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Untersuchung zur Einbindung des Öffentlichen ...

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edarfsorientierte, fallbezogene <strong>Einbindung</strong> existiert. Regelrechte Rufbereitschaften<br />

gibt es nur in geringem Umfang. Möglicherweise basiert dies auf der Gesetzgebung,<br />

die keine oder keine einheitlichen Aussagen zum Grad der <strong>Einbindung</strong> <strong>des</strong><br />

ÖGD weder bezüglich der expliziten noch der impliziten Integration <strong>des</strong> ÖGD<br />

trifft. §15 <strong>des</strong> Zivilschutzneuordnungsgesetzes schreibt nur die Beteiligung der<br />

Gesundheitsämter an allen <strong>zur</strong> Katastrophenabwehr notwenigen Planungen vor,<br />

konkretisiert aber keine Organisationsform [27]. Auch in den Katastrophenschutzund<br />

Gesundheitsdienstgesetzten der Länder fand sich keine Aussage <strong>zur</strong> konkreten<br />

Form der Organisation oder <strong>Einbindung</strong> der Ärzte im ÖGD in die Planungen<br />

<strong>zur</strong> Katastrophenabwehr.<br />

Die <strong>Einbindung</strong> der Ärzte im ÖGD in die Katastrophenabwehr in spezifischen<br />

Situationen ist momentan in realiter der Einschätzung der Notwendigkeit der<br />

jeweiligen Katastrophenschutzbehörde überlassen. Situationen, in denen die Mitarbeit<br />

im Katastrophenschutzstab etabliert ist, lassen sich in drei Kategorien aufteilen:<br />

Seuchen, hochkontagiöse Erkrankungen von Einzelpersonen und amtlich<br />

festgestellte Katastrophen. Unklar ist die Ursache für die nur gering bestehende<br />

<strong>Einbindung</strong> im A-, B- und C-Fall. Ob die aktuellen weltpolitischen Ereignisse seit<br />

Herbst 2001 [7, 8, 9, 18] die Bemühungen <strong>zur</strong> Integration <strong>des</strong> ÖGD in Planungen<br />

<strong>zur</strong> Katastrophenabwehr, vor allem für den sogenannten B-Fall, verstärkt haben,<br />

ist zu hoffen. Es kann nur spekuliert werden, dass die zahlreichen Milzbrandverdachtsfälle<br />

die Erstellung neuer Alarmpläne gefördert haben [14, 15, 28]. Eher in<br />

geringem Umfang strebt die Untere Katastrophenschutzbehörde die Zusammenarbeit<br />

mit Ärzten im ÖGD bei Ereignissen wie Massenanfall von Verletzten oder<br />

anderen konventionellen Großschadensereignissen an. Dies basiert wohl darauf,<br />

dass der Massenanfall von Verletzten primär in den Zuständigkeitsbereich <strong>des</strong><br />

organisierten Rettungsdienstes fällt (DIN 13050) und der Katastrophenschutz eher<br />

nicht in <strong>des</strong>sen organisatorisch-medizinische Bewältigung involviert wird.<br />

Die Frage, ob die sogenannte explizite Darstellung der nötigen <strong>Einbindung</strong> <strong>des</strong><br />

ÖGD in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder zu einer verbesserten Form<br />

der <strong>Einbindung</strong> in der Praxis wie z.B. in Form von Rufbereitschaften in den unteren<br />

Gesundheitsbehörden führt, muss negativ beantwortet werden. Es lassen sich<br />

in unserer Erhebung bezüglich der Organisationsform der <strong>Einbindung</strong> <strong>des</strong> ÖGD<br />

keinerlei Unterschiede zwischen den Ländern mit expliziter Formulierung (Baden-<br />

Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt) und den anderen Ländern<br />

finden.<br />

Die große Zahl der Nennung von Erfahrungen aus praktischen Einsätzen oder<br />

Übungen und die positive Beurteilung gemeinsamer Tätigkeiten der Ärzte im<br />

ÖGD und dem Katastrophenschutz durch die Katastrophenschutzbeauftragten<br />

überraschte. Diese Einschätzung korreliert nämlich weder mit den Aussagen <strong>zur</strong><br />

notwendigen zukünftigen Verbesserung in der Zusammenarbeit z.B. durch Verstärkung<br />

der katastrophenmedizinischen Berufsausbildung der Ärzte im ÖGD noch<br />

mit dem geringen Ausmaß an praktischer Erfahrung der Ärzte im ÖGD. Eine<br />

Erklärung für diese Diskrepanz ist nicht offenkundig. Im Gegensatz dazu steht<br />

auch die Einschätzung der Katastrophenschutzbeauftragten, <strong>zur</strong> Verbesserung der<br />

zukünftigen Zusammenarbeit mit dem ÖGD dringend den Bedarf an weiteren<br />

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