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Germany Yearbook - 2004_ocr

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18 Unternehmen<br />

18.0 Methodische Erläuterungen<br />

ln fast allen W irtschaftsstatistiken gehört die Erfassung der W irtschaftseinheiten (Unternehmen,<br />

Betriebe und Arbeitsstätten), ihrer Strukturen und Aktivitäten zu den grundlegenden<br />

Bestandteilen des statistischen Merkmalskatalogs. Die entsprechenden Nachweisungen<br />

für einzelne W irtschaftsbereiche finden sich in den jew eiligen Abschnitten<br />

des Statistischen Jahrbuchs. Im Abschnitt 18 »Unternehmen« sind zusammenfassend<br />

alle Angaben dargestelit, die sich nicht nur auf Ausschnitte der W irtschaft erstrecken,<br />

sondern alle oder fast alle W irtschaftsbereiche einbeziehen.<br />

Angaben über Unternehmen und Umsätze werden außerdem in Abschnitt 22 »Finanzen<br />

und Steuern« im Bereich der Um satzsteuerstatistik nachgewiesen.<br />

Ausführliche methodische Erläuterungen sowie fachlich und regional tiefer gegliederte<br />

Ergebnisse enthalten die Veröffentlichungen der Fachserie 2 »Unternehmen und<br />

Arbeitsstätten« (siehe hierzu auch »Fundstellen und weiterfuhren de Informationen« am<br />

Ende dieses Abschnitts).<br />

Unternehmen und Arbeitsstätten<br />

Das umfassendste Strukturbild der gesamten Volkswirtschaft (mit Ausnahme des<br />

Agrarbereichs) verm itteln Arbeitsstättenzählungen, die in der Bundesrepublik<br />

Deutschland nur in größeren Zeitabständen - bislang jew eils in Verbindung mit einer<br />

Volkszählung - durchgeführt werden (im früheren Bundesgebiet zuletzt am 25.5.1987,<br />

zuvor 1970,1961 und 1950). Die Bedeutung der Arbeitsstättenzählungen liegt vor allem<br />

in der Darstellung der wichtigsten Strukturdaten der wirtschaftlichen Institutionen in<br />

tiefer branchenm äßiger und regionaler Gliederung. Darüber hinaus sind Arbeitsstättenzählungen<br />

als Auswahlgrundlage für nachgehende Bereichserhebungen sowie<br />

für den Aufbau und die Aktualisierung von Unternehmens- und Betriebsregistem<br />

unentbehrlich.<br />

Der Erhebungsbereich von Arbeitsstättenzählungen erstreckt sich auf die Bereiche<br />

Produzierendes Gewerbe, Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, Kreditinstitute<br />

und Versicherungsgewerbe, von Unternehmen und Freien Berufen erbrachte<br />

Dienstleistungen (z. B. Gastgewerbe, Bildungs-, Gesundheitswesen, Rechtsberatung),<br />

Organisationen ohne Erwerbszweck (z. B. Kirchen und Verbände), Gebietskörperschaften<br />

(Behörden) sowie auf die Sozialversicherung und deren Anstalten und Einrichtungen<br />

(wie Schulen, Krankenhäuser u. ä.). Arbeitsstätten der Land- oder Forstwirtschaft<br />

werden nur einbezogen, sofern sie bei der Besteuerung als Gewerbebetrieb<br />

gelten. Von der Zählung ausgenommen sind dagegen alle übrigen iand- und forstwirtschaftlichen<br />

Arbeitsstätten, die privaten Haushalte, Privatquartiere, Vertretungen ausländischer<br />

Staaten sowie inter- und supranationale Organisationen. Die Arbeitsstätten<br />

der Bundeswehr und der ausländischen Stationierungsstreitkräfte gehören nur hinsichtlich<br />

ihres zivilen Personals in den Erhebungsbereich.<br />

Eckdaten zur Arbeitsstättenzählung vom 25.5.1987 wurden zuletzt in der Ausgabe 1999<br />

dieses Jahrbuchs veröffentlicht.<br />

Informations- und Kommunikationstechnologie<br />

Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben sich seit Mitte der<br />

