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Charles Vögele Holding AG

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54 Review-BerichtBericht des KonzernprüfersZürich, 10. April 2013Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlungder <strong>Charles</strong> <strong>Vögele</strong> <strong>Holding</strong> <strong>AG</strong> Freienbach SZBericht der Revisionsstelle zur KonzernrechnungAls Revisionsstelle haben wir die Konzernrechnung der <strong>Charles</strong> <strong>Vögele</strong> <strong>Holding</strong> <strong>AG</strong>, bestehendaus Erfolgsrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Geldflussrechnung, Aufstellung überdie Veränderung des Eigenkapitals und Anhang (Seiten 4 bis 53), für das am 31. Dezember 2012abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.Verantwortung des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit denInternational Financial Reporting Standards (IFRS) und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Auf rechterhaltungeines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Konzernrechnung,die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist.Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässerRechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.Verantwortung der RevisionsstelleUnsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnungabzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischenGesetz und den Schweizer Prüfungsstandards sowie den International Standards on Auditingvorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen,dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnung frei von wesentlichenfalschen Angaben ist.Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung vonPrüfungs nachweisen für die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigenAangaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen desPrüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnungals Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risikenberücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Konzernrechnungvon Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungenfestzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystemsabzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandtenRechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eineWürdigung der Gesamtdarstellung der Konzernrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die vonuns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unserPrüfungsurteil bilden.

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