Wirtschaftsbericht_2016
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Wirtschaftspolitisches Programm<br />
<strong>Wirtschaftsbericht</strong> Österreich <strong>2016</strong><br />
passungsgesetz (AVRAG) und dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) sowie andererseits<br />
die Umsetzung der Durchsetzungs-Richtlinie zur Entsende-Richtlinie umfassen. Im Sinne einer<br />
Kodifikation mit einer klareren und übersichtlicheren Struktur soll ein leichteres Verständnis der<br />
komplexen Rechtsmaterie ermöglicht werden. Die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsende-Richtlinie<br />
wird die Durchführbarkeit von Verwaltungsstrafverfahren gegen Arbeitgeber und -geberinnen, die<br />
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Österreich grenzüberschreitend entsenden oder über-<br />
lassen, wesentlich verbessern. Auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden soll<br />
verbessert werden. Darüber hinaus wird eine Auftraggeberhaftung für den Baubereich zur Absiche-<br />
rung der Lohnansprüche von grenzüberschreitend entsandten oder überlassenen Arbeitnehmern<br />
und Arbeitnehmerinnen eingeführt. Die bisherige Generalunternehmerhaftung bei Verstößen gegen<br />
Regelungen über die Weitergabe von Aufträgen nach dem Bundesvergabegesetz oder vertragliche<br />
Weitergabebeschränkungen werden verschärft.<br />
Als wichtige Entlastung für die Wirtschaft sind aber auch Vereinfachungen geplant, die zu einer<br />
Entbürokratisierung für Unternehmen führen, wie beispielsweise die Harmonisierung der bisher auf<br />
das AVRAG und das AÜG verteilten Regelungen über die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdum-<br />
ping im neuen LSD-BG oder die Erweiterung der Ausnahmeregelungen für bestimmte Formen der<br />
Dienstleistungserbringung von kurzer Dauer im Rahmen von grenzüberschreitenden Entsendungen<br />
nach Österreich, etwa im reinen Transitverkehr sowie für Aus- und Weiterbildungen im Bereich<br />
von Universitäten. Ausnahmeregelungen für grenzüberschreitende Entsendungen nach Österreich<br />
innerhalb von Konzernen für bestimmte kurzfristige Tätigkeiten in Österreich erleichtern die inter-<br />
nationale Zusammenarbeit. Die Regelungen des LSD-BG treten mit 1.1.2017 in Kraft.<br />
Mit dem Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung<br />
ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen, das sich derzeit in parlamentari-<br />
scher Behandlung befindet, sollen die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüs-<br />
se oder Berufsqualifikationen von Drittstaatsangehörigen und Personen, die Bildungsabschlüsse<br />
und Berufsqualifikationen in einem Drittstaat erworben haben, vereinfacht werden. Außerdem<br />
sollen verfahrensrechtliche Bestimmungen zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und<br />
Berufsqualifikationen eingeführt werden. Dadurch soll eine qualifikationsadäquate Beschäftigung<br />
von Personen, die ausländische Bildungsabschlüsse oder Berufsqualifikationen erworben haben,<br />
am österreichischen Arbeitsmarkt unterstützt und deren Integration am Arbeitsmarkt gefördert<br />
werden. Auch für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte soll ein erleichterter Zugang zu<br />
Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifika-<br />
tionen ermöglicht werden.<br />
Am Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfel vom 30.10.2015 wurde vereinbart, die Lohnnebenkosten<br />
in Summe stufenweise bis 2018 um bis zu 1 Mrd. € pro Jahr zu senken. Die gesetzliche Regelung<br />
wurde mittlerweile im Parlament beschlossen: Der IESG-Beitrag wurde ab 1.1.<strong>2016</strong> um 0,1 Pro-<br />
zentpunkte gesenkt, der FLAF-Beitragssatz ab 2017 um 0,4 Prozentpunkte und ab 1.1.2018 um<br />
weitere 0,2 Prozentpunkte. Eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten um 0,1 Prozentpunkte<br />
erfolgt im Rahmen des Bonus/Malus-Systems ab 1.1.2018. Bereits mit 1.7.2014 wurde der Un-<br />
fallversicherungs-Beitrag um 0,1 Prozentpunkte reduziert, per 1.1.2015 folgte eine Senkung des<br />
Beitrags zum Insolvenzentgeltfonds um 0,1 Prozentpunkte.<br />
In Einklang mit den Empfehlungen der EU zählt die Erhöhung der Beschäftigung von Frauen zu<br />
den Prioritäten der österreichischen Beschäftigungspolitik. Der Anstieg der Erwerbsbeteiligung von<br />
Frauen geht mit einer Erhöhung der Teilzeitquote einher. In den letzten zehn Jahren stieg der Anteil<br />
der teilzeitbeschäftigten Frauen von 39,5% (2005) auf 47,4% (2015). Deutlich mehr Frauen als<br />
Männer gehen in der Haupttätigkeit einer atypischen Beschäftigung nach (2015: Frauen 52%, Män-<br />
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