90er Jahre schneller als alle anderen vergleichbaren Technologien in der Vergangenheit<br />

verbreitet. Statistische Angaben dazu finden sich, wenn auch im plizit bereits seit langer<br />

Zeit in Veröffentlichungen der amtlichen Statistik (wie z. B. über die Ausstattung von<br />

Haushalten mit entsprechenden Gütern oder Angaben über IKT-relevante W irtschaftszweige).<br />

Nun wird dieser Themenkreis zum ersten Mal im Statistischen Jahrbuch gesondert<br />

nachgewiesen.<br />

Die Abgrenzung von IKT erfolgt in Anlehnung an die Organisation für wirtschaftliche Zusamm<br />

enarbeit und Entwicklung (OECD), die auf diesem Gebiet Pionierarbeit geleistet<br />

hat. Sie hat eine Zuordnung von IKT-relevanten W irtschaftszweigen und Produkten erarbeitet,<br />

an die sich die folgenden statistischen Nachweisungen anlehnen.<br />

Eine Auswahl w ichtiger IKT-relevanter Güter enthalten die statistischen Informationen<br />

über den Außenhandel bzw. die Im- und Exporte. Im weiteren wird ein kurzer Überblick<br />

über den Beitrag IKT-relevanter W irtschaftszweige zur Gesamtwirtschaft, insbesondere<br />

die Anzahl der Unternehmen, die Beschäftigen, die Höhe des Umsatzes sowie der Investitionen<br />

nicht nur für die traditionellen W irtschaftszweige des Produzierenden Gewerbes,<br />

sondern auch für den Dienstleistungsbereich gegeben. Schließlich gibt es eine<br />

Fülle von sekundärstatistischem M aterial vor allem anderer öffentlicher oder quasiöffentlicher<br />

Einrichtungen (z B. von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation<br />

und Post) für die stellvertretend eine Tabelle über die Entwicklung der Anzahl der Anbieter<br />

von Telekom m unikationsdienstleistungen wiedergegeben wird. Über die Vielfalt der<br />

in der amtlichen Statistik bereits vorhandenen statistischen Informationen gibt es nicht<br />

nur Hinweise in den entsprechenden fachstatistischen Veröffentlichungen, sondern<br />

auch in eigens für diesen Themenkreis thematisch zusammengestellten Publikationen.<br />

Gewerbeanzeigen<br />

Eine einheitliche Auswertung der Gewerbeanzeigen erfolgte bis 1995 nur für die neuen<br />

Länder und Berlin-Ost. Durch das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und<br />

sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften wurde ab 1996 die Durchführung einer<br />

bundesweiten Gewerbeanzeigenstatistik angeordnet. Ab 2003 ist eine noch differenziertere<br />

Darstellung möglich. Als Gewerbeanzeigen gelten alle Gewerbean-, -ab- und<br />

-ummeldungen. Eine Gewerbeanm eldung wird erforderlich, wenn eine Tätigkeit neu<br />

begonnen wird, eine Übernahme erfolgt (sei es durch Kauf oder Erbfolge), ein Gesellschafter<br />

eintritt, eine neue Rechtsform gewählt wird oder das Unternehmen in einen<br />

anderen Meldebezirk verlegt wird. Dementsprechend wird eine Abmeldung bei Aufgabe<br />

eines Betriebes erforderlich sowie bei dessen Verkauf, bei Austritt eines Gesellschafters,<br />

bei Änderung der Rechtsform sowie bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk.<br />

Eine Ummeldung ist zu erstatten, wenn ein Umzug innerhalb eines M eldebezirkes<br />

erfolgt oder sich der Gegenstand des Gewerbes ändert. Die Anzeigepflicht gilt für selbstständige<br />

