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Wirtschaftsbericht_2016

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Wirtschaftspolitisches Programm<br />

<strong>Wirtschaftsbericht</strong> Österreich <strong>2016</strong><br />

passungsgesetz (AVRAG) und dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) sowie andererseits<br />

die Umsetzung der Durchsetzungs-Richtlinie zur Entsende-Richtlinie umfassen. Im Sinne einer<br />

Kodifikation mit einer klareren und übersichtlicheren Struktur soll ein leichteres Verständnis der<br />

komplexen Rechtsmaterie ermöglicht werden. Die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsende-Richtlinie<br />

wird die Durchführbarkeit von Verwaltungsstrafverfahren gegen Arbeitgeber und -geberinnen, die<br />

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Österreich grenzüberschreitend entsenden oder über-<br />

lassen, wesentlich verbessern. Auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden soll<br />

verbessert werden. Darüber hinaus wird eine Auftraggeberhaftung für den Baubereich zur Absiche-<br />

rung der Lohnansprüche von grenzüberschreitend entsandten oder überlassenen Arbeitnehmern<br />

und Arbeitnehmerinnen eingeführt. Die bisherige Generalunternehmerhaftung bei Verstößen gegen<br />

Regelungen über die Weitergabe von Aufträgen nach dem Bundesvergabegesetz oder vertragliche<br />

Weitergabebeschränkungen werden verschärft.<br />

Als wichtige Entlastung für die Wirtschaft sind aber auch Vereinfachungen geplant, die zu einer<br />

Entbürokratisierung für Unternehmen führen, wie beispielsweise die Harmonisierung der bisher auf<br />

das AVRAG und das AÜG verteilten Regelungen über die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdum-<br />

ping im neuen LSD-BG oder die Erweiterung der Ausnahmeregelungen für bestimmte Formen der<br />

Dienstleistungserbringung von kurzer Dauer im Rahmen von grenzüberschreitenden Entsendungen<br />

nach Österreich, etwa im reinen Transitverkehr sowie für Aus- und Weiterbildungen im Bereich<br />

von Universitäten. Ausnahmeregelungen für grenzüberschreitende Entsendungen nach Österreich<br />

innerhalb von Konzernen für bestimmte kurzfristige Tätigkeiten in Österreich erleichtern die inter-<br />

nationale Zusammenarbeit. Die Regelungen des LSD-BG treten mit 1.1.2017 in Kraft.<br />

Mit dem Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung<br />

ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen, das sich derzeit in parlamentari-<br />

scher Behandlung befindet, sollen die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüs-<br />

se oder Berufsqualifikationen von Drittstaatsangehörigen und Personen, die Bildungsabschlüsse<br />

und Berufsqualifikationen in einem Drittstaat erworben haben, vereinfacht werden. Außerdem<br />

sollen verfahrensrechtliche Bestimmungen zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und<br />

Berufsqualifikationen eingeführt werden. Dadurch soll eine qualifikationsadäquate Beschäftigung<br />

von Personen, die ausländische Bildungsabschlüsse oder Berufsqualifikationen erworben haben,<br />

am österreichischen Arbeitsmarkt unterstützt und deren Integration am Arbeitsmarkt gefördert<br />

werden. Auch für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte soll ein erleichterter Zugang zu<br />

Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifika-<br />

tionen ermöglicht werden.<br />

Am Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfel vom 30.10.2015 wurde vereinbart, die Lohnnebenkosten<br />

in Summe stufenweise bis 2018 um bis zu 1 Mrd. € pro Jahr zu senken. Die gesetzliche Regelung<br />

wurde mittlerweile im Parlament beschlossen: Der IESG-Beitrag wurde ab 1.1.<strong>2016</strong> um 0,1 Pro-<br />

zentpunkte gesenkt, der FLAF-Beitragssatz ab 2017 um 0,4 Prozentpunkte und ab 1.1.2018 um<br />

weitere 0,2 Prozentpunkte. Eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten um 0,1 Prozentpunkte<br />

erfolgt im Rahmen des Bonus/Malus-Systems ab 1.1.2018. Bereits mit 1.7.2014 wurde der Un-<br />

fallversicherungs-Beitrag um 0,1 Prozentpunkte reduziert, per 1.1.2015 folgte eine Senkung des<br />

Beitrags zum Insolvenzentgeltfonds um 0,1 Prozentpunkte.<br />

In Einklang mit den Empfehlungen der EU zählt die Erhöhung der Beschäftigung von Frauen zu<br />

den Prioritäten der österreichischen Beschäftigungspolitik. Der Anstieg der Erwerbsbeteiligung von<br />

Frauen geht mit einer Erhöhung der Teilzeitquote einher. In den letzten zehn Jahren stieg der Anteil<br />

der teilzeitbeschäftigten Frauen von 39,5% (2005) auf 47,4% (2015). Deutlich mehr Frauen als<br />

Männer gehen in der Haupttätigkeit einer atypischen Beschäftigung nach (2015: Frauen 52%, Män-<br />

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