Germany Yearbook - 2004_ocr
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5.0<br />
Bildung und Wissenschaft<br />
Methodische Erläuterungen<br />
Absolventen/Abgänger<br />
Absolventen /Abgänger nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht sind SchOler/-innen<br />
der Hauptschulen, Sonderschulen, Realschulen, Gymnasien, integrierten Gesamtschulen<br />
und Freien Waldorfschulen, die nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht aus<br />
den allgemein bildenden Schulen mit oder ohne Hauptschulabschluss entlassen werden,<br />
sowie Absolventen/Abgänger aus Abendhauptschulen.<br />
Absolventen/Abgänger mit Realschul- oder mittlerem Abschluss sind SchQler/-innen<br />
mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule, einer Realschulklasse an Hauptschulen<br />
oder einer Abendrealscnule. Als mittlerer Abschluss gilt insbesondere das Versetzungszeugnis<br />
In den 11. Schullahrgang, das Abgangszeugnis aus dem 11., 12. oder 13.<br />
Schuljahigang (ohne Hochschulreife) eines Gymnasiums oder einer integrierten Gesamtschule<br />
sowie das Abschlusszeugnis einer Berufsaufbau- oder zweijährigen Berufsfachschule.<br />
Absolventen/Abgänger mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife sind insbesondere<br />
Schüler/-innen mit dem Abschlusszeugnis der Gymnasien, integrierten Gesamtschulen,<br />
Abendgymnasien und Kollegs sowie der Fachgymnasien, Absolventen/Abgänger<br />
mit Fachhochschulreife sind übenwiegend Schüfer/-innen mit dem<br />
Abschlusszeugnis der Fachoberschulen.<br />
Lehrkräfte<br />
Hauptberufliche Lehrkräfte sind alle Im Schulunterricht tätigen Personen, die eine<br />
Planstelle Innehaben oder Im Angestelltenverhältnis stehen. Sie sind in der Regel mit<br />
voller Pfllchtstundenzahl beschäftigt (vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte). Die Pflicht-<br />
Stundenzahl kann auf Grund ländergesetzlicher Regelungen bis zu 50 % ermäßigt werden<br />
(tellzeitbeschäftlgte Lehrkräfte).<br />
Berufliche Bildung<br />
Auszubildende (früher: Lehrlinge) sind Personen, die auf Grund eines Ausbildungsvertrages<br />
nach dem Berufsbildungsgesetz eine betriebliche Berufsausbildung In einem anerkannten<br />
Ausblldungsberuf durchlaufen. Nicht als Auszubildende gelten Personen, deren<br />
berufliche Ausbildung ausschließlich an beruflichen Schulen erfolgt (z.B. Schüler/<br />
-Innen an Berufsfachschulen) oder die In einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis<br />
ausgebildet werden (z.B. Beamte/Beamtlnnen Im Vorbereitungsdienst).<br />
Hochschulen<br />
Als Hochschulen werden alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig<br />
von der Trägerschaft, ausgewiesen. Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften<br />
und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche<br />
Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden<br />
oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.<br />
Das Studium an Universitäten, Pädagogischen und Theologischen Hochschulen setzt<br />
die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife voraus.<br />
Zu den Universitäten zählen die Gesamthochschulen, die Technischen Universitäten<br />
und andere gleichrangige wissenschaftliche Hochschulen (außer Pädagogischen,<br />
Theologischen Hochschulen).<br />
Pädagogische Hochschulen sind wissenschaftliche Hochschulen, z.T. mit Promotionsrecht.<br />
Sie bestehen nur noch In Baden-Württemberg als selbstständige<br />
Einrichtungen.<br />
Theologische Hochschulen sind kirchliche sowie staatliche philosophisch-theologische<br />
