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Sozialbericht 2009 - Betrieb für Sozialdienste Bozen

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um die Wachstumsbedürfnisse des Kindes zu kümmern. Neben 15-18-jährige nimmtdas Heim in Notfällen auch zeitweilig Minderjährige ab 13 Jahren auf, die von den Sicherheitskräftenin verwahrlostem Zustand angetroffen werden. Die Haupttätigkeitendes Landesjugendwohnheims bestehen in der Erstbetreuung (Unterkunft und Verköstigung),in der Beratung für soziale, familienbezogene und persönliche Problemlagen undin der Unterstützung der Minderjährigen in der Arbeitssuche bzw. im Zuge ihres Arbeitslebens.Im Laufe des Jahres <strong>2009</strong> wurden 12 Minderjährige betreut. Durchschnittlichwaren 8 Betreute im Heim anwesend.Tabelle 49 _ Betreute des Jugendwohnheimes – <strong>2009</strong>Betreuteim JahrAufnahmekapazitätÖffnungstageAnwesenheitstageAuslastungsgradDurchschnittAnwesenheit9 365 12 2.920 88,9% 8,0¬ Nicht begleitete ausländische Minderjährige2MINDERJÄHRIGEDie nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen sind Jugendliche zwischen 16 und17 Jahren (größtenteils Jungen), die illegal und meist von organisierten Gruppierungenfür beträchtliche Summen nach Italien eingeschleust werden. Die Gründe für die Migrationsind meist wirtschaftlicher Natur und beruhen auf einem mit der Ursprungsfamiliegeteilten Wunsch nach Arbeit. Oft wird die Entscheidung von der Tatsache beeinflusst,dass zahlreiche Gleichaltrige/Freunde bereits ausgewandert sind und angeblich gut leben,während im Heimatland keine Arbeitsmöglichkeiten bestehen und die Familie keinGeld für Studium und Ausbildung hat.Für diese Jugendlichen wurde ein Erstaufnahmezentrum eingerichtet, das der Dienststellefür Integration (DSI) untersteht, welche zum Sprengel Zentrum - Bozner Boden -Rentsch gehört und die Unterbringung der Jugendlichen im Rest der Provinz koordiniert.Im Jahr <strong>2009</strong> folgte die Sozialarbeit mit nicht begleiteten ausländischen Minderjährigenden bereits in den vergangenen Jahren hervorgehobenen Richtlinien:– Verwandte auf dem Territorium ausfindig machen und ihnen Unterstützung bieten,damit sie auf die Bedürfnisse der Minderjährigen eingehen können. Die Unterbringungin Aufnahmeeinrichtungen soll nach Möglichkeit vermieden werden;– anhand von Bestimmung des Knochenalters vermeiden, dass bereits volljährige AusländerProjekte für Minderjährige in Anspruch nehmen;– den nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen mit vollendetem 17. Lebensjahr,die keine Verwandten nachweisen können und deshalb in Aufnahmeeinrichtungenuntergebracht sind, lediglich bis zur Erlangung der Volljährigkeit Betreuung anbieten.74 NICHT BEGLEITETE AUSLÄNDISCHE MINDERJÄHRIGE | 2.4 MINDERJÄHRIGE

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