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Untersuchung zur Einbindung des Öffentlichen ...

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schutz gehört zu den nicht-militärischen Maßnahmen im Rahmen der zivilen<br />

Gesamtverteidigung, die sich auf Artikel 73 Nr.1 <strong>des</strong> Grundgesetzes beziehen.<br />

Das deutsche System der Notfallvorsorge basiert auf dem Subsidiärprinzip zwischen<br />

öffentlichen Behörden und Einrichtungen, wie dem Technischen Hilfswerk<br />

und dem Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile<br />

Verteidigung der Länder sowie öffentlich-rechtlichen Trägern <strong>des</strong> Bevölkerungsschutzes,<br />

der Notfallvorsorge und der Gefahrenabwehr (Kreise, Städte und<br />

Gemeinden) und gemeinnützigen Hilfsorganisationen wie z.B. dem Deutschen<br />

Roten Kreuz, dem Deutschen Feuerwehrverband oder der Deutschen Gesellschaft<br />

für Katastrophenmedizin [27]. Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Verteidigung leistet im<br />

Inland ergänzende Katastrophenhilfe im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit<br />

über die territorialen Kommandobehörden. Als integratives Gremium<br />

<strong>zur</strong> interdisziplinären Zusammenarbeit aller im Katastrophen- und Zivilschutz<br />

Verantwortung Tragenden soll die 1997 gegründete Ständige Konferenz für<br />

Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz dienen [27].<br />

2.2.3 Katastrophenmedizin<br />

Katastrophenmedizin ist die Gesamtheit der im Rahmen <strong>des</strong> KatS durchgeführten<br />

medizinischen Maßnahmen, mit denen unter geringstem Zeit- und Ressourcenaufwand<br />

eine möglichst große Zahl von Erkrankten und Bedrohten am Leben erhalten<br />

werden soll [29]. Charakteristischerweise umfasst das Fachgebiet das professionelle<br />

Wissen vieler Disziplinen, die sich mit der Prävention, Notfall- und Krankenhausversorgung<br />

sowie Erholungsmöglichkeiten und Rehabilitationsbedarf von<br />

durch Katastrophen geschädigten Bevölkerungsgruppen befassen.<br />

2.2.4 Katastrophenschutzbehörden<br />

Als Katastrophenschutzbehörden (KatSBehörden) fungieren die Verwaltungen der<br />

Landkreise oder der kreisfreien Städte, die Bezirksregierungen und die Innenministerien<br />

der Länder (untere, höhere und oberste KatSBehörden). Diese treten im<br />

Bedarfsfall zusammen und bilden den Katastrophenschutzstab. Der Leiter ist der<br />

Höchste Verwaltungsbeamte (z.B. Landrat, Oberbürgermeister). Über Auslösung<br />

von Katastrophenalarm entscheidet die KatSBehörde [3].<br />

2.2.5 Öffentliches Gesundheitswesen und Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />

Das Öffentliche Gesundheitswesen (ÖGW) soll <strong>zur</strong> Gesundheitssicherung der<br />

Bevölkerung durch Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Abwehr von<br />

Gesundheitsgefahren beitragen. Artikel 74 <strong>des</strong> Grundgesetzes verankert als wichtige<br />

Zuständigkeiten Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare<br />

Krankheiten bei Mensch und Tier, die Öffentliche Fürsorge sowie den Schutz<br />

gegen Gefahren bei Freiwerden radioaktiver oder ionisierender Strahlung. Die<br />

Aufgaben <strong>des</strong> ÖGW werden auf Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>ebene von unterschiedlichen<br />

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