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Workpackage 6 Final Report

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Rechtliche Grundlagen und Lokale Agenda 212.4. Rechtliche Grundlagen und Lokale Agenda 212.4.1. GegenstandDas Anforderungsprofil mitbestimmend sind die rechtlichen Grundlagen, die auf europäischerund nationaler Ebene, auf der Ebene der Bundesländer und der Kommunen inunterschiedlichster Ausprägung und rechtlicher Bindungsstärke das Handlungsfeld desBodenschutzes begrenzen. Sie sind wesentlicher Bestandteil der Ausgangssituation und legensehr stark den Handlungsrahmen von Kommunen für die räumliche Planung und Maßnahmenfür den Bodenschutz fest.Das betrifft beispielsweise gesetzliche Vorgaben für den Bereich des stofflichen Zustands vonBöden, d.h. Grenz- und Richtwerte oder für die verschiedenen Verfahren der räumlichenPlanung in den Kommunen.Da die konkrete Ermittlung der rechtlichen Grundlagen in den jeweiligen PartnerländernGegenstand der Untersuchungen in AP 5 sind und dort detailliert behandelt werden(LÜSCHER et al. 2004), interessiert im Zusammenhang mit der Bearbeitung von AP 6 vorallem der „weiche“ Bereich des Rechtsrahmens, der für die Entwicklung von Strategien in AP9 von Bedeutung sein kann.Ein solcher Bereich ist die Möglichkeit einer aktiven Mitgestaltung von Planungs- undOrtsentwicklungsprozessen, die Bürgerinnen und Bürgern einer Kommune z. B. im Rahmenvon Lokalen Agenda 21-Prozessen gewährt wird und die über das gesetzlich vorgegebeneBeteiligungsgebot weit hinausgehen kann und damit die Einflussnahme der Bürgerschaft undTräger öffentlicher Belange stärkt.In diesem Zusammenhang wurden für AP 6 Informationen abgefragt, die das Vorhandenseinund die Qualität von LA 21-Aktivitäten betreffen. Für AP 9 lassen sich daraus wertvolleHinweise für eine praktizierte offene Planungskultur und einem Potenzial für Maßnahmen desvorsorgenden Bodenschutzes ableiten.2.4.2. ErgebnisseGefragt wurde nach bestehenden LA 21-Aktivitäten. 54 % (99 von 183 gewertetenNennungen) der Befragten gaben an, dass es in ihrer Kommune Aktivitäten im Rahmen derLA 21 gibt (Frage 34, Abb. S. 37), wobei eine starke Korrelation mit der Gemeindegrößeerkennbar ist: in 85 % der größeren Städte, 55 % der Gemeinden mittlerer Größe (10.000 bis50.000 Einwohner) und 23 % der kleineren Gemeinden wurden oder werden LA 21-Prozessedurchgeführt.- 36 -

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