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Wirtschaftsbericht_2016

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Neue Entwicklungen auf EU-Ebene<br />

<strong>Wirtschaftsbericht</strong> Österreich <strong>2016</strong><br />

3.2. EU-Budgetpolitik und Finanz-<br />

hilfen für Länder der Eurozone<br />

Die für Ende <strong>2016</strong> angesetzte Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-<br />

2020, der die Ausgabenobergrenzen für die jährlichen Gesamthaushaltspläne der EU vorgibt, soll<br />

einer besseren Ausrichtung der Finanzmittel auf Wachstum und Beschäftigung dienen.<br />

Im steuerlichen Bereich steht weiterhin die Bekämpfung von Steuerumgehung und -vermeidung im<br />

Mittelpunkt. Zur Umsetzung der OECD­Standards (Stichwort: „BEPS­Aktionsplan“) hat die EK Ende<br />

Jänner <strong>2016</strong> ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgeschlagen. Kernelemente sind eine (neue)<br />

Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung sowie eine Änderung der Amtshilfe-Richtlinie<br />

(„automatischer Informationsaustausch“). Der Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung der Steuer-<br />

vermeidung betrifft u.a. die Verankerung einer allgemeinen Anti-Missbrauchsklausel, die Besteu-<br />

erung von Einnahmen aus Patenten sowie die Eindämmung hybrider Gestaltungen. Die Änderung<br />

der Amtshilfe-Richtlinie, die vom ECOFIN-Rat bereits beschlossen wurde, betrifft insbesondere die<br />

Einführung eines (automatischen) Country-by-Country Reportings für Konzerne. Einen Schwer-<br />

punkt bei den indirekten Steuern stellt der am 7.4.<strong>2016</strong> von der EK vorgestellte Aktionsplan zur<br />

Weiterentwicklung des Mehrwertsteuersystems dar, der auf die Bekämpfung von Betrug, Verein-<br />

fachungen für die Unternehmen und die Förderung der digitalen Wirtschaft ausgelegt ist. Der<br />

Aktionsplan umfasst (1) zentrale Grundsätze für ein künftig einheitliches europäisches Mehrwert-<br />

steuersystem; (2) kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug; (3) Pläne<br />

zur Aktualisierung der Regelung für die Mehrwertsteuersätze und Optionen dafür, wie den Mitglied-<br />

staaten mehr Flexibilität bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze eingeräumt werden kann;<br />

sowie (4) Vorschläge zur Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen<br />

Geschäftsverkehr im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Die EK plant, bis Ende<br />

<strong>2016</strong> bzw. Anfang 2017 konkrete Vorschläge vorzulegen. Bis zum Sommer <strong>2016</strong> soll zudem über<br />

die Einführung einer Finanztransaktionssteuer entschieden werden.<br />

Die meisten Mitgliedstaaten, die in den vergangenen Jahren Finanzhilfe erhalten hatten, haben<br />

2015 ihr Unterstützungsprogramm bereits abgeschlossen (Irland, Portugal, Spanien); sie befinden<br />

sich derzeit in der sogenannten Post-Programm-Überwachung. Auch das Programm für Zypern,<br />

das bis März <strong>2016</strong> lief, war auf gutem Weg. Das zweite Finanzhilfeprogramm für Griechenland<br />

unter der European Financial Stability Facility (EFSF) lief nach zweimaliger Verlängerung Ende Juli<br />

2015 ohne weitere Auszahlungen aus. Erst nach schwierigen Verhandlungen, die letztlich auf die<br />

Ebene der Staats- und Regierungschefs der Eurozone getragen wurden, konnte Mitte August eine<br />

Einigung mit Griechenland auf ein drittes Finanzhilfeprogramm im Wege des Europäischen Stabili-<br />

tätsmechanismus (ESM) erzielt werden. Das neue Programm soll bis Mitte 2018 laufen und umfasst<br />

Finanzhilfen in Höhe von bis zu 86 Mrd. €.<br />

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