Wirtschaftsbericht_2016
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Wirtschaftspolitisches Programm<br />
<strong>Wirtschaftsbericht</strong> Österreich <strong>2016</strong><br />
Unternehmerische Verantwortung (CSR), Wirtschaft<br />
und Menschenrechte<br />
Verantwortungsvoll agierende Unternehmen sind zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Ka-<br />
pitals und ein Erfolgsfaktor für den Wirtschafts- und Arbeitsstandort. In den letzten Jahren ent-<br />
wickelte sich das Thema Wirtschaft und Menschenrechte zur treibenden Kraft in der weltweiten<br />
Diskussion zu CSR (Corporate Social Responsibility-CSR oder Responsible Business Conduct-RBC).<br />
Im Mittelpunkt steht die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Ös-<br />
terreich unterstützt die UN-Leitprinzipien und wird <strong>2016</strong> einen Nationalen Aktionsplan zum Thema<br />
„Menschenrechte“ präsentieren, der auch den Bereich „Wirtschaft und Menschenrechte“ umfas-<br />
sen wird. Neben den UN-Leitprinzipien haben sich auf internationaler Ebene die OECD-Leitsätze<br />
für multinationale Unternehmen und der „UN Global Compact“ als führende Instrumente für CSR<br />
etabliert. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind der umfassendste multilaterale<br />
Verhaltenskodex für Unternehmen. Sie sind das einzige verpflichtende internationale RBCInst-<br />
rument, zu dessen Umsetzung und Förderung sich die 34 OECD Mitgliedstaaten und 12 weitere<br />
Staaten völkerrechtlich verpflichtet haben. Die Nationalen Kontaktpunkte fungieren in allen Teil-<br />
nehmerstaaten als Dialog- und Schlichtungsplattform für Fragen rund um die OECD-Leitsätze und<br />
haben die Aufgabe, neben der Durchführung von Vermittlungsverfahren bei Beschwerden wegen<br />
behaupteter Verstöße gegen die Leitsätze deren Bekanntheit und wirksame Anwendung zu fördern<br />
und forcieren.<br />
Nachhaltigkeit<br />
Im September 2015 fand in New York das Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zur Verabschiedung<br />
der „Agenda 2030“ statt. Das Ergebnisdokument des Gipfels trägt den Titel „Transformation unse-<br />
rer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Die neue Agenda 2030, deren Umsetzung<br />
am 1.1.<strong>2016</strong> startete, gilt für alle Staaten der Vereinten Nationen. Im Ministerrat vom 12.1.<strong>2016</strong><br />
wurden alle Bundesministerien mit der kohärenten Umsetzung der Agenda 2030 beauftragt und<br />
zudem eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Erstellung eines regelmäßigen Fortschrittberichts<br />
auf Basis der vereinbarten Indikatoren sowie die Festlegung der Prioritäten in der Umsetzung für<br />
die jeweils nächste Berichtsperiode koordiniert. Als erster Schritt wurden im Rahmen eines „Stock-<br />
takingProzesses“ bereits bestehende und für die Umsetzung der Sustainable Development Goals<br />
(SDGs) relevante Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der neuen Agenda 2030 erhoben.<br />
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