Wirtschaftsbericht_2016
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Neue Entwicklungen auf EU-Ebene<br />
<strong>Wirtschaftsbericht</strong> Österreich <strong>2016</strong><br />
3.4. Entwicklungen in der<br />
EU-Finanzmarktregulierung<br />
Im Kapitalmarktbereich stellt die Schaffung einer europäischen Kapitalmarktunion das derzeit<br />
sicherlich wichtigste Projekt dar. Hier legte die EK Ende September 2015 den mittelfristig ausge-<br />
legten „Aktionsplan Kapitalmarktunion“ vor. Ziel dieses Vorhabens ist es, den Zugang zu Finanzie-<br />
rungen für Private, Unternehmen und Investoren zu erleichtern (insbesondere für Start-ups, KMUs<br />
und langfristige Projekte), die zur Verfügung stehenden Finanzierungsquellen auszuweiten und<br />
die Effizienz der Finanz und Kapitalmärkte zu verbessern. Zu diesem Zweck listet der Aktionsplan<br />
eine Reihe von Einzelmaßnahmen auf, die in Summe die Gesamtrahmenbedingungen für kapital-<br />
marktbasierte Finanzierungen bis 2019 verbessern sollen. Einige dieser Maßnahmen befinden sich<br />
bereits in der Umsetzungsphase. So erfolgt derzeit etwa die Erarbeitung einer Verordnung betref-<br />
fend Verbriefungen, deren Ziel es ist, durch Risikodiversifikation die Kreditvergabe, insbesondere<br />
an KMUs, anzukurbeln. Außerdem befindet sich ein neu gestaltetes ProspektRegime (Prospekt<br />
Verordnung) im Gesetzwerdungsprozess, durch welches die EU-Rahmenbedingungen für die Er-<br />
stellung von Anlegerprospekten weiter harmonisiert werden sollen. Zu den weiteren bis 2019 ge-<br />
planten Maßnahmen zählen etwa die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Risikokapitalfonds<br />
(Venture Capital Funds), der Abbau von Hindernissen bei der grenzüberschreitenden Vermarktung<br />
von Investmentfonds, sowie die Beseitigung von Inkonsistenzen und Überlappungen in der EU-Fi-<br />
nanzmarktgesetzgebung.<br />
Hinsichtlich eines wichtigen Teils der bereits bestehenden EU-Kapitalmarktregelungen (der Richtli-<br />
nie und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II und MiFIR)) wird derzeit<br />
an der Konkretisierung zahlreicher Bestimmungen in Form technischer Standards und delegierter<br />
Rechtsakte gearbeitet. Auch im Bereich Bekämpfung von Marktmissbrauch (Marktmissbrauchs-Ver-<br />
ordnung, Market Abuse Regulation, MAR und die neue Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen<br />
bei Insider-Geschäften und Marktmanipulationen, Criminal Sanctions for Market Abuse Directive,<br />
CSMAD) arbeitet die EK weiterhin an den Entwürfen für die delegierten Rechtsakte. Die Regelun-<br />
gen zur Bekämpfung von Marktmissbrauch werden ab dem 3.7.<strong>2016</strong> national anzuwenden sein.<br />
Hingegen wurde der Anwendungs- sowie Umsetzungszeitpunkt zu MiFID II und MiFIR um ein Jahr<br />
auf den 3.7.2017 verschoben.<br />
Die EU-VO und EU-RL betreffend Abschlussprüfungen erfordern zur entsprechenden Umsetzung<br />
und Durchführung die Schaffung neuer innerstaatlicher Voraussetzungen. Auf Grundlage des Ab-<br />
schlussprüfer-Aufsichtsgesetzes (APAG) ist die Abschlussprüferaufsichtsbehörde als neue Behörde<br />
in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts einzurichten.<br />
Neben der Schaffung effizienter Kapitalmarktrahmenbedingungen nimmt die Bekämpfung von<br />
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einen prominenten Platz auf der europäischen Agen-<br />
da ein. In diesem Zusammenhang wurde am 20.5.2015 die Richtlinie zur Verhinderung der Nut-<br />
zung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verlautbart.<br />
Die Umsetzung hat bis 26.6.2017 zu erfolgen. Vonseiten der EK wurde außerdem am 2.2.<strong>2016</strong> in<br />
Antwort auf die jüngsten Anschläge in der EU ein Aktionsplan zur Intensivierung der Bekämpfung<br />
der Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Damit sollen legislative und nichtlegislative Vorhaben<br />
zu jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten umgesetzt werden. Im Vordergrund stehen dabei eine<br />
raschere Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie sowie eine teilweise Abänderung derselben.<br />
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