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Untersuchung zur Einbindung des Öffentlichen ...

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ordnet in der Regel die nötigen Maßnahmen <strong>zur</strong> Abwendung der durch die Infektionskrankheit<br />

drohenden Gefahren basierend auf der Beratung durch die Ärzte <strong>des</strong><br />

Gesundheitsamtes an; die Ärzte im ÖGD können aber in diesem speziellen Fall<br />

auch direkt Maßnahmen <strong>zur</strong> Gefahrenabwehr festlegen (Abbildung 4a).<br />

Abb. 4 Stellung <strong>des</strong> Arztes <strong>des</strong> <strong>Öffentlichen</strong> Gesundheitsdienstes (ÖGD) bei hochkontagiösen<br />

Erkrankungen –<br />

a) nach dem Infektionsschutzgesetz [6] und<br />

b) bei der Bearbeitung der Milzbrandverdachtfälle im Herbst 2001 nach unseren <strong>Untersuchung</strong>en<br />

(siehe <strong>Einbindung</strong> der Ärzte im ÖGD in die Katastrophenschutzplanungen –<br />

Vergleich vor und nach dem 11. 09. 2001)<br />

Betrachtet man aber beispielhaft die wirkliche Situation anhand der Bewältigung<br />

der Milzbrandverdachtsfälle <strong>des</strong> Herbstes 2001 (Abbildung 4b), an der Ärzte im<br />

ÖGD mitarbeiteten, so zeigen unsere Analysen, dass etwa ein Viertel der Ärzte<br />

hierbei in der Position <strong>des</strong> Einsatzleiters tätig war und jeweils 10–15% der Ärzte<br />

unter der Leitung der Polizei, anderer Führungsorganisationen, der Feuerwehr oder<br />

eines Katastrophenschutzstabes tätig wurden. In etwa demselben Prozentsatz,<br />

nämlich 16%, wurden bei der Bewältigung der Milzbrandverdachtsfälle überhaupt<br />

keine Ärzte im ÖGD eingesetzt.<br />

8.5 Ausgangslage <strong>zur</strong> Entwicklung eines Konzeptes für die<br />

verbesserte Integration der Ärzte in die Schadensabwehr<br />

Aus allen diesen aufgezeigten Teilaspekten ergibt sich zwingend, Handlungsschritte<br />

zu skizzieren, durch die die Sachkompetenz der Ärzte im ÖGD <strong>zur</strong> Verbesserung<br />

ihrer <strong>Einbindung</strong> in alle Bereiche der vorbereitenden und ausführenden Ka-<br />

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