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5<br />

5.0<br />

Bildung und Wissenschaft<br />

Methodische Erläuterungen<br />

Absolventen/Abgänger<br />

Absolventen /Abgänger nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht sind SchOler/-innen<br />

der Hauptschulen, Sonderschulen, Realschulen, Gymnasien, integrierten Gesamtschulen<br />

und Freien Waldorfschulen, die nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht aus<br />

den allgemein bildenden Schulen mit oder ohne Hauptschulabschluss entlassen werden,<br />

sowie Absolventen/Abgänger aus Abendhauptschulen.<br />

Absolventen/Abgänger mit Realschul- oder mittlerem Abschluss sind SchQler/-innen<br />

mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule, einer Realschulklasse an Hauptschulen<br />

oder einer Abendrealscnule. Als mittlerer Abschluss gilt insbesondere das Versetzungszeugnis<br />

In den 11. Schullahrgang, das Abgangszeugnis aus dem 11., 12. oder 13.<br />

Schuljahigang (ohne Hochschulreife) eines Gymnasiums oder einer integrierten Gesamtschule<br />

sowie das Abschlusszeugnis einer Berufsaufbau- oder zweijährigen Berufsfachschule.<br />

Absolventen/Abgänger mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife sind insbesondere<br />

Schüler/-innen mit dem Abschlusszeugnis der Gymnasien, integrierten Gesamtschulen,<br />

Abendgymnasien und Kollegs sowie der Fachgymnasien, Absolventen/Abgänger<br />

mit Fachhochschulreife sind übenwiegend Schüfer/-innen mit dem<br />

Abschlusszeugnis der Fachoberschulen.<br />

Lehrkräfte<br />

Hauptberufliche Lehrkräfte sind alle Im Schulunterricht tätigen Personen, die eine<br />

Planstelle Innehaben oder Im Angestelltenverhältnis stehen. Sie sind in der Regel mit<br />

voller Pfllchtstundenzahl beschäftigt (vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte). Die Pflicht-<br />

Stundenzahl kann auf Grund ländergesetzlicher Regelungen bis zu 50 % ermäßigt werden<br />

(tellzeitbeschäftlgte Lehrkräfte).<br />

Berufliche Bildung<br />

Auszubildende (früher: Lehrlinge) sind Personen, die auf Grund eines Ausbildungsvertrages<br />

nach dem Berufsbildungsgesetz eine betriebliche Berufsausbildung In einem anerkannten<br />

Ausblldungsberuf durchlaufen. Nicht als Auszubildende gelten Personen, deren<br />

berufliche Ausbildung ausschließlich an beruflichen Schulen erfolgt (z.B. Schüler/<br />

-Innen an Berufsfachschulen) oder die In einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis<br />

ausgebildet werden (z.B. Beamte/Beamtlnnen Im Vorbereitungsdienst).<br />

Hochschulen<br />

Als Hochschulen werden alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig<br />

von der Trägerschaft, ausgewiesen. Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften<br />

und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche<br />

Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden<br />

oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.<br />

Das Studium an Universitäten, Pädagogischen und Theologischen Hochschulen setzt<br />

die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife voraus.<br />

Zu den Universitäten zählen die Gesamthochschulen, die Technischen Universitäten<br />

und andere gleichrangige wissenschaftliche Hochschulen (außer Pädagogischen,<br />

Theologischen Hochschulen).<br />

Pädagogische Hochschulen sind wissenschaftliche Hochschulen, z.T. mit Promotionsrecht.<br />

Sie bestehen nur noch In Baden-Württemberg als selbstständige<br />

Einrichtungen.<br />

Theologische Hochschulen sind kirchliche sowie staatliche philosophisch-theologische<br />

und theologische Hochschulen (ohne die theologischen Fakultäten/Fachberelche an<br />

Universitäten).<br />

Kunsthochschulen sind Hochschulen für bildende Künste, Gestaltung, Musik, Film und<br />

