Wirtschaftsbericht_2016
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Wirtschaftspolitisches Programm<br />
<strong>Wirtschaftsbericht</strong> Österreich <strong>2016</strong><br />
reich des EU-Wettbewerbsrechts. Die freie Wahl der Handelspartner und damit die Vertragsfreiheit<br />
müssen unangetastet bleiben. Die Hauptpriorität der Kommission besteht darin, ungerechtfertigte<br />
Hindernisse für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel durch gesetzgeberische Maß-<br />
nahmen im Rahmen ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt zu beseitigen, wobei sie im<br />
Mai <strong>2016</strong> weitere Vorschläge vorgelegt hat (siehe Abschnitt 3.6). Der Bericht der Kommission über<br />
die Sektoruntersuchung soll nach einer öffentlichen Konsultation ab Mitte <strong>2016</strong> voraussichtlich im<br />
ersten Quartal 2017 erscheinen.<br />
Sharing Economy und alternative Geschäftsmodelle<br />
Die neuen technischen Vernetzungsmöglichkeiten eröffnen neue Geschäftsmodelle abseits der<br />
klassischen Wirtschaftsstrukturen und beschleunigen die Innovation im Bereich der Distribution.<br />
Auch Private können als Anbieter auftreten (Prosumer) und entweder ihre Wohnung (vgl. AirBnB),<br />
Kapital (z.B. Crowdfunding) oder ihre Arbeitskraft (z.B Uber, feelancer.com) zur Verfügung stellen.<br />
Sharing Economy hat sich zunächst vor dem Hintergrund entwickelt, dass Ressourcen geteilt wer-<br />
den und damit eine bessere Nutzung zum Wohle der Gesellschaft erfolgen kann. Teilen von Res-<br />
sourcen an sich ist nichts Neues, die Dimension der neuen Entwicklungen allerdings sehr wohl.<br />
Unter potenziell negativen Auswirkungen der Sharing Economy werden das mögliche Verwischen<br />
von unternehmerischen Leistungen und amateurhaften Leistungen genannt und damit das Auf-<br />
weichen oder die Umgehung von arbeitsmarkt-, lohn-, steuer-, konsumentenschutz- oder wett-<br />
bewerbsrechtlicher Regelungen und Standards. Die privaten Angebote stehen im Wettbewerb zu<br />
den unternehmerischen Angeboten, die deutlich höhere Kostenfaktoren aufgrund dieser genannten<br />
Regelungsgebiete haben. Um einen fairen Wettbewerb herstellen zu können, ist daher das teilweise<br />
Hinterfragen der bestehenden Regulierung erforderlich. Die Ergebnisse der Diskussionen werden in<br />
jedem Fall sektorspezifisch unterschiedlich sein.<br />
Asymmetrische Marktverhältnisse in der Wertschöpfungskette<br />
Asymmetrische Verhandlungspositionen in Wirtschaftsbeziehungen sind häufig, aber solche Un-<br />
gleichgewichte können zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen führen. Im vertikalen Verhält-<br />
nis sind oft ungleiche Machtverhältnisse ausschlaggebend für die Akzeptanz von Vertragsklauseln<br />
durch einen Vertragspartner. Die Aufdeckung von Missbrauch von Marktmacht scheitert oft daran,<br />
dass die Betroffenen von Anzeigen aus Angst vor Retorsionsmaßnahmen (z.B. Auslistung) Abstand<br />
nehmen. In diesen Fällen wird oft die relative Marktmacht eine Rolle spielen, sei es auf Seiten des<br />
Abnehmers (z.B. möglicherweise Bereich der Lebensmittelversorgungskette) oder im Bereich des<br />
Herstellers oder Lieferanten (z.B. möglicherweise Bereich KFZ-Vertrieb). Auch auf europäischer<br />
Ebene wird dieses Thema zunehmend als wesentliches Problem wahrgenommen und die Mitglied-<br />
staaten werden zu Maßnahmen aufgefordert. In Großbritannien und in Slowenien wurden Ombuds-<br />
stellen eingeführt und auch in weiteren Mitgliedstaaten wurde der rechtliche Rahmen konkretisiert,<br />
um unfaire Handelspraktiken in der Wertschöpfungskette hintanzuhalten. In Irland wurden ebenso<br />
gesetzliche Fixierungen über verbotene Bedingungen in Lieferverträgen per April <strong>2016</strong> in Kraft<br />
gesetzt. Auch in Österreich wird laufend zu prüfen sein, inwieweit das bestehende Werkzeug des<br />
österreichischen Wettbewerbsrechts auslangt.<br />
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