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Wirtschaftsbericht_2016

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Neue Entwicklungen auf EU-Ebene<br />

<strong>Wirtschaftsbericht</strong> Österreich <strong>2016</strong><br />

3.4. Entwicklungen in der<br />

EU-Finanzmarktregulierung<br />

Im Kapitalmarktbereich stellt die Schaffung einer europäischen Kapitalmarktunion das derzeit<br />

sicherlich wichtigste Projekt dar. Hier legte die EK Ende September 2015 den mittelfristig ausge-<br />

legten „Aktionsplan Kapitalmarktunion“ vor. Ziel dieses Vorhabens ist es, den Zugang zu Finanzie-<br />

rungen für Private, Unternehmen und Investoren zu erleichtern (insbesondere für Start-ups, KMUs<br />

und langfristige Projekte), die zur Verfügung stehenden Finanzierungsquellen auszuweiten und<br />

die Effizienz der Finanz­ und Kapitalmärkte zu verbessern. Zu diesem Zweck listet der Aktionsplan<br />

eine Reihe von Einzelmaßnahmen auf, die in Summe die Gesamtrahmenbedingungen für kapital-<br />

marktbasierte Finanzierungen bis 2019 verbessern sollen. Einige dieser Maßnahmen befinden sich<br />

bereits in der Umsetzungsphase. So erfolgt derzeit etwa die Erarbeitung einer Verordnung betref-<br />

fend Verbriefungen, deren Ziel es ist, durch Risikodiversifikation die Kreditvergabe, insbesondere<br />

an KMUs, anzukurbeln. Außerdem befindet sich ein neu gestaltetes Prospekt­Regime (Prospekt<br />

Verordnung) im Gesetzwerdungsprozess, durch welches die EU-Rahmenbedingungen für die Er-<br />

stellung von Anlegerprospekten weiter harmonisiert werden sollen. Zu den weiteren bis 2019 ge-<br />

planten Maßnahmen zählen etwa die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Risikokapitalfonds<br />

(Venture Capital Funds), der Abbau von Hindernissen bei der grenzüberschreitenden Vermarktung<br />

von Investmentfonds, sowie die Beseitigung von Inkonsistenzen und Überlappungen in der EU-Fi-<br />

nanzmarktgesetzgebung.<br />

Hinsichtlich eines wichtigen Teils der bereits bestehenden EU-Kapitalmarktregelungen (der Richtli-<br />

nie und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II und MiFIR)) wird derzeit<br />

an der Konkretisierung zahlreicher Bestimmungen in Form technischer Standards und delegierter<br />

Rechtsakte gearbeitet. Auch im Bereich Bekämpfung von Marktmissbrauch (Marktmissbrauchs-Ver-<br />

ordnung, Market Abuse Regulation, MAR und die neue Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen<br />

bei Insider-Geschäften und Marktmanipulationen, Criminal Sanctions for Market Abuse Directive,<br />

CSMAD) arbeitet die EK weiterhin an den Entwürfen für die delegierten Rechtsakte. Die Regelun-<br />

gen zur Bekämpfung von Marktmissbrauch werden ab dem 3.7.<strong>2016</strong> national anzuwenden sein.<br />

Hingegen wurde der Anwendungs- sowie Umsetzungszeitpunkt zu MiFID II und MiFIR um ein Jahr<br />

auf den 3.7.2017 verschoben.<br />

Die EU-VO und EU-RL betreffend Abschlussprüfungen erfordern zur entsprechenden Umsetzung<br />

und Durchführung die Schaffung neuer innerstaatlicher Voraussetzungen. Auf Grundlage des Ab-<br />

schlussprüfer-Aufsichtsgesetzes (APAG) ist die Abschlussprüferaufsichtsbehörde als neue Behörde<br />

in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts einzurichten.<br />

Neben der Schaffung effizienter Kapitalmarktrahmenbedingungen nimmt die Bekämpfung von<br />

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einen prominenten Platz auf der europäischen Agen-<br />

da ein. In diesem Zusammenhang wurde am 20.5.2015 die Richtlinie zur Verhinderung der Nut-<br />

zung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verlautbart.<br />

Die Umsetzung hat bis 26.6.2017 zu erfolgen. Vonseiten der EK wurde außerdem am 2.2.<strong>2016</strong> in<br />

Antwort auf die jüngsten Anschläge in der EU ein Aktionsplan zur Intensivierung der Bekämpfung<br />

der Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Damit sollen legislative und nicht­legislative Vorhaben<br />

zu jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten umgesetzt werden. Im Vordergrund stehen dabei eine<br />

raschere Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie sowie eine teilweise Abänderung derselben.<br />

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