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Sozialbericht 2009 - Betrieb für Sozialdienste Bozen

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MahnbescheideDie Krediteintreibung durch Mahnbescheide der Verwaltung betrifft in den meisten FällenAußenbestände aufgrund der nicht erfolgten Zahlung von Tarifen oder Tarifbeteiligungenfür die Unterbringung in sozialen Wohneinrichtungen oder Tagesstätten undLeistungen des Hauspflegedienstes bzw. die Eintreibung bei der Inanspruchnahme derfinanziellen Sozialhilfe unrechtmäßig bezogener Summen. Der BSB fordert den Schuldnerzur Zahlung innerhalb von 30 Tagen auf. Liegt innerhalb von 30 Tagen kein Einspruchbeim ordentlichen Gericht vor bzw. wurde der Betrag innerhalb besagter Frist nicht eingezahlt,erfolgt die Zwangsvollstreckung.<strong>2009</strong> wurden 12 Zahlungsaufforderungen zugestellt. In keinem der Fälle bezahlten dieSchuldner den vollen Betrag innerhalb der vorgegebenen Frist. Es handelt sich hier umein <strong>2009</strong> erstmals aufgetretenes Phänomen, das die schweren Auswirkungen der aktuellenKrise auf die Eintreibung der <strong>Betrieb</strong>skredite aufzeigt. Noch nie zuvor war derAnteil an arbeitslosen Schuldnern des BSB so hoch. Der Mahnbescheid ist ein nützlichesMittel gegen arbeitende Schuldner, denen bei Zahlungsverzug der Einzug eines Fünftelsihres Einkommens, bzw. größerer Anteile, falls bereits in der Vergangenheit Formen vonfreiwilliger Beleihung der Entlohnung zugestimmt wurde, droht.<strong>2009</strong> wurde lediglich in einem Fall die Ratenzahlung einer Schuld genehmigt. In 3 Fällenwurde die Beschlagnahmung bei Dritten (Arbeitgeber des Schuldners) vorgenommen,in weiteren 2 Fällen wird das Ergebnis der 2010 festgelegten Anhörung abgewartet, undin 1 Fall hat der Schuldner darum angesucht, die Ausstände über die sozialen Dienstleistungendes zuständigen Sozialsprengels zu begleichen. In weiteren 3 Fällen musste dieEintragung in die Hebelisten der Einhebungsbeauftragten (Equitalia S.p.A.) vorgenommenwerden, da in 2 Fällen die Schuldner im Zeitraum zwischen dem Mahnbescheidund der Beschlagnahme beim Arbeitgeber ihre Arbeitstätigkeit aufgegeben hatten, undin einem Fall der Schuldner ohne Nachlass oder Erben verstarb.3RESSOURCENRekurse beim Rechtsverfahren zur Ernennung von SachverwalternIm Rahmen eines Ziels des Rechtsamtes für die Aktivierung der Rechtsverfahren zur Ernennungvon Vormunden, Kuratoren oder Sachwaltern zugunsten von Nutzern der <strong>Betrieb</strong>sdienste,welche ganz oder teilweise unselbständig sind oder sich in einer Situationbefinden, welche die Ernennung einer Person zur Vertretung ihrer (persönlichen undvermögenstechnischen) Interessen durch den Vormundschaftsrichter am Landesgericht<strong>Bozen</strong> erfordert, wurden <strong>2009</strong> insgesamt 21 Ernennungsverfahren für Sachwalter zugunstenebenso vieler Bewohner von Altersheimen des BSB eingeleitet.Die jeweiligen Anhörungen vor dem Vormundschaftsrichter wurden für die ersten Monatedes Jahres 2010 angesetzt. Im Jahr 2010 sollen entsprechende Verfahren auch fürweitere Bewohner der Altersheime und Nutzer der Einrichtungen und Dienste des Amtesfür Menschen mit Behinderung und in psychischer Notlage angestrengt werden.Die Ernennung von Sachwaltern erfolgt zum Schutz der Dienstnutzer von Einrichtungenund <strong>Betrieb</strong>sdiensten, die sich nur teilweise oder gar nicht um die Wahrung ihrerpersönlichen und/oder vermögenstechnischen Interessen kümmern können und derzeitüber niemanden verfügen, der sie rechtlich verteten und innerhalb des vom Vormundschaftsrichterund der geltenden Gesetzgebung vorgegebenen Rahmens in ihremNamen und ihre Rechnung handeln kann.204 RISIKOPRÄVENTION UND RISIKOMANAGEMENT | 3.2 PARTNERSCHAFT UND RESSOURCEN

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