Betriebe ebenso wie für Zweigniederlassungen und unselbstständige Zweigstellen.<br />

Kostenstruktur<br />

Kostenstrukturstatistiken in den verschiedenen Wirtschaftszweigen geben ein Bild über<br />

die den Unternehmen bei der Erbringung ihrer Leistungen entstandenen Aufwendungen<br />

sowie über deren detaillierte Zusammensetzung. Sie stellen damit eine Ergänzung jener<br />

Statistiken dar, deren primäres Ziel es ist, das Ergebnis der W irtschaftstätigkeit<br />

(Auftragseingang, Produktion, Umsatz usw.) zu messen. Kosten Strukturdaten liefern<br />

wertvolle Informationen insbesondere für w irtschaftspolitische Fragestellungen und die<br />

Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.<br />

In vierjährlichem Turnus wurden abwechselnd für folgende Bereiche Kosten Strukturerhebungen<br />

auf repräsentativer Grundlage durchgeführt (in Klammem jew eils das letzte<br />

Jahr, für das Ergebnisse vorliegen): Arzt-, Zahnarzt-, Tierarzt- und Heilpraktikerpraxen<br />

sowie Praxen von Psychologischen Psychotherapeuten (2000), Handwerk (1998), Großhandel<br />

(1996), Handelsvertreter und Handelsm akler (1996), Einzelhandel (1997), Gastgewerbe<br />

(1997), Verkehrsgewerbe (1995), Freie Berufe und weitere Dienstleistungs-<br />

Unternehmen (1994 bzw. 1995); die Fundstellen für Daten zu den einzelnen Bereichen<br />

in den Ausgaben des Statistischen Jahrbuchs sind am Ende dieses Abschnitts aufgeführt.<br />

Im Produzierenden Gewerbe werden jährliche repräsentative Kosten Strukturerhebungen<br />

durchgeführt-, siehe hierzu Abschnitt 13 »Produzierendes Gewerbe«.<br />

Erhebungseinheit der Kosten Strukturstatistiken ist das Unternehmen bzw. die Praxis.<br />

Unternehmen mit verschiedenartigen W irtschaftstätigkeiten werden nach ihrem wirtschaftlichen<br />

Schwerpunkt zugeordnet.<br />

Insolvenzen und Zahlungsschwierigkeiten<br />

Bis 1998 galten im früheren Bundesgebiet die Konkurs- und Vergleichsordnung und in<br />

den neuen Ländern und Berlin-Ost die Gesamtvollstreckungsordnung. Diese drei<br />

Rechtsvorschriften wurden 1999 durch eine einheitliche Insolvenzordnung abgelöst. Bis<br />

dahin w ar Insolvenz der Sam m elbegriff für eröffnete und mangels Masse abgewiesene<br />

Konkurs- und Gesamtvollstreckungsverfahren sowie eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren.<br />

Mit Einführung des neuen Insolvenzrechts 1999 wird nunmehr zwischen<br />

Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen und vereinfachten Insolvenzverfahren für<br />

Verbraucher unterschieden. Als Insolvenzen gelten alle eröffneten und mangels Masse<br />

abgewiesenen Verfahren sowie die Fälle, in denen ein Schuldbereinigungsplan<br />

angenommen wurde. Zum 1. Dezember 2001 wurde das Insolvenzrecht erneut novelliert.<br />

Von diesem Zeitpunkt an können m ittellosen natürlichen Personen die Verfahrenskosten<br />

gestundet werden. Diese Gesetzesänderung hat erhebliche Auswirkungen auf<br />

die Darstellung der statistischen Ergebnisse. Die Statistik beruht auf Meldungen der<br />

Gerichte.<br />

Angaben zu nicht eingelösten Schecks und zu Protest gegebenen W echseln werden von<br />

der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am M ain, erm ittelt.<br />

542 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong>

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