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Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung Studiengang ...

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Zweite Legislatur von Rot-Grün 44<br />

Allerdings sind die <strong>Arbeit</strong>sverträge stets befristet <strong>und</strong> der <strong>Arbeit</strong>nehmer muss<br />

jederzeit bereit sein zu einem Entleiher zu wechseln. Wenn sie dies ablehnen,<br />

besteht die Gefahr der Sanktionierung, die veränderten Zumutbarkeitskriterien<br />

lassen dies zu. 180<br />

Ein weiterer Teil dieses Gesetzes war die Liberalisierung des<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmerüberlassungsgesetz. Dies sah vor, dass „verliehene“<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmerinnen <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer ab dem 12. Monat Zugehörigkeit bei einem<br />

Betrieb die gleichen <strong>Arbeit</strong>sbedingungen erhalten sollten. Der Einwand der<br />

Gewerkschaft verhinderte dies allerdings. Zugeständnisse wurden allerdings beim<br />

Kündigungsschutz gemacht.<br />

Nunmehr galten die gleichen <strong>Arbeit</strong>sbedingungen schon ab dem 1. <strong>Arbeit</strong>stag. Der<br />

Gr<strong>und</strong>satz „Equal Pay“ 181 , blieb zwar formal erhalten, „[...] durch Tarifverträge im<br />

Zeitarbeitsbereich wurde aber festgeschrieben, dass Leiharbeiter/innen weniger<br />

verdienten als ihre KollegInnen in den Firmen, die als entleihender Vertragspartner<br />

einer Personal- Service- Agentur auftraten.“ 182<br />

Der Vorsitzende Richter am B<strong>und</strong>esarbeitsgericht Franz Josef Düwell stellt fest,<br />

dass die arbeitsmarktpolitischen Erfolge, durch den von Peter Hartz propagierten<br />

„Klebeeffekt“ 183 der vermittlungsorientierten <strong>Arbeit</strong>nehmerüberlassung nicht<br />

eingetreten waren. 184<br />

Auch ältere <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer, sollten nach diesem neuen<br />

Gesetz besser gefördert werden. Dazu sieht das Gesetz vor, Firmen, die ältere<br />

Menschen einstellen wollen, umfangreiche Zuschüsse im Bezug auf Leistungen<br />

zur <strong>Arbeit</strong>sförderung <strong>und</strong> der Entgeldsicherung zu gewähren. Damit sollten<br />

Einstellungsbarrieren abgebaut werden <strong>und</strong> ältere Menschen ermutigt werden,<br />

auch geringer vergütete <strong>Arbeit</strong>stellen anzunehmen.<br />

Notwendig wurden diese Regelungen, da die Altersgrenze für einen vollständigen<br />

abzugsfreien Rentenbezug auf 63 Jahre angehoben worden war. 185<br />

180 vgl. Weyand, Düwell, 2005, S.69<br />

181 Equal Pay: gleicher Lohn für gleiche <strong>Arbeit</strong><br />

182 Butterwegge, 2006, S.190<br />

183 Merkel u.a., 2006, S. 179<br />

184 vgl. Weyand, Düwell, 2005, S. 68<br />

185 dies. 245

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