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Wirtschaftsbericht_2016

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Wirtschaftspolitisches Programm<br />

<strong>Wirtschaftsbericht</strong> Österreich <strong>2016</strong><br />

Unternehmerische Verantwortung (CSR), Wirtschaft<br />

und Menschenrechte<br />

Verantwortungsvoll agierende Unternehmen sind zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Ka-<br />

pitals und ein Erfolgsfaktor für den Wirtschafts- und Arbeitsstandort. In den letzten Jahren ent-<br />

wickelte sich das Thema Wirtschaft und Menschenrechte zur treibenden Kraft in der weltweiten<br />

Diskussion zu CSR (Corporate Social Responsibility-CSR oder Responsible Business Conduct-RBC).<br />

Im Mittelpunkt steht die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Ös-<br />

terreich unterstützt die UN-Leitprinzipien und wird <strong>2016</strong> einen Nationalen Aktionsplan zum Thema<br />

„Menschenrechte“ präsentieren, der auch den Bereich „Wirtschaft und Menschenrechte“ umfas-<br />

sen wird. Neben den UN-Leitprinzipien haben sich auf internationaler Ebene die OECD-Leitsätze<br />

für multinationale Unternehmen und der „UN Global Compact“ als führende Instrumente für CSR<br />

etabliert. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind der umfassendste multilaterale<br />

Verhaltenskodex für Unternehmen. Sie sind das einzige verpflichtende internationale RBC­Inst-<br />

rument, zu dessen Umsetzung und Förderung sich die 34 OECD Mitgliedstaaten und 12 weitere<br />

Staaten völkerrechtlich verpflichtet haben. Die Nationalen Kontaktpunkte fungieren in allen Teil-<br />

nehmerstaaten als Dialog- und Schlichtungsplattform für Fragen rund um die OECD-Leitsätze und<br />

haben die Aufgabe, neben der Durchführung von Vermittlungsverfahren bei Beschwerden wegen<br />

behaupteter Verstöße gegen die Leitsätze deren Bekanntheit und wirksame Anwendung zu fördern<br />

und forcieren.<br />

Nachhaltigkeit<br />

Im September 2015 fand in New York das Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zur Verabschiedung<br />

der „Agenda 2030“ statt. Das Ergebnisdokument des Gipfels trägt den Titel „Transformation unse-<br />

rer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Die neue Agenda 2030, deren Umsetzung<br />

am 1.1.<strong>2016</strong> startete, gilt für alle Staaten der Vereinten Nationen. Im Ministerrat vom 12.1.<strong>2016</strong><br />

wurden alle Bundesministerien mit der kohärenten Umsetzung der Agenda 2030 beauftragt und<br />

zudem eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Erstellung eines regelmäßigen Fortschrittberichts<br />

auf Basis der vereinbarten Indikatoren sowie die Festlegung der Prioritäten in der Umsetzung für<br />

die jeweils nächste Berichtsperiode koordiniert. Als erster Schritt wurden im Rahmen eines „Stock-<br />

taking­Prozesses“ bereits bestehende und für die Umsetzung der Sustainable Development Goals<br />

(SDGs) relevante Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der neuen Agenda 2030 erhoben.<br />

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