2010-02
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Gesellschaft<br />
Jedes Jahr sollte man seine erteilte Vollmacht erneuern!<br />
im Falle, dass Ihre Vollmacht registriert ist, nicht mehr notwendig.<br />
Etwa einmal im Jahr sollte man seine Vollmacht<br />
nochmal mit einer Unterschrift und Datum versehen. Dann<br />
ist ersichtlich, dass Sie nach wie vor Ihrer Vollmacht zustimmen.<br />
Ihre Vollmacht sollte so formuliert sein, dass Sie<br />
die Bevollmächtigten auch über Ihren evtl. Tod hinaus bevollmächtigen.<br />
Sie können auch eine Bestattungsvollmacht mit in die<br />
gesamte Vollmacht aufnehmen. Hier können Sie Wünsche<br />
hinsichtlich der Bestattungsart und Beerdigung äußern. Im<br />
Testament könnten solche Wünsche unter Umständen zu<br />
spät bemerkt werden.<br />
Beachten Sie: Eine Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung<br />
ist keine Notfallvollmacht! Ein Arzt muss im Notfall<br />
immer Ihr Leben retten.<br />
Vollmachten können jederzeit widerrufen<br />
oder neu erstellt werden.<br />
Foto: Archiv „Evangelisches Krankenhaus Kredenbach“<br />
Die Vorsorgevollmacht<br />
In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie ein oder<br />
zwei Vertrauenspersonen, für den Fall, dass sie nicht mehr<br />
voll geschäftsfähig sind.<br />
Diese Personen handeln stellvertretend für Sie bei<br />
sämtlichen Angelegenheiten, die zuvor festgelegt wurden<br />
und die sie in gesundem Zustand selbst entscheiden<br />
könnten.<br />
Hier sind einige Beispiele genannt: Abschluss von Verträgen,<br />
Vermögensangelegenheiten, Unterschriften bei Antragstellungen<br />
und/oder Verträgen usw.<br />
Wichtig ist, dass Sie in der Vollmacht genau auflisten, in<br />
welchen Bereichen die Bevollmächtigten Entscheidungen<br />
treffen können, umso einfacher ist später die Umsetzung<br />
der Vollmacht.<br />
Persönlich bevorzuge ich die bedingte Vorsorgevollmacht,<br />
d.h.: Die Vollmacht gilt erst dann, wenn mindestens<br />
ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit per Attest nachweist.<br />
Generalvollmachten sind an keine Bedingungen geknüpft<br />
und somit jederzeit gültig, sofern der Bevollmächtigte<br />
das Original in Händen hält.<br />
Die Patientenverfügung<br />
Die Patientenverfügung ist Ihre Willenserklärung gegenüber<br />
Ärzten, Ämtern und Behörden zu sämtlichen<br />
Behandlungsmöglichkeiten bei Krankheit. Hier geht es<br />
vorwiegend darum, Ihren Willen hinsichtlich von Erkrankungen,<br />
Schmerzen, Operationen, Medikamenten<br />
und Ernährung schriftlich festzulegen. Auch kann eine<br />
Patientenverfügung genaue Formulierungen hinsichtlich<br />
Sterben und Tod beinhalten, z.B. ob Sie in einem Hospiz<br />
sterben möchten.<br />
56 durchblick 2/<strong>2010</strong>