrundlagen• Allgemeine DatenverfügbarkeitFür die Anwendung des Bewertungsverfahrens bedeutet die geringe Verfügbarkeitvon bodenbezogenen und anderen umweltbezogenen Datengrundlagen im Gegensatzzu Planungsgrundlagen eine Einschränkung. Es ist zu hoffen, dass für vieleGemeinden diese Datengrundlagen zwar vorhanden, aber nicht bekannt sind. Voneinigen Datengrundlagen kann man ersatzweise indirekt für die Bewertungerforderliche Parameter ableiten und eine orientierende Bewertung durchführen. FürAussagen im Zuge von rechtlich bindenden Planungen werden Erhebungen dieserDatengrundlagen (z.B. Bodenkartierungen) erforderlich sein.• DatenverwendbarkeitFür das Bewertungsverfahren ist für die Zusammenschau mit Planungsgrundlagen(z.B. Bebauungs-, Flächenwidmungs- oder Ortsentwicklungsplan) ein Vorliegen indigitaler Form vordringlich. Die derzeitige Situation in den Gemeinden zeigt jedochein vorwiegend analoges Vorliegen der Datengrundlagen. Durch die technischeEntwicklung ist jedoch eine baldige Zunahme der digitalen Form zu erwarten. Dieswird auch erforderlich sein, um den sehr zahlreich geäußerten Wunsch der Gemeindennach einer Einbindung der Bodenbewertungsergebnisse in ein geografischesInformationssystem zu erfüllen.Das überwiegende Vorhandensein von Datengrundlagen in kleinen Maßstäben(>1:10.000) ist für die Durchführung der Bodenbewertung, vor allem auf derDetailebene vorteilhaft zu beurteilen. Nur in wenigen Gemeinden sind ein paarrelevante Datengrundlagen nur in einem für die Bewertung von Böden inStadtregionen zu groben Maßstab vorhanden.- 54 -

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