Das deutsche Schulsystem. Entstehung, Struktur ... - Bildungswissen
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durch die Formulierung bundesweit gültiger Standards und durch deren Überprüfung auf dem<br />
Weg der Fremdevaluation.<br />
■ Instrumente der Fremdevaluation<br />
Die dabei eingesetzten Instrumente sind vielfältig. Sie reichen von den tradierten Mitteln der Schulaufsicht<br />
über die Hinzuziehung externer Prüfer und Gutachter, über landesweite Leistungstests im<br />
Verlauf der Schullaufbahn, über Zentralprüfungen in einzelnen Ländern bis hin zu bundesweiten<br />
Vergleichstests. Dieses Spektrum eingesetzter Instrumente soll im Folgenden knapp skizziert werden:<br />
- Schulaufsicht:<br />
Traditionell ist es in Deutschlands Schulen die Schulaufsicht, welche die Erreichung der Qualifikations-<br />
und Erziehungsziele durch ihre Tätigkeit sichern soll. Die Schulaufsicht Nordrhein-<br />
Westfalens ist zur Erreichung dieses Ziels auf drei Ebenen angesiedelt: auf der Ebene der<br />
Landesregierung im Kultusministerium mit eher grundsätzlichen Zuständigkeiten, auf einer<br />
Mittelebene – bei den Regierungspräsidien – mit der Fach- und Dienstaufsicht über die alltäglichen<br />
Abläufe in Berufsschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Realschulen und schließlich<br />
auf der unteren Ebene mit der Fach- und Dienstaufsicht über die Grund-, Haupt- und<br />
Sonderschulen (vgl. Kapitel 4.1).<br />
- externe Fremdprüfer und -korrektoren:<br />
Da, wo es um die Sicherung der Prüfungsstandards bei Abschlussprüfungen geht, nutzt die<br />
Schulaufsicht zusätzlich die Möglichkeit des Einsatzes von Fremdprüfern als Prüfer oder als<br />
Zweitkorrektoren. Dadurch soll die Vergleichbarkeit der Standards und der darauf gestützten<br />
Benotungen zwischen den Schulen einer Schulform und zwischen unterschiedlichen Schulformen<br />
(z.B. zwischen Gymnasien und Gesamtschulen) hergestellt bzw. gesichert werden.<br />
- Parallelarbeiten<br />
als intrainstitutionelle Vergleichsform sind z.B. in Nordrhein-Westfalen seit 1997 im Gespräch.<br />
Gemeint ist mit dem Begriff ‚Parallelarbeit’ in NRW<br />
□ das Schreiben gemeinsamer Arbeiten in mehreren Parallelklassen,<br />
□ in Deutsch, Englisch und Mathematik für die 7. und 10. Klassen,<br />
□ in Mathematik und Sprache für die 3. Klassen,<br />
□ in bestimmten zeitlichen Abständen nach inhaltlicher Absprache zwischen Lehrkräften,<br />
□ in Orientierung an Aufgabenbeispielen mit Modellcharakter zur Verdeutlichung der Anspruchshöhe<br />
und der sachgerechten Beurteilungskriterien.<br />
Die Funktion von Parallelarbeiten und auch der geplanten Vergleichsarbeiten besteht darin,<br />
□ Lerngegenstände zu konkretisieren und verbindlich zu machen,<br />
□ den Diskurs über Unterrichtsmethoden und ihre Effekte zwischen Lehrkräften von Parallelklassen<br />
anzuregen und<br />
□ nicht nur die Schülerleistung, sondern vor allem auch die Beurteilungspraxis der Lehrkräfte<br />
ins Zentrum des Vergleichs zu stellen.<br />
- Vergleichsarbeiten<br />
Die Diskussion um Vergleichsarbeiten als interinstitutionelle Vergleichsform hat in NRW und<br />
vielen anderen Bundesländern erst nach der PISA-Ergebnis-Veröffentlichung eingesetzt. So<br />
hat sich die Kultusministerkonferenz im Mai 2002 dafür ausgesprochen, in und zwischen den<br />
Ländern landesweit so genannte ‚Orientierungs- und Vergleichsarbeiten’ schreiben zu lassen,<br />
die zwischen den Ländern noch zu konkretisierende Standards, wie sie bereits für die Schulabschlüsse<br />
existieren, auch laufbahnbegleitend in ihrer Einhaltung überprüfen. Vergleichsarbeiten<br />
gehen in diesem Sinne über den innerschulischen Vergleich hinaus, indem mehrere<br />
bzw. alle Schulen eines Bundeslandes in die Kontrollen einbezogen werden und somit die<br />
Bezugsgröße des Vergleichs deutlich erweitert wird. Dabei verfolgen sie ganz ähnliche Ziele<br />
wie Parallelarbeiten (s.o.).<br />
- Zentralprüfungen:<br />
Landesweite Leistungsüberprüfungen kennen eine Reihe der Bundesländer seit vielen Jahren<br />
in Gestalt ihrer zentralen Abschlussprüfungen, etwa durch ein Zentralabitur. So kennen<br />
□ im Gebiet der früheren Bundesrepublik die Länder Baden-Württemberg, Bayern und das<br />
Saarland zentrale Abschlussprüfungen.<br />
□ Zu ihnen haben sich vier der neuen Bundesländer, nämlich Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, gesellt (vgl. Abbildung 10).<br />
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