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2010-02

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Gesellschaft<br />

Jedes Jahr sollte man seine erteilte Vollmacht erneuern!<br />

im Falle, dass Ihre Vollmacht registriert ist, nicht mehr notwendig.<br />

Etwa einmal im Jahr sollte man seine Vollmacht<br />

nochmal mit einer Unterschrift und Datum versehen. Dann<br />

ist ersichtlich, dass Sie nach wie vor Ihrer Vollmacht zustimmen.<br />

Ihre Vollmacht sollte so formuliert sein, dass Sie<br />

die Bevollmächtigten auch über Ihren evtl. Tod hinaus bevollmächtigen.<br />

Sie können auch eine Bestattungsvollmacht mit in die<br />

gesamte Vollmacht aufnehmen. Hier können Sie Wünsche<br />

hinsichtlich der Bestattungsart und Beerdigung äußern. Im<br />

Testament könnten solche Wünsche unter Umständen zu<br />

spät bemerkt werden.<br />

Beachten Sie: Eine Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung<br />

ist keine Notfallvollmacht! Ein Arzt muss im Notfall<br />

immer Ihr Leben retten.<br />

Vollmachten können jederzeit widerrufen<br />

oder neu erstellt werden.<br />

Foto: Archiv „Evangelisches Krankenhaus Kredenbach“<br />

Die Vorsorgevollmacht<br />

In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie ein oder<br />

zwei Vertrauenspersonen, für den Fall, dass sie nicht mehr<br />

voll geschäftsfähig sind.<br />

Diese Personen handeln stellvertretend für Sie bei<br />

sämtlichen Angelegenheiten, die zuvor festgelegt wurden<br />

und die sie in gesundem Zustand selbst entscheiden<br />

könnten.<br />

Hier sind einige Beispiele genannt: Abschluss von Verträgen,<br />

Vermögensangelegenheiten, Unterschriften bei Antragstellungen<br />

und/oder Verträgen usw.<br />

Wichtig ist, dass Sie in der Vollmacht genau auflisten, in<br />

welchen Bereichen die Bevollmächtigten Entscheidungen<br />

treffen können, umso einfacher ist später die Umsetzung<br />

der Vollmacht.<br />

Persönlich bevorzuge ich die bedingte Vorsorgevollmacht,<br />

d.h.: Die Vollmacht gilt erst dann, wenn mindestens<br />

ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit per Attest nachweist.<br />

Generalvollmachten sind an keine Bedingungen geknüpft<br />

und somit jederzeit gültig, sofern der Bevollmächtigte<br />

das Original in Händen hält.<br />

Die Patientenverfügung<br />

Die Patientenverfügung ist Ihre Willenserklärung gegenüber<br />

Ärzten, Ämtern und Behörden zu sämtlichen<br />

Behandlungsmöglichkeiten bei Krankheit. Hier geht es<br />

vorwiegend darum, Ihren Willen hinsichtlich von Erkrankungen,<br />

Schmerzen, Operationen, Medikamenten<br />

und Ernährung schriftlich festzulegen. Auch kann eine<br />

Patientenverfügung genaue Formulierungen hinsichtlich<br />

Sterben und Tod beinhalten, z.B. ob Sie in einem Hospiz<br />

sterben möchten.<br />

56 durchblick 2/<strong>2010</strong>

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