Tierseuchen und ihre Bekämpfung an der Weser - TiHo Bibliothek ...
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62<br />
„in Falle er aber ein Geheimnisse daraus 201 machen solte, ist m<strong>an</strong> zu frieden, dass<br />
ihm davor eine billig-mäßige Ergötzlichkeit höchstens bis zu 20 Thl. gereichet wer-<br />
de“. 202<br />
Entsprechend den im Begleitschreiben enthaltenen For<strong>der</strong>unten bezogen sich die Fragen so-<br />
wohl auf die Kr<strong>an</strong>kheitssymptome als auch auf erfolgreich <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dte Mittel.<br />
Da die Nachrichten aus den benachbarten Gebieten auf das fortgesetzte Umsichgreifen <strong>der</strong><br />
Epidemie schließen ließen, setzte die kurfürstliche Regierung am 19. Juli 1712 nach. Sie for-<br />
<strong>der</strong>te mit einem weiteren Schreiben 203 den Magistrat von Nienburg auf, die regelmäßig statt-<br />
findenden Viehmärkte sowohl mit Pferden als jetzt auch mit Rin<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Schweinen einzu-<br />
stellen,<br />
„es wehre d<strong>an</strong>n, dass von jenseits <strong>der</strong> <strong>Weser</strong> aus dem Oldenburgischen <strong>und</strong> sonst von<br />
bek<strong>an</strong>dten ges<strong>und</strong>en Orten einige Pferde zu gewöhnlicher Marckt-Zeit hereingebracht<br />
würden, welche auff den Marckt-Platz geführet, <strong>und</strong> feil gehabt werden können.“<br />
Von dem Embargo ausgenommen war also lediglich <strong>der</strong> H<strong>an</strong>del mit Tieren aus Gebieten<br />
westlich <strong>der</strong> <strong>Weser</strong>. Diese Anordnung war von großer Bedeutung für den regionalen H<strong>an</strong>del,<br />
denn vor allem bremische Pferde- <strong>und</strong> Viehhändler trieben <strong>ihre</strong> für Märkte im H<strong>an</strong>noverschen<br />
bestimmten Tiere durch den Nienburger Raum <strong>und</strong> „auf <strong>der</strong> Nienburger Straße über Stöcken<br />
nach H<strong>an</strong>nover“ 204 , was auch für <strong>an</strong><strong>der</strong>e Br<strong>an</strong>chen, etwa die Gastronomie, einträglich war.<br />
Im Jahr 1736 trat im Kurfürstentum eine Pferdeseuche in Erscheinung, die wechselweise als<br />
„Pferde-Rotz“ o<strong>der</strong> „Stein-Drüsse“ gekennzeichnet wurde. 205 Die kurfürstliche Regierung<br />
sah sich gezwungen, strenge Vorschriften zur Isolation <strong>und</strong> Beh<strong>an</strong>dlung <strong>der</strong> erkr<strong>an</strong>kten Pferde<br />
zu erlassen. Es herrschte eine große Unsicherheit selbst unter Fachleuten, wie zwischen dem<br />
Rotz <strong>und</strong> <strong>der</strong> Druse differenziert werden könne. Auch ging m<strong>an</strong> davon aus, dass es eine heil-<br />
bare <strong>und</strong> eine unheilbare Art <strong>der</strong> „Stein-Drüsse“, in einigen Schriftstücken auch „Stein-<br />
201<br />
D. h., aus dem wirksamen Rezept.<br />
202<br />
Ebd., [S. 2].<br />
203<br />
Eing<strong>an</strong>gsvermerk 23. Juli 1712. SAN, 5-1, Repert. I Loc. 64 Nro. 2.<br />
204<br />
H<strong>an</strong>noversche Anzeigen 1792, Sp. 1876f., zitiert nach Oberschelp 1982, Bd. 1, S. 94.<br />
205<br />
Verordnung Den Pferde-Rotz <strong>und</strong> die Stein-Drüsse betreffend, SAN, Repert. I Loc. 64 Nro. 6.