und theologische Hochschulen (ohne die theologischen Fakultäten/Fachberelche an<br />
Universitäten).<br />
Kunsthochschulen sind Hochschulen für bildende Künste, Gestaltung, Musik, Film und<br />
Fernsehen. Die Aufnahmebedingungen sind unterschiedlich; die Aufnahme kann auf<br />
Grund von Begabungsnachweisen oder Eignungsprüfungen erfolgen.<br />
Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) bieten eine stärker anwendungsbezogene<br />
Ausbildung In Studlengängen für Ingenleure/Ingenieurlnnen und für<br />
andere Berufe, vor allem In den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung und Informatik.<br />
Das Studium ist in der Regel kürzer als das an wissenschaftlichen Hochschulen.<br />
Verwaltungsfachhochschulen sind verwaltungsinteme Fachhochschulen, an denen<br />
Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes und der Länder<br />
ausgebildet werden.<br />
Studierende sind in einem Fachstudium immatrikulierte/eingeschriebene Personen,<br />
ohne Beurlaubte, Studienkolleglaten, Gasthörer. Ab Wintersemester 1992/93 sind in<br />
den Ergebnissen auch die Nebenhörer/-innen enthalten.<br />
Studienanfänger/-innen sind Studierende im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte,<br />
d.h. erstmals an einer Hochschule In Deutschland Immatrikulierte).<br />
Gasthörer/-innen sind Teilnehmer an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen, die<br />
fachlich so genannten »Fachrichtungen« zugeordnet werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung<br />
ist nicht erforderlich. Ein Fachstudium mit Abschlussprüfung ist für Gasthöre<br />
rin n e n nicht möglich.<br />
Prüfungen (Abschlussprüfungen) werden auf Grund von Meldungen der Prüfungsämter<br />
der Hochschulen, der Fakultäten sowie der staatlichen und kirchlichen Prüfüngsämter<br />
nachgewiesen. Absolventen von universitären Studiengängen legen meist Diplom (Uloder<br />
Staatsprüfungen (einschl. Lehramtsprüfungen) ab. Doktorprüfungen setzen i.d.R.<br />
eine andere erste Abschlussprüfung voraus, können aber auch der erste Abschluss sein.<br />
Personal<br />
Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal besteht aus<br />
den Professoren/-innen, den Dozenten/-innen und Assistenten/-innen, den wissenschaftlichen<br />
und künstlerischen Mitarbeitem/-Innen sowie den Lehrkräften für besondere<br />
Aufgaben.<br />
Zum nebenberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal gehören u.a.<br />
Gastprofessoren/-lnnen, Emeriti (entpflichtete oder pensionierte Professoren/-innen,<br />
die noch In Lehre oder Forschung tätig sind), Lehrbeauftragte und Wissenschaftliche<br />
Hilfskräfte.<br />
Die Habilitation als akademisches Examen dient dem Nachweis der wissenschaftlichen<br />
Lehrbefähigung.<br />
Weiterbildung<br />
Die Angaben über die Beteiligung der Erwerbspersonen an Maßnahmen zur beruflichen<br />
Weiterbildung (Tabelle 5.7) umfassen Fortblldungs- und Ümschulungsmaßnahmen,<br />
zu denen Vorträge oder Wochenendkurse, der Besuch von Techniker- oder Meisterschulen<br />
sowie von Lehrgängen, Kursen, Seminaren usw. zählen. Lehrgänge, die der<br />
Allgemeinbildung, der Berufsvorbereitung und -ausblldung dienen, sind hier nicht erfasst.<br />
AusbildungsfSrderung/AufstiegsfortbildungsfBrdemng<br />
ln Tabelle 5.9 wird ausschließlich die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
(BAföG) dargestellt. Es wird hierbei jeder Geförderte gezählt, unabhängig<br />
davon, ob er während des ganzen Kalenderjahres oder nur In bestimmten Monaten<br />
Leistungen erhalten hat.<br />
Die Tabelle 5.10 stellt ausschließlich die Förderung nach dem Aufstlegsfortblldungsförderungsgesetz<br />
