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Workpackage 6 Final Report

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Zusammenfassungalso erkannt und bietet eine gute Voraussetzung für die Akzeptanz von Bodenbewertung inder Raumplanung.Formale Ansprüche an das BewertungsverfahrenKompromisse müssen eingegangen werden angesichts der Forderung, einerseits möglichstpräzise und in die einzelnen Teilaspekte aufgegliederte Ergebnisse zu liefern und andererseitsmöglichst keinen zusätzlichen Aufwand zu verursachen. Die beste Lösung würde dieIntegration eines Bewertungsinstruments in ein bestehendes GIS darstellen, wofür TUSEC-IPaber bestenfalls ein Konzept entwickeln kann, welches in Folgeprojekten implementiertwerden müsste.Allgemein erscheint bodenkundliche Expertise zur Arbeit mit dem Bewertungssystemunerlässlich, wobei entsprechender Input durchaus von externen Experten geliefert werdenkönnte. Das Bewertungssystem soll abhängig von lokalen Anforderungen und verfügbaremDatenmaterial auf verschiedenen Maßstabsebenen zum Einsatz kommen. Die effektivsteflächendeckende Verwendung ist dabei im Rahmen der Flächenwidmungsplanung zu sehen,für einzelfallbezogene Standortentscheidungen ist auch eine Integration in die Erstellung vonBebauungsplänen oder bei der Ausweisung örtlicher Grünflächen denkbar.Rechtliche Grundlagen und Lokale Agenda 21Die Erhebung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf europäischer, nationaler undregionaler Ebene war Gegenstand von Arbeitspaket 5. Darauf aufbauend wird hier dieMöglichkeit zur Einbindung von Bodenschutzmaßnahmen in Lokale Agenda 21-Aktivitätenbeleuchtet. Die generelle Popularität von LA 21-Prozessen ist von Land zu Landunterschiedlich, der hohe Stellenwert des Themas "Natur und Landschaft" innerhalb der LA21 ist aber in allen Ländern ähnlich. Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbeiräte sind zwar nur ineinem Teil der befragten Gemeinden fixe Institutionen, dafür ist die Einbindung derBevölkerung in die Entscheidungsfindung im Rahmen der LA 21 großteils gegeben.Mehrheitlich werden gesetzliche Anforderungen auf Grundlage der verfügbaren Bodendatenund -informationen als erfüllbar gesehen, allerdings ist dies weniger der guten Datenlage,sondern eher den mangelnden oder unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungenzuzuschreiben.- 77 -

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