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Charles Vögele Holding AG

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Finanzbericht15Übrige immaterielle AnlagenDie übrigen immateriellen Anlagen beinhalten Informatiksoftware, Markenrechte und Lizenzenund werden dann aktiviert, wenn ein mit ihnen verbundener zukünftiger wirtschaftlicher Nutzendem Unternehmen zufliesst und ihre Anschaffungskosten verlässlich bewertet werden können.Die übrigen immateriellen Anlagen haben bestimmte Nutzungsdauern und werden zu ihrenAnschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungenbewertet (siehe Anmerkung 2.18). Die Abschreibung erfolgt bei Informatiksoftware linear überfünf Jahre und bei Lizenzen und Markenrechten maximal über die geschätzte Nutzungsdauer.2.18 Wertminderung von VermögenswertenSämtliche aktivierten Vermögenswerte werden jährlich auf eine Wertminderung hin überprüft.Bei Anzeichen einer Wertminderung wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Bei Goodwillpositionenist auch ein Werthaltigkeitstest durchzuführen, wenn keine Hinweise auf eine Wertminderungvorliegen (siehe Anmerkung 2.17). Mit diesem Test ist der erzielbare Betrag zu ermitteln;liegt dieser Wert unter dem Buchwert, so ist ein Wertminderungsaufwand in der Höheder Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag als Wertminderungsaufwand in derErfolgsrechnung zu verbuchen.Erzielbarer BetragDer erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem Nutzungswert und dem beizulegendenZeitwert abzüglich Veräusserungskosten.NutzungswertDer Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetztenNutzung des Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauererwartet werden.Beizulegender Zeitwert abzüglich VeräusserungskostenDer beizulegende Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten ist der Betrag, der durch den Verkaufeines Vermögenswerts in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen,vertragswilligen Parteien nach Abzug der Veräusserungskosten erzielt werden könnte.2.19 Latente SteuernLatente Steuern werden, unter Verwendung der Liability-Methode, für alle temporärenDifferenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten und ihrenBbuchwerten gemäss IFRS-Abschluss angesetzt. Latente Steuern werden unter Anwendungder Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder gesetzlichverabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latentenSteuer forderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.Latente Steuerguthaben aus Verlustvorträgen werden in dem Umfang angesetzt, in demes wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zeit ein zu versteuernder Gewinn verfügbar seinwird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhangmit be teiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dassder Zeitpunkt der Realisation der temporären Differenzen vom Konzern gesteuert werdenkann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeitnicht realisieren lassen.

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