Fernsehen. Die Aufnahmebedingungen sind unterschiedlich; die Aufnahme kann auf<br />

Grund von Begabungsnachweisen oder Eignungsprüfungen erfolgen.<br />

Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) bieten eine stärker anwendungsbezogene<br />

Ausbildung In Studlengängen für Ingenleure/Ingenieurlnnen und für<br />

andere Berufe, vor allem In den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung und Informatik.<br />

Das Studium ist in der Regel kürzer als das an wissenschaftlichen Hochschulen.<br />

Verwaltungsfachhochschulen sind verwaltungsinteme Fachhochschulen, an denen<br />

Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes und der Länder<br />

ausgebildet werden.<br />

Studierende sind in einem Fachstudium immatrikulierte/eingeschriebene Personen,<br />

ohne Beurlaubte, Studienkolleglaten, Gasthörer. Ab Wintersemester 1992/93 sind in<br />

den Ergebnissen auch die Nebenhörer/-innen enthalten.<br />

Studienanfänger/-innen sind Studierende im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte,<br />

d.h. erstmals an einer Hochschule In Deutschland Immatrikulierte).<br />

Gasthörer/-innen sind Teilnehmer an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen, die<br />

fachlich so genannten »Fachrichtungen« zugeordnet werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung<br />

ist nicht erforderlich. Ein Fachstudium mit Abschlussprüfung ist für Gasthöre<br />

rin n e n nicht möglich.<br />

Prüfungen (Abschlussprüfungen) werden auf Grund von Meldungen der Prüfungsämter<br />

der Hochschulen, der Fakultäten sowie der staatlichen und kirchlichen Prüfüngsämter<br />

nachgewiesen. Absolventen von universitären Studiengängen legen meist Diplom (Uloder<br />

Staatsprüfungen (einschl. Lehramtsprüfungen) ab. Doktorprüfungen setzen i.d.R.<br />

eine andere erste Abschlussprüfung voraus, können aber auch der erste Abschluss sein.<br />

Personal<br />

Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal besteht aus<br />

den Professoren/-innen, den Dozenten/-innen und Assistenten/-innen, den wissenschaftlichen<br />

und künstlerischen Mitarbeitem/-Innen sowie den Lehrkräften für besondere<br />

Aufgaben.<br />

Zum nebenberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal gehören u.a.<br />

Gastprofessoren/-lnnen, Emeriti (entpflichtete oder pensionierte Professoren/-innen,<br />

die noch In Lehre oder Forschung tätig sind), Lehrbeauftragte und Wissenschaftliche<br />

Hilfskräfte.<br />

Die Habilitation als akademisches Examen dient dem Nachweis der wissenschaftlichen<br />

Lehrbefähigung.<br />

Weiterbildung<br />

Die Angaben über die Beteiligung der Erwerbspersonen an Maßnahmen zur beruflichen<br />

Weiterbildung (Tabelle 5.7) umfassen Fortblldungs- und Ümschulungsmaßnahmen,<br />

zu denen Vorträge oder Wochenendkurse, der Besuch von Techniker- oder Meisterschulen<br />

sowie von Lehrgängen, Kursen, Seminaren usw. zählen. Lehrgänge, die der<br />

Allgemeinbildung, der Berufsvorbereitung und -ausblldung dienen, sind hier nicht erfasst.<br />

AusbildungsfSrderung/AufstiegsfortbildungsfBrdemng<br />

ln Tabelle 5.9 wird ausschließlich die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) dargestellt. Es wird hierbei jeder Geförderte gezählt, unabhängig<br />

davon, ob er während des ganzen Kalenderjahres oder nur In bestimmten Monaten<br />

Leistungen erhalten hat.<br />

Die Tabelle 5.10 stellt ausschließlich die Förderung nach dem Aufstlegsfortblldungsförderungsgesetz<br />

(AFBG) dar. Zu den Geförderten zählen Insbesondere<br />

Handwerker uncTandere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss Handwerksoder<br />

