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2010-02

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Gesellschaft<br />

Eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn<br />

der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.<br />

macht ermächtigt die darin benannten Bevollmächtigten<br />

zu handeln oder Informationen zu erhalten.<br />

Foto: Archiv „Evangelisches Krankenhaus Kredenbach“<br />

Besser ist es z.B. zu schreiben:<br />

Meine Tochter ist berechtigt, Mietverträge<br />

abzuschließen, Mietverträge<br />

zu kündigen, Heimverträge<br />

zu unterschreiben, mein Telefon<br />

abzumelden usw. Fragen Sie die<br />

Personen, die sie bevollmächtigen<br />

wollen vorher, ob sie bereit sind,<br />

dieses Amt zu übernehmen.<br />

Diese Frage wird bewirken, dass<br />

sie beide offen und ehrlich über<br />

Krankheit und auch Tod sprechen<br />

können. Themen, die leider oftmals<br />

gerne verdrängt werden.<br />

Bei der Patientenverfügung sollten<br />

Sie vorher mit ihrem Hausarzt<br />

Rücksprache halten, ob besondere<br />

Formulierungen mit aufgenommen<br />

werden sollen. Das ist sinnvoll,<br />

wenn z.B. entsprechende Vorerkrankungen<br />

bestehen.<br />

Es gilt nur das Original der Vollmachten.<br />

Um ein wenig Klarheit in dieses komplexe, zum Teil<br />

schwer verständliche Thema zu bringen, versuche ich, Ihnen<br />

im Folgenden die Unterschiede verschiedener Vollmachten<br />

zu erklären. Ich stütze mich dabei im Wesentlichen auf die<br />

Oberhausener Vorsorgebroschüre, mit der ich in der Praxis<br />

sehr gute Erfahrungen mache bzw. gemacht habe.<br />

Man unterscheidet vorwiegend drei Arten der Vorsorge:<br />

● Die Vorsorgevollmacht.<br />

● Die Patientenverfügung.<br />

● Die Betreuungsverfügung.<br />

Für alle Arten der Vollmachten gilt gemeinsam, dass sie<br />

von Ihnen selbst formuliert werden sollten.<br />

In einer Vollmacht bestimmt man ein bis zwei Personen<br />

des Vertrauens, die im Falle, dass man dazu nicht mehr<br />

selbst in der Lage ist, für einen Entscheidungen treffen.<br />

Diese Personen können Partner, Kinder, Nichten, Neffen,<br />

Freunde oder Nachbarn sein. Frei nach dem Sprichwort:<br />

„Viele Köche verderben den Brei“ empfehle ich,<br />

nicht mehr, aber auch nicht weniger als zwei Personen des<br />

Vertrauens zu bevollmächtigen, Entscheidungen an ihrer<br />

statt zu treffen. Bei schwierigen Entscheidungen ist es auch<br />

für die Bevollmächtigten angenehmer, wenn sie gemeinsam<br />

bestimmen und Absprachen treffen können.<br />

Formulieren Sie Ihre Wünsche klar und deutlich.<br />

Es reicht nicht aus, wenn Sie schreiben, meine Tochter<br />

soll alles entscheiden und mich in allen Dingen vertreten.<br />

Deshalb ist es sehr wichtig, die Bevollmächtigten zu<br />

informieren, wo sie die Dokumente aufbewahren. Es ist<br />

sinnvoll, eine Kopie der Vollmacht beim Hausarzt zu hinterlegen.<br />

Er kennt Sie und weiß, dass die Vollmacht erstellt<br />

wurde, als sie geistig dazu in der Lage waren.<br />

Auch können Vollmachten im Vorsorgeregister der<br />

Bundesnotarkammer gegen Gebühr hinterlegt / gespeichert<br />

werden. Vormundschaftsgerichte fragen das Register ab,<br />

bevor sie einen Betreuer bestimmen. Dieser wäre dann ►<br />

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für den Geltungsbereich:<br />

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Siegen<br />

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durchblick 2/<strong>2010</strong> 55

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