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Das deutsche Schulsystem. Entstehung, Struktur ... - Bildungswissen

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durch die Formulierung bundesweit gültiger Standards und durch deren Überprüfung auf dem<br />

Weg der Fremdevaluation.<br />

■ Instrumente der Fremdevaluation<br />

Die dabei eingesetzten Instrumente sind vielfältig. Sie reichen von den tradierten Mitteln der Schulaufsicht<br />

über die Hinzuziehung externer Prüfer und Gutachter, über landesweite Leistungstests im<br />

Verlauf der Schullaufbahn, über Zentralprüfungen in einzelnen Ländern bis hin zu bundesweiten<br />

Vergleichstests. Dieses Spektrum eingesetzter Instrumente soll im Folgenden knapp skizziert werden:<br />

- Schulaufsicht:<br />

Traditionell ist es in Deutschlands Schulen die Schulaufsicht, welche die Erreichung der Qualifikations-<br />

und Erziehungsziele durch ihre Tätigkeit sichern soll. Die Schulaufsicht Nordrhein-<br />

Westfalens ist zur Erreichung dieses Ziels auf drei Ebenen angesiedelt: auf der Ebene der<br />

Landesregierung im Kultusministerium mit eher grundsätzlichen Zuständigkeiten, auf einer<br />

Mittelebene – bei den Regierungspräsidien – mit der Fach- und Dienstaufsicht über die alltäglichen<br />

Abläufe in Berufsschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Realschulen und schließlich<br />

auf der unteren Ebene mit der Fach- und Dienstaufsicht über die Grund-, Haupt- und<br />

Sonderschulen (vgl. Kapitel 4.1).<br />

- externe Fremdprüfer und -korrektoren:<br />

Da, wo es um die Sicherung der Prüfungsstandards bei Abschlussprüfungen geht, nutzt die<br />

Schulaufsicht zusätzlich die Möglichkeit des Einsatzes von Fremdprüfern als Prüfer oder als<br />

Zweitkorrektoren. Dadurch soll die Vergleichbarkeit der Standards und der darauf gestützten<br />

Benotungen zwischen den Schulen einer Schulform und zwischen unterschiedlichen Schulformen<br />

(z.B. zwischen Gymnasien und Gesamtschulen) hergestellt bzw. gesichert werden.<br />

- Parallelarbeiten<br />

als intrainstitutionelle Vergleichsform sind z.B. in Nordrhein-Westfalen seit 1997 im Gespräch.<br />

Gemeint ist mit dem Begriff ‚Parallelarbeit’ in NRW<br />

□ das Schreiben gemeinsamer Arbeiten in mehreren Parallelklassen,<br />

□ in Deutsch, Englisch und Mathematik für die 7. und 10. Klassen,<br />

□ in Mathematik und Sprache für die 3. Klassen,<br />

□ in bestimmten zeitlichen Abständen nach inhaltlicher Absprache zwischen Lehrkräften,<br />

□ in Orientierung an Aufgabenbeispielen mit Modellcharakter zur Verdeutlichung der Anspruchshöhe<br />

und der sachgerechten Beurteilungskriterien.<br />

Die Funktion von Parallelarbeiten und auch der geplanten Vergleichsarbeiten besteht darin,<br />

□ Lerngegenstände zu konkretisieren und verbindlich zu machen,<br />

□ den Diskurs über Unterrichtsmethoden und ihre Effekte zwischen Lehrkräften von Parallelklassen<br />

anzuregen und<br />

□ nicht nur die Schülerleistung, sondern vor allem auch die Beurteilungspraxis der Lehrkräfte<br />

ins Zentrum des Vergleichs zu stellen.<br />

- Vergleichsarbeiten<br />

Die Diskussion um Vergleichsarbeiten als interinstitutionelle Vergleichsform hat in NRW und<br />

vielen anderen Bundesländern erst nach der PISA-Ergebnis-Veröffentlichung eingesetzt. So<br />

hat sich die Kultusministerkonferenz im Mai 2002 dafür ausgesprochen, in und zwischen den<br />

Ländern landesweit so genannte ‚Orientierungs- und Vergleichsarbeiten’ schreiben zu lassen,<br />

die zwischen den Ländern noch zu konkretisierende Standards, wie sie bereits für die Schulabschlüsse<br />

existieren, auch laufbahnbegleitend in ihrer Einhaltung überprüfen. Vergleichsarbeiten<br />

gehen in diesem Sinne über den innerschulischen Vergleich hinaus, indem mehrere<br />

bzw. alle Schulen eines Bundeslandes in die Kontrollen einbezogen werden und somit die<br />

Bezugsgröße des Vergleichs deutlich erweitert wird. Dabei verfolgen sie ganz ähnliche Ziele<br />

wie Parallelarbeiten (s.o.).<br />

- Zentralprüfungen:<br />

Landesweite Leistungsüberprüfungen kennen eine Reihe der Bundesländer seit vielen Jahren<br />

in Gestalt ihrer zentralen Abschlussprüfungen, etwa durch ein Zentralabitur. So kennen<br />

□ im Gebiet der früheren Bundesrepublik die Länder Baden-Württemberg, Bayern und das<br />

Saarland zentrale Abschlussprüfungen.<br />

□ Zu ihnen haben sich vier der neuen Bundesländer, nämlich Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, gesellt (vgl. Abbildung 10).<br />

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