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Workpackage 6 Final Report

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Rechtliche Grundlagen und Lokale Agenda 21aufgrund des geringen Rücklaufs nicht statistisch auswertbar, tendenziell scheinen aber vorallem ökologische Interessen wichtigster Beweggrund zu sein (Frage 33, ohne Abb.).Frage 40: Sind die gesetzlichenAnforderungen mit den vorliegendenInformationen ausreichend erfüllbar? (n=139)nein4%teilweise23%ja73%Quelle: eigene Erhebungen2.4.3. TendenzenDie Ergebnisse aus Q-MUC und AP 5 legen den Schluss nahe, dass gesetzliche Regelungenentweder überhaupt nicht existieren oder eher vage formuliert sind und vor allem dadurch vondrei Viertel der Gemeinden als unter gegebenen Voraussetzungen erfüllbar angesehenwerden. In dieses Bild passt das Ergebnis von Frage 3 (Abb. S. 12), wonach mangelndegesetzliche Vorgaben ein wesentlicher Hinderungsgrund für die Umsetzung vonBodenschutzmaßnahmen in der Raumplanung sind.Nach wie vor scheinen LA 21-Prozesse ein wichtiges Element im Gemeindeleben zu sein,wenn auch mit länderspezifischen Unterschieden. Die Existenz von Umwelt- oderNachhaltigkeitsbeiräten bestätigt die Bedeutung, die (zumindest theoretisch) von denKommunen dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung zugewiesen wird.2.4.4. Diskussion und Schlussfolgerungen für TUSEC-IP• Orientierung am Deutschen BundesbodenschutzgesetzDa entsprechende Vorgaben in anderen Ländern entweder fehlen oder aber an dasDeutsche Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) angelehnt sind, sollten allgemein- 40 -

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