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Charles Vögele Holding AG

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64 Review-BerichtBericht des KonzernprüfersZürich, 10. April 2013Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlungder <strong>Charles</strong> <strong>Vögele</strong> <strong>Holding</strong> <strong>AG</strong> Freienbach SZBericht der Revisionsstelle zur JahresrechnungAls Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung der <strong>Charles</strong> <strong>Vögele</strong> <strong>Holding</strong> <strong>AG</strong>, bestehendaus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang (Seiten 58 bis 63), für das am 31. Dezember 2012abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.Verantwortung des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit dengesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltetdie Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mitBezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angabenals Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahlund die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahmeangemessener Schätzungen verantwortlich.Verantwortung der RevisionsstelleUnsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnungabzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischenGesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards habenwir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen,ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisenfür die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben.Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers.Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnungals Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigtder Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnungvon Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen,nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben.Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandtenRechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eineWürdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die vonuns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unserPrüfungsurteil bilden.

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