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Untersuchung zur Einbindung des Öffentlichen ...

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Giftnotrufzentralen<br />

Die Giftnotrufzentralen oder Giftinformationszentralen (GIZ) der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland bieten umfassende fernkommunikative Hilfe bei Vergiftungen von<br />

Einzelpersonen durch giftige Pilze, Tiere, Chemikalien, Pestizide, Reinigungsmittel,<br />

Drogen, Medikamente, Schwermetalle oder Umweltgifte an [27].<br />

Die GIZ sind Zusammenschlüsse von Abteilungen einzelner Kliniken, Krankenhäusern<br />

und pharmakologischen und toxikologischen Instituten und arbeiten teilweise<br />

z. B. mit Feuerwehren und dem Rettungsdienst <strong>zur</strong> toxikologischen Versorgung<br />

vor Ort zusammen. Über diese Informationszentren sind auch die am nächsten<br />

gelegenen toxikologischen Zentren mit einem 24-Stunden-Dienst zu erfragen<br />

sowie Auskünfte zu Antidota, Notfallmedikamenten und Empfehlungen <strong>zur</strong> primären<br />

Giftentfernung zu erhalten.<br />

Einige der Informationszentren haben in Zusammenarbeit mit Firmen, die technische,<br />

chemische und pharmazeutische Produkte herstellen oder in Europa vertreiben<br />

einen Firmenservice <strong>zur</strong> qualitätsorientierten Beratung in jedem akuten Vergiftungsfall<br />

mit ausführlichen Angaben zu den jeweiligen Produkten erstellt. Im<br />

Rahmen eines vom Bun<strong>des</strong>ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

geleiteten Projektes wird von den deutschen Giftinformationszentren, dem<br />

Bun<strong>des</strong>institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Berlin,<br />

und dem Industrieverband Körperpflege und Waschmittel, Frankfurt, z.Zt. ein<br />

Verfahren entwickelt, das den Austausch dieser Informationen zwischen den beteiligten<br />

Zentren schnell und weitgehend automatisiert ermöglicht, sodass zukünftig<br />

nach Meldung an ein Zentrum eine einfache und schnelle Weiterleitung an alle<br />

Giftinformationszentren möglich ist. Unternehmen, die Produkte an gewerbliche<br />

Kunden weitergeben, müssen für ihre Produkte oft Sicherheitsdatenblätter nach<br />

den europaweit gültigen Regeln (Art. 3 Richtlinie 91/155/EWG v. 05.03.1991)<br />

erstellen (mit jederzeit erreichbarer firmeninterner Notrufnummer oder Notrufnummer<br />

einer Giftinformationszentrale).<br />

Die Giftnotrufzentralen sind jedoch primär nicht dafür konzipiert, beim Management<br />

von großflächigen Schadensereignissen oder Katastrophen mit Beteiligung<br />

von vielen verletzten Personen und der Freisetzung von toxischen Substanzen,<br />

Hilfe zu leisten (eine Liste der Adressen der Giftnotrufzentralen befindet sich im<br />

Anhang zu diesem Buchkapitel).<br />

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