2010-02
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Gesellschaft<br />
Eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn<br />
der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.<br />
macht ermächtigt die darin benannten Bevollmächtigten<br />
zu handeln oder Informationen zu erhalten.<br />
Foto: Archiv „Evangelisches Krankenhaus Kredenbach“<br />
Besser ist es z.B. zu schreiben:<br />
Meine Tochter ist berechtigt, Mietverträge<br />
abzuschließen, Mietverträge<br />
zu kündigen, Heimverträge<br />
zu unterschreiben, mein Telefon<br />
abzumelden usw. Fragen Sie die<br />
Personen, die sie bevollmächtigen<br />
wollen vorher, ob sie bereit sind,<br />
dieses Amt zu übernehmen.<br />
Diese Frage wird bewirken, dass<br />
sie beide offen und ehrlich über<br />
Krankheit und auch Tod sprechen<br />
können. Themen, die leider oftmals<br />
gerne verdrängt werden.<br />
Bei der Patientenverfügung sollten<br />
Sie vorher mit ihrem Hausarzt<br />
Rücksprache halten, ob besondere<br />
Formulierungen mit aufgenommen<br />
werden sollen. Das ist sinnvoll,<br />
wenn z.B. entsprechende Vorerkrankungen<br />
bestehen.<br />
Es gilt nur das Original der Vollmachten.<br />
Um ein wenig Klarheit in dieses komplexe, zum Teil<br />
schwer verständliche Thema zu bringen, versuche ich, Ihnen<br />
im Folgenden die Unterschiede verschiedener Vollmachten<br />
zu erklären. Ich stütze mich dabei im Wesentlichen auf die<br />
Oberhausener Vorsorgebroschüre, mit der ich in der Praxis<br />
sehr gute Erfahrungen mache bzw. gemacht habe.<br />
Man unterscheidet vorwiegend drei Arten der Vorsorge:<br />
● Die Vorsorgevollmacht.<br />
● Die Patientenverfügung.<br />
● Die Betreuungsverfügung.<br />
Für alle Arten der Vollmachten gilt gemeinsam, dass sie<br />
von Ihnen selbst formuliert werden sollten.<br />
In einer Vollmacht bestimmt man ein bis zwei Personen<br />
des Vertrauens, die im Falle, dass man dazu nicht mehr<br />
selbst in der Lage ist, für einen Entscheidungen treffen.<br />
Diese Personen können Partner, Kinder, Nichten, Neffen,<br />
Freunde oder Nachbarn sein. Frei nach dem Sprichwort:<br />
„Viele Köche verderben den Brei“ empfehle ich,<br />
nicht mehr, aber auch nicht weniger als zwei Personen des<br />
Vertrauens zu bevollmächtigen, Entscheidungen an ihrer<br />
statt zu treffen. Bei schwierigen Entscheidungen ist es auch<br />
für die Bevollmächtigten angenehmer, wenn sie gemeinsam<br />
bestimmen und Absprachen treffen können.<br />
Formulieren Sie Ihre Wünsche klar und deutlich.<br />
Es reicht nicht aus, wenn Sie schreiben, meine Tochter<br />
soll alles entscheiden und mich in allen Dingen vertreten.<br />
Deshalb ist es sehr wichtig, die Bevollmächtigten zu<br />
informieren, wo sie die Dokumente aufbewahren. Es ist<br />
sinnvoll, eine Kopie der Vollmacht beim Hausarzt zu hinterlegen.<br />
Er kennt Sie und weiß, dass die Vollmacht erstellt<br />
wurde, als sie geistig dazu in der Lage waren.<br />
Auch können Vollmachten im Vorsorgeregister der<br />
Bundesnotarkammer gegen Gebühr hinterlegt / gespeichert<br />
werden. Vormundschaftsgerichte fragen das Register ab,<br />
bevor sie einen Betreuer bestimmen. Dieser wäre dann ►<br />
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für den Geltungsbereich:<br />
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durchblick 2/<strong>2010</strong> 55