Wirtschaftsbericht_2016
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Neue Entwicklungen auf EU-Ebene<br />
<strong>Wirtschaftsbericht</strong> Österreich <strong>2016</strong><br />
3.2. EU-Budgetpolitik und Finanz-<br />
hilfen für Länder der Eurozone<br />
Die für Ende <strong>2016</strong> angesetzte Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-<br />
2020, der die Ausgabenobergrenzen für die jährlichen Gesamthaushaltspläne der EU vorgibt, soll<br />
einer besseren Ausrichtung der Finanzmittel auf Wachstum und Beschäftigung dienen.<br />
Im steuerlichen Bereich steht weiterhin die Bekämpfung von Steuerumgehung und -vermeidung im<br />
Mittelpunkt. Zur Umsetzung der OECDStandards (Stichwort: „BEPSAktionsplan“) hat die EK Ende<br />
Jänner <strong>2016</strong> ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgeschlagen. Kernelemente sind eine (neue)<br />
Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung sowie eine Änderung der Amtshilfe-Richtlinie<br />
(„automatischer Informationsaustausch“). Der Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung der Steuer-<br />
vermeidung betrifft u.a. die Verankerung einer allgemeinen Anti-Missbrauchsklausel, die Besteu-<br />
erung von Einnahmen aus Patenten sowie die Eindämmung hybrider Gestaltungen. Die Änderung<br />
der Amtshilfe-Richtlinie, die vom ECOFIN-Rat bereits beschlossen wurde, betrifft insbesondere die<br />
Einführung eines (automatischen) Country-by-Country Reportings für Konzerne. Einen Schwer-<br />
punkt bei den indirekten Steuern stellt der am 7.4.<strong>2016</strong> von der EK vorgestellte Aktionsplan zur<br />
Weiterentwicklung des Mehrwertsteuersystems dar, der auf die Bekämpfung von Betrug, Verein-<br />
fachungen für die Unternehmen und die Förderung der digitalen Wirtschaft ausgelegt ist. Der<br />
Aktionsplan umfasst (1) zentrale Grundsätze für ein künftig einheitliches europäisches Mehrwert-<br />
steuersystem; (2) kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug; (3) Pläne<br />
zur Aktualisierung der Regelung für die Mehrwertsteuersätze und Optionen dafür, wie den Mitglied-<br />
staaten mehr Flexibilität bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze eingeräumt werden kann;<br />
sowie (4) Vorschläge zur Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen<br />
Geschäftsverkehr im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Die EK plant, bis Ende<br />
<strong>2016</strong> bzw. Anfang 2017 konkrete Vorschläge vorzulegen. Bis zum Sommer <strong>2016</strong> soll zudem über<br />
die Einführung einer Finanztransaktionssteuer entschieden werden.<br />
Die meisten Mitgliedstaaten, die in den vergangenen Jahren Finanzhilfe erhalten hatten, haben<br />
2015 ihr Unterstützungsprogramm bereits abgeschlossen (Irland, Portugal, Spanien); sie befinden<br />
sich derzeit in der sogenannten Post-Programm-Überwachung. Auch das Programm für Zypern,<br />
das bis März <strong>2016</strong> lief, war auf gutem Weg. Das zweite Finanzhilfeprogramm für Griechenland<br />
unter der European Financial Stability Facility (EFSF) lief nach zweimaliger Verlängerung Ende Juli<br />
2015 ohne weitere Auszahlungen aus. Erst nach schwierigen Verhandlungen, die letztlich auf die<br />
Ebene der Staats- und Regierungschefs der Eurozone getragen wurden, konnte Mitte August eine<br />
Einigung mit Griechenland auf ein drittes Finanzhilfeprogramm im Wege des Europäischen Stabili-<br />
tätsmechanismus (ESM) erzielt werden. Das neue Programm soll bis Mitte 2018 laufen und umfasst<br />
Finanzhilfen in Höhe von bis zu 86 Mrd. €.<br />
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