(AFBG) dar. Zu den Geförderten zählen Insbesondere<br />
Handwerker uncTandere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss Handwerksoder<br />
Industriemeister, Techniker, Fachkaufleute oder Betriebswirt vorbereiten und Leistungen<br />
nach diesem Gesetz erhalten.<br />
Finanzen der Schulen und Hochschulen<br />
Unter der Rubrik »Finanzen der Schulen und Hochschulen« sind wichtige Kennzahlen<br />
aus dem Bildungsbereich zusammen gefasst. Ferner werden die Ausgaben der Hochschulen<br />
dargestellt.<br />
Die Ausgaben je Schüler an öffentlichen Schulen sind ein Maß dafür, wie viel Mittel<br />
jährlich Tm Durchschnitt für die Ausbildung jedes Schülers zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Ausgaben ergeben sich aus der Addition von Personalausgaben (einschließlich<br />
Zuschläge für Beihilfen und Versorgung), laufendem Sachaufwand und Investitionsausgaben.<br />
Sie sind nach Schularten, Ländern und Ausgabearten dargestellt.<br />
Die Ausgaben der Hochschulen umfassen neben der Lehre und Forschung auch die<br />
Krankenbehandlung. Sie sind nach Ländern, Hochschularten und Fächetgmppen sowie<br />
nach den Ausgabearten Personalausgaben, übrige laufende Ausgaben und Investitionsausgaben<br />
für die Jahre 2001 und 2002 dargestellt.<br />
Bei den laufenden Grundmitteln für Lehre und Forschung handelt es sich um den Teil<br />
der Hochschulausgaben, den der Hochschulträger aus eigenen Mitteln den Hochschulen<br />
für laufende Zwecke zur Verfügung stellt.<br />
Drittmittel sind solche Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie<br />
des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Haushalt<br />
(Grundausstattung) von öffentlichen und privaten Stellen eingeworben werden.<br />
Wichtige monetäre Kennzahlen im Hochschulbereich sind die laufenden Grundmittel je<br />
Studierenden sowie die Drittmittel je Professorenstelle.<br />
Die laufenden Grundmittel je Studierenden geben an, wie viel der Staat je Studierenden<br />
an die Hochschulen zahlen muss, damit die Hochschulen ihre Ausgaben decken.<br />
Die Drittmittel je Professorenstelle geben an, wie viel Drittmittel je Professorenstelle<br />
eingeworben wurden. Beide Kennzablen werden nach Ländern, nach Hochschularten<br />
und Fächergruppen dargestellt.<br />
Forschung<br />
Ausgaben für Forschung und Entwicklung sind Ausgaben für systematische, schöpferische<br />
Arbeiten zur Erweiterung des Kenntnisstandes einschließlich der Erkenntnisse Uber<br />
den Menschen, die Kultur und die Gesellschaft sowie deren Verwendung mit dem Ziel,<br />
neue Anwendungsmöglichkelten zu finden.<br />
Forschungspersonal sind alle direkt In Forschung und Entwicklung beschäftigten Arbeitskräfte,<br />
ungeachtet Ihrer Position.<br />
Sonstige Bereiche der Bildung und Wissenschaft<br />
Angaben Uber Begabtenförderungswerke, deren Ziel die Förderung von besonders<br />
Begabten und Befähigten Im Hochschulbereich Ist, enthält Tabelle 5.18-, nachgewiesen<br />
werden Förderungswerke, die überregional tätig sind und vom Bundesministerium für<br />
Bildung und Forschung finanziell unterstützt werden.<br />
Zweck der Alexander von Humboldt-Stiftung ist es, wissenschaftlich hoch qualifizierten<br />
Akademikern und Akademikerinnen fremder Nationalität durch die Gewähmng von<br />
Forschungsstipendien und -preisen die Möglichkeit zu geben, ein Forschungsvorhaben<br />
In der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen und die sich daraus ergebenden<br />
wissenschaftlichen Bindungen zu erhalten.<br />
1 2 0 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong>