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Charles Vögele Holding AG

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44 Finanzbericht32 Eigene AktienPer 31. Dezember 2012 befinden sich 390 502 (31. Dezember 2011: 395 409) eigene Aktien imEigentum der <strong>Charles</strong> <strong>Vögele</strong> Gruppe, die für die Beteiligung des Managements der <strong>Charles</strong><strong>Vögele</strong> Gruppe vorgesehen sind (siehe Anmerkung 34).33 Ausschüttung an AktionäreAufgrund des Konzernverlusts beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung vom14. Mai 2013 für das Geschäftsjahr 2012 auf eine Ausschüttung zu verzichten.Am 4. April 2012 beschloss die Generalversammlung der Aktionäre, für das Geschäftsjahr 2011keine Dividendenausschüttung vorzunehmen.34 Leistungsanreiz- und AktienbesitzpläneUm die Interessen der Mitglieder des Verwaltungsrats, der Konzernleitung und der Mitarbeitendendes Unternehmens mit den Interessen der Aktionäre zu verknüpfen, wurde bestimmtenPersonen eine Reihe von Möglichkeiten zum Erwerb von Aktien eingeräumt.34.1 Management-AktienoptionsplanDer im Geschäftsjahr 2002 definierte Optionsplan für die Mitglieder des Verwaltungsrats,die Konzernleitung und die Mitglieder der zweiten Führungsebene ersetzt alle früherenManagement-Aaktienoptionspläne. Der Optionsplan (aktienbasierte Vergütung mit Ausgleichdurch eigenkapitalinstrumente) wird durch eigene Aktien unterlegt. Die Zuteilung der Optionenwird vom Personal- und Entschädigungsausschuss des Verwaltungsrats vorgeschlagen undvom Gesamtverwaltungsrat genehmigt. Zuteilungskriterien bilden die Hierarchiestufen und dieFunktionen der einzelnen Berechtigten. Jede Option gibt Anrecht auf den Bezug einer Aktie.Die Anzahl Aktien, die unter diesem Plan ausgegeben werden dürfen, wurde in einem erstenSchritt auf 3 % des ordentlichen Aktienkapitals der Gesellschaft beschränkt und im Jahr 2005durch den Verwaltungsrat der <strong>Charles</strong> <strong>Vögele</strong> <strong>Holding</strong> <strong>AG</strong> auf 5 % des Aktienkapitals erhöht.Die Laufzeit des Plans ist unbeschränkt. Die Laufzeit der Optionen pro Tranche beträgt fünfJahre und die Sperrfrist drei Jahre ab Optionsgewährung. Beim Austritt aus dem Unternehmenerhalten Mitglieder des Verwaltungsrats alle bis zum Austrittsdatum zugeteilten Optionen.Die Mitglieder der Geschäftsleitung und des oberen Kaders erhalten beim Austritt die zugeteiltenOptionen pro rata temporis, berechnet auf der Basis der dreijährigen Vestingperiode.Die dreijährige Sperrfrist wird aber in keinem Fall tangiert.

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