Industriemeister, Techniker, Fachkaufleute oder Betriebswirt vorbereiten und Leistungen<br />

nach diesem Gesetz erhalten.<br />

Finanzen der Schulen und Hochschulen<br />

Unter der Rubrik »Finanzen der Schulen und Hochschulen« sind wichtige Kennzahlen<br />

aus dem Bildungsbereich zusammen gefasst. Ferner werden die Ausgaben der Hochschulen<br />

dargestellt.<br />

Die Ausgaben je Schüler an öffentlichen Schulen sind ein Maß dafür, wie viel Mittel<br />

jährlich Tm Durchschnitt für die Ausbildung jedes Schülers zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Ausgaben ergeben sich aus der Addition von Personalausgaben (einschließlich<br />

Zuschläge für Beihilfen und Versorgung), laufendem Sachaufwand und Investitionsausgaben.<br />

Sie sind nach Schularten, Ländern und Ausgabearten dargestellt.<br />

Die Ausgaben der Hochschulen umfassen neben der Lehre und Forschung auch die<br />

Krankenbehandlung. Sie sind nach Ländern, Hochschularten und Fächetgmppen sowie<br />

nach den Ausgabearten Personalausgaben, übrige laufende Ausgaben und Investitionsausgaben<br />

für die Jahre 2001 und 2002 dargestellt.<br />

Bei den laufenden Grundmitteln für Lehre und Forschung handelt es sich um den Teil<br />

der Hochschulausgaben, den der Hochschulträger aus eigenen Mitteln den Hochschulen<br />

für laufende Zwecke zur Verfügung stellt.<br />

Drittmittel sind solche Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie<br />

des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Haushalt<br />

(Grundausstattung) von öffentlichen und privaten Stellen eingeworben werden.<br />

Wichtige monetäre Kennzahlen im Hochschulbereich sind die laufenden Grundmittel je<br />

Studierenden sowie die Drittmittel je Professorenstelle.<br />

Die laufenden Grundmittel je Studierenden geben an, wie viel der Staat je Studierenden<br />

an die Hochschulen zahlen muss, damit die Hochschulen ihre Ausgaben decken.<br />

Die Drittmittel je Professorenstelle geben an, wie viel Drittmittel je Professorenstelle<br />

eingeworben wurden. Beide Kennzablen werden nach Ländern, nach Hochschularten<br />

und Fächergruppen dargestellt.<br />

Forschung<br />

Ausgaben für Forschung und Entwicklung sind Ausgaben für systematische, schöpferische<br />

Arbeiten zur Erweiterung des Kenntnisstandes einschließlich der Erkenntnisse Uber<br />

den Menschen, die Kultur und die Gesellschaft sowie deren Verwendung mit dem Ziel,<br />

neue Anwendungsmöglichkelten zu finden.<br />

Forschungspersonal sind alle direkt In Forschung und Entwicklung beschäftigten Arbeitskräfte,<br />

ungeachtet Ihrer Position.<br />

Sonstige Bereiche der Bildung und Wissenschaft<br />

Angaben Uber Begabtenförderungswerke, deren Ziel die Förderung von besonders<br />

Begabten und Befähigten Im Hochschulbereich Ist, enthält Tabelle 5.18-, nachgewiesen<br />

werden Förderungswerke, die überregional tätig sind und vom Bundesministerium für<br />

Bildung und Forschung finanziell unterstützt werden.<br />

Zweck der Alexander von Humboldt-Stiftung ist es, wissenschaftlich hoch qualifizierten<br />

Akademikern und Akademikerinnen fremder Nationalität durch die Gewähmng von<br />

Forschungsstipendien und -preisen die Möglichkeit zu geben, ein Forschungsvorhaben<br />

In der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen und die sich daraus ergebenden<br />

wissenschaftlichen Bindungen zu erhalten.<br />

1 2 0 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong>

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