Tierseuchen und ihre Bekämpfung an der Weser - TiHo Bibliothek ...
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Es fällt auf <strong>und</strong> gibt zu denken, dass selbst die Ratsherren <strong>der</strong> Stadt relativ schlecht über die<br />
Bedingungen informiert waren, unter denen die Abdeckerei ablief. Es wäre ihnen zudem si-<br />
cherlich möglich gewesen, sich vor Abfassung des Berichtes im Stadtarchiv o<strong>der</strong> Amtsarchiv<br />
über Fragen wie die Rechtsgr<strong>und</strong>lage (Privilegium) o<strong>der</strong> die seitens <strong>der</strong> Abdecker etwa zu<br />
entrichtende Pacht zu erk<strong>und</strong>igen.<br />
Zum <strong>an</strong><strong>der</strong>n ist die Frage <strong>der</strong> „Rückvergütung“ <strong>an</strong> den Besitzer eines verendeten Tieres prob-<br />
lematisch. In <strong>der</strong> Hauptsache ging es dabei doch um die Haut; diese st<strong>an</strong>d aber gewohnheits-<br />
rechtlich dem Abdecker zu. H<strong>an</strong>delte es sich jedoch um ein Tier mit Verdacht auf eine <strong>an</strong>ste-<br />
ckende Kr<strong>an</strong>kheit, so waren ohnehin alle Teile des Kadavers entsprechend den geltenden Be-<br />
stimmungen unverzüglich zu vernichten. Das Anliegen <strong>der</strong> Bürgervorsteher k<strong>an</strong>n als Indikator<br />
dafür gedeutet werden, wie wenig das Problembewusstsein in <strong>der</strong> Bevölkerung selbst r<strong>und</strong><br />
siebzig Jahre nach <strong>der</strong> Verordnung von 1756 gewachsen war. Es war deshalb überfällig, nicht<br />
nur die Seuchenabwehr <strong>und</strong> die Seuchenhygiene zu systematisieren, son<strong>der</strong>n auch das Abde-<br />
ckerwesen stärker unter administrative Kontrolle zu bringen.<br />
Der Magistrat zu Nienburg scheint die Vorlage <strong>der</strong> Bürgervorsteher nicht sehr zügig weiter<br />
bearbeitet zu haben, o<strong>der</strong> hielt womöglich die Information für zu dürftig, um sie gleich <strong>an</strong> die<br />
L<strong>an</strong>ddrostei weiter zu leiten. Jedenfalls erfolgte wohl die Meldung <strong>der</strong> Einzelheiten nach<br />
H<strong>an</strong>nover zunächst nicht, denn im August 1825 erging eine Erinnerung <strong>der</strong> Königlichen<br />
L<strong>an</strong>ddrostei, mit <strong>der</strong> die Erstattung des gefor<strong>der</strong>ten Berichtes <strong>an</strong>gemahnt wurde, wie das in<br />
<strong>der</strong> folgenden Abb. 19 reproduzierte Schreiben <strong>an</strong>schaulich macht. 385<br />
385 Ebenda, No. 9979, 5. August 1825.