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Tierseuchen und ihre Bekämpfung an der Weser - TiHo Bibliothek ...

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15<br />

Schon im 14. Jahrh<strong>und</strong>ert hatte sich die Territorienbildung in unserem Raum deutlich stabili-<br />

siert. Der Herrschaftsbereich <strong>der</strong> welfischen Herzöge war durch L<strong>an</strong><strong>der</strong>werb, neue Lehen <strong>und</strong><br />

Inbesitznahme abgelaufener Lehen bereits weit nach Westen vorgedrungen. Doch auch die<br />

Städte beg<strong>an</strong>nen, selbstbewusster zu werden <strong>und</strong> sich immer mehr von <strong>der</strong> Bevorm<strong>und</strong>ung<br />

durch die Lehnsherren zu em<strong>an</strong>zipieren. Ihre Bünde <strong>und</strong> Vereinigungen – so die H<strong>an</strong>se <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> B<strong>und</strong> <strong>der</strong> Sassenstädte – festigten nicht nur den städtischen Wohlst<strong>an</strong>d, son<strong>der</strong>n auch die<br />

Entwicklung des H<strong>an</strong>dwerks, des Gewerbes <strong>und</strong> damit auch in ersten Ansätzen die Entwick-<br />

lung <strong>der</strong> Wissenschaft.<br />

Die Städte waren die großen Gegenspieler <strong>der</strong> Kirche, <strong>der</strong>en Gebietsstrukturen wie überall in<br />

Deutschl<strong>an</strong>d <strong>an</strong>achronistisch waren. Die Kirche weigerte sich, die politische Entwicklung <strong>der</strong><br />

Jahrh<strong>und</strong>erte seit <strong>der</strong> Christi<strong>an</strong>isierung <strong>an</strong>zuerkennen. Sie beharrte auf den aus <strong>der</strong> Zeit Karls<br />

des Großen überkommenen Verwaltungsgrenzen, die vielfach mit den neuen politischen Ver-<br />

hältnissen kollidierten. Mit <strong>der</strong> Reformation <strong>und</strong> <strong>der</strong>en wi<strong>der</strong>williger Akzept<strong>an</strong>z durch Rom<br />

beg<strong>an</strong>n jedoch eine Neuorientierung. Bis dahin wies das politische Bild Nie<strong>der</strong>sachsens ein<br />

deutliches Übergewicht auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong> geistlichen Territorien auf. Den welfischen Fürsten-<br />

tümern Lüneburg, Wolfenbüttel, Calenburg <strong>und</strong> Grubenhagen, im Südosten getrennt durch die<br />

Bistümer Halberstadt <strong>und</strong> Hildesheim, st<strong>an</strong>den im 15. Jahrh<strong>und</strong>ert im Südwesten <strong>und</strong> Westen<br />

das Bistum Pa<strong>der</strong>born, das Bistum Minden, die Bistümer Osnabrück, Münster <strong>und</strong> Verden<br />

sowie das Erzbistum Bremen gegenüber. Zwischen diesen beiden Blöcken wirkten die Graf-<br />

schaften <strong>an</strong> <strong>der</strong> Mittel- <strong>und</strong> Oberweser einschließlich Schaumburg, Pyrmont, Lippe <strong>und</strong> Ra-<br />

vensberg wie eine Pufferzone.<br />

Im Zuge einer 1495 eingeleiteten Gebiets- <strong>und</strong> Verwaltungsreform beschloss <strong>der</strong> Reichstag<br />

unter Kaiser Maximili<strong>an</strong> I die Einteilung des Reichs in zunächst sechs (1500), d<strong>an</strong>n zehn<br />

(1512) so gen<strong>an</strong>nte Reichskreise. Die Reichskreise stellten eine Art Zwischenorg<strong>an</strong>e regiona-<br />

ler Selbstverwaltung mit spezifischen Kompetenzen wie Erhebung von Steuern, Org<strong>an</strong>isation<br />

des Militärwesens oberhalb <strong>der</strong> gräflichen, herzöglichen <strong>und</strong> fürstlichen Territorien dar. Mit<br />

einem Kreishauptm<strong>an</strong>n (ab 1555 Kreisoberst) <strong>an</strong> <strong>der</strong> Spitze <strong>und</strong> untermauert durch eine Stän-<br />

devertretung in unregelmäßig einberufenen Kreistagen, hatten die Reichskreise die Aufgabe,<br />

den L<strong>an</strong>dfrieden zu wahren <strong>und</strong> für die Umsetzung <strong>der</strong> Reichskammergerichtsurteile zu sor-

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