Wirtschaftsbericht_2016
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Wirtschaftspolitisches Programm<br />
<strong>Wirtschaftsbericht</strong> Österreich <strong>2016</strong><br />
Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten für die Periode <strong>2016</strong>-2018<br />
Die dreijährigen Leistungsvereinbarungen sind das zentrale Element zur Finanzierung und Steu-<br />
erung der autonomen öffentlichen Universitäten. Vergleiche auf europäischer Ebene zeigen, dass<br />
Österreich mit den Leistungsvereinbarungen ein Vorreiter eines nunmehr „etablierten und bewähr-<br />
ten“ Instruments zur Steuerung von tertiären Bildungseinrichtungen war.<br />
Die aktuelle Leistungsvereinbarungsperiode für die Jahre <strong>2016</strong>-2018 rückt die verstärkte Pro-<br />
fil und Schwerpunktbildung der Universitäten in den Fokus. Sie zeigt sich insbesondere in einer<br />
konsequenten Weiterführung der universitären Schwerpunktsetzungen in Lehre und Forschung,<br />
aber auch in den universitären Strategien zum gesellschaftlichen Engagement, zu Kooperationen<br />
und zur internationalen Ausrichtung, die in den Leistungsvereinbarungen verankert sind und die<br />
Weiterentwicklung des Universitätssektors wesentlich mitbestimmen werden. In den Leistungs-<br />
vereinbarungen <strong>2016</strong>-2018 wird das breite Leistungsspektrum der Universitäten für Wirtschaft<br />
und Gesellschaft („Dritte Mission“) deutlich sichtbar. In diesem Rahmen sind unter anderem auch<br />
Vorhaben und Ziele zur Kooperation mit der Wirtschaft und zur Verwertung von Forschungsergebnissen<br />
vereinbart. Eine breite Palette qualitativer und quantitativer Vorhaben und Ziele betreffen<br />
die Bereiche Lehre und Personal für den Zeitraum <strong>2016</strong>-2018, wie etwa Erhöhungen der Zahl der<br />
Laufbahnstellen zur Verbesserung der Karrieremöglichkeiten für den wissenschaftlichen und künst-<br />
lerischen Nachwuchs.<br />
Für die Finanzierung der Universitäten konnten zusätzliche Mittel in der Höhe von 615 Mio. € ver-<br />
handelt werden, sodass den Universitäten in der Periode <strong>2016</strong>-2018 nun rund 9,7 Mrd. € zur Ver-<br />
fügung stehen, darunter die Hochschulraum-Strukturmittel, die von bisher 450 Mio. € auf 750 Mio.<br />
€ aufgestockt wurden.<br />
Hochschulraum-Strukturmittel<br />
Hochschulraum-Strukturmittel werden zum größten Teil nach leistungsbezogenen Indikatoren, zum<br />
Teil im Wege über Ausschreibungen für Kooperationsprojekte an die Universitäten vergeben und<br />
sollen zur Qualitätssteigerung in Lehre, Forschung und Verwaltung beitragen. Im 1. Halbjahr <strong>2016</strong><br />
werden im Rahmen einer Ausschreibung Hochschulraum-Strukturmittel in der Höhe von 35 Mio. €<br />
für Kooperationen in der Lehre an die Universitäten vergeben. Dabei steht die Pädagoginnen- und<br />
Pädagogenbildung NEU (siehe weiter unten) im Zentrum. Die Universitäten konnten bis Ende März<br />
<strong>2016</strong> Projekte zur Stärkung der kompetenzbasierten Ausbildung sowie zum weiteren Ausbau der<br />
Kooperation mit den Pädagogischen Hochschulen einreichen. Darüber hinaus werden auch struk-<br />
turentwickelnde Kooperationsprojekte in der Lehre unterstützt. Der Bund übernimmt in der Regel<br />
ein Drittel der veranschlagten Projektkosten (die anderen zwei Drittel sind von den Kooperations-<br />
partnern zu tragen). Eine Kommission hat aus den von den Universitäten vorgeschlagenen 48 Pro-<br />
jekten mit Gesamtkosten von 369 Mio. € die besten ausgewählt.<br />
In der Folge werden zwei weitere Ausschreibungen starten: eine Ausschreibung für Kooperationen<br />
im Bereich Forschung/EEK mit dem Schwerpunkt auf Verbesserung der universitären F&E-Infra-<br />
struktur-Ausstattung (verfügbarer Finanzrahmen 50 Mio. €) und eine Ausschreibung zur Anschub-<br />
finanzierung innovativer Verwaltungsprojekte, wie z.B. der Implementierung einer standardisierten<br />
Kosten- und Leistungsrechnung an den Universitäten und Kooperationen im Bereich Open Access<br />
(Kostenrahmen 12,5 Mio. €).<br />
Mit den Hochschulraum-Strukturmitteln soll auch die in den vergangenen Jahren begonnene Pro-<br />
fessionalisierung der Doktoratsausbildung vorangetrieben werden. Ab 2017 werden deshalb an den<br />
Universitäten angestellte Doktorandinnen und Doktoranden für die Mittelzuteilung Berücksichti-<br />
gung finden, soweit konkrete Qualitätskriterien wie z.B. die öffentliche Präsentation des Dissertati-<br />
onsvorhabens und die personelle Trennung von Betreuung und Beurteilung der Dissertation erfüllt<br />
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