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Germany Yearbook - 2004_ocr

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20 Löhne und Gehälter<br />

20.0 Methodische Erläuterungen<br />

Leistungsgruppe V: Kaufmännische und technische Angestellte In einfacher, schematischer<br />

oder mechanischer Tätigkeit, die keine Berufsausbildung erfordert.<br />

Arbeitszeit: Als bezahlte Arbeitszeit gelten die im Berichtsmonat bezahlten geleisteten<br />

Stunden (dies sind In der Regel die »hinter der Stechuhr«, d. h. Innerhalb der Arbeitsstätten<br />

bzw. auf der Arbeitsstelle verbrachten Zeiten abzüglich allgemein betrieblich<br />

festgesetzter Ruhepausen, wie z. B. der Mittagszeit) zuzüglich der bezahlten Ausfallstunden,<br />

z. B. bezahlter Krankheitstage, gesetzlicher Feiertage, bezahlten Urlaubs, im<br />

Rahmen der Arbeltszeltflexibillslerung Im Berichtsmonat abgefeierter und bezahlter<br />

Stunden, die entweder In vonangegangenen Monaten bereits vorgearbeitet wurden oder<br />

die In den Folgemonaten noch zu leisten sind, bezahlter Arbeitspausen, bezahlter Freizeit<br />

aus betrieblichen und persönlichen Gründen (Betriebsversammlungen, Betriebsausflüge,<br />

Arztbesuche, Familienfeiern u. Ä.).<br />

Bruttoverdienst: Alle Beträge, die dem Arbeitnehmer laufend (In jeder Abrechnungsperlode)<br />

vom Arbeitgeber gezahlt werden-, das sind der tarifliche oder frei vereinbarte Lohn<br />

bzw. das tarifliche oder frei vereinbarte Gehalt einschließlich tariflicher und außertariflicher<br />

Leistungs-, Sozial- und sonstiger Zulagen und Zuschläge. Bel Angestellten, die neben<br />

einem festen Gehalt laufend eine Umsatzprovision beziehen, wird die Im Berichtsmonat<br />

gezahlte Provision berücksichtigt. Nicht zum Bruttoverdlenst rechnen alle Beträge,<br />

die nicht der Erhebungszelt zuzuschreiben sind (z. B. Nachzahlungen), Spesenersatz,<br />

Trennungsentschädigung, Auslösungen usw. Nicht einbezogen werden außerdem<br />

alle einmaligen Zahlungen, wie Gratifikationen, Jahresabschlussprämlen, 13. Monatsgehalt,<br />

Gewinnbeteiligungen u. A., zusätzliches Urlaubsgeld und unregelmäßig gezahlte<br />

vermögenswirksame Leistungen.<br />

Indizes: Die Entwicklung der Durchschnittsverdienste wird nicht nur durch Erhöhung<br />

oder Senkung von Verdiensten, sondern auch durch Veränderungen In der Arbeitnehmerstruktur<br />

beeinflusst. Um die Verdienstentwicklung, unter Ausschluss dieser Strukturveränderungen,<br />

darzustellen werden hierfür Indizes nach der Formel von Laspeyres -<br />

mit konstanter Arbeitnehmerstruktur - errechnet.<br />

Laufende Verdiensterhebung Im Handwerk<br />

Diese Erhebung wird nach ähnlichen methodischen Grundsätzen durchgeführt wie die<br />

»Vierteljährliche Verdiensterhebung im Produzierenden Gewerbe-, Handel; Kredit- und<br />

VersicheTungsgewerbe«, und zwar für den Monat Mai eines jeden Jahres in zehn ausgewählten<br />

Gewerbezweigen (nach dem Verzeichnis der Gewerbe, die gemäß Anlage A der<br />

Handwerksordnung, Stand 31.3.1997, als Handwerk betrieben werden können). Seit<br />

1997 werden In der Verdiensterhebung im Handwerk auch Daten für Arbeiterinnen erhoben.<br />

Arbeitszeiten und Bruttoverdienste: Wie »Verdiensterhebung Im Produzierenden Gewerbe-,<br />

Handel-, Kredit- und Versicherungsgewerbe«.<br />

Arbeitergruppen:<br />

Gesellen der handwerklichen Fachrichtung sind Personen, die in dem Handwerk, das<br />

der/die sie beschäftigende Handwerker/-^ selbstständig ausübt, die Gesellenprüfung<br />

abgelegt haben.<br />

Den Gesellen der handwerklichen Fachrichtung werden Personen gleichgestellt, die auf<br />

Grund langjähriger Berufserfahrung, aber ohne Ablegung einer Gesellenprüfung, in der<br />

Welse wie gelernte Gesellen tätig und diesen Im Betrieb gleichgestellt sind. Dies gilt jedoch<br />

nur, wenn sie vollwertig auf dem Fachgebiet tätig sind, für das der/dle selbstständige<br />

Handwerker/-in In die Handwerksrolle eingetragen ist.<br />

Übrige A rb eiterinnen sind Arbelter/-Innen, die auf Grund ihrer Berufsausbildung und<br />

Ihrer Tätigkeit nicht als Gesellen der handwerklichen Fachrichtung angesehen werden<br />

können, z. B. Gesellen anderer handwerklicher Fachrichtungen, übrige Facharbeiter/<br />

•Innen, auch wenn sie auf ihrem Fachgebiet eine der Gesellenprüfung vergleichbare Prüfung<br />

abgelegt haben, angelernte und ungelernte Arbeiter/-Innen, A rb eiterinnen ohne<br />

bestandene Gesellenprüfung, soweit sie nicht den Gesellen gleich gestellt und vollwertig<br />

In der handwerklichen Fachrichtung tätig sind, für das der/die selbstständige Hand-<br />

werker/-ln In die Handwerksrolle eingetragen ist, ferner Hilfsarbelter/-Innen, Fahrpersonal,<br />

Betriebsarbeiter.<br />

Laufende Verdiensterhebung In der Landwirtschaft<br />

Die laufende Verdiensterhebung In der Landwirtschaft wird jährlich einmal, und zwar für<br />

den Monat September, auf repräsentativer Basis durchgeführt. Sie liefert u. a. Angaben<br />

Uber die Bruttoverdienste (elnscht. aller Zulagen und Zuschläge und der für Sachleistungen<br />

einbehaltenen Lohnbestandtelle) der A rb eiterinnen und die bezahlten Stunden.<br />

Weiterführende Angaben Uber die Bruttoverdienste der Im Monatslohn beschäftigten<br />

Arbeiterund Arbeiterinnen werden In der Fachserie 16, Reihe 1 dargestellt.<br />

Arbeitskostenerhebungen im Produzierenden Gewerbe sowie in ausgewählten<br />

Dienstleistungsbereichen<br />

Arbeitskostenerhebungen wurden Im Produzierenden Gewerbe seit 1966 in zunächst<br />

dreijährlichen, ab 1984 vierjährlichen Abständen als Repräsentativerhebungen des Statistischen<br />

Amtes der Europäischen Gemeinschaften durchgeführt. Im Handel, Bank- und<br />

Versicherungsgewerbe fanden 1970 und 1974 gesonderte Erhebungen statt. Seit 1978<br />

werden die Erhebungen für diese Dienstleistungsbereiche und das Produzierende Gewerbe<br />

gemeinsam im gleichen Berichtsjahr durchgeführt.<br />

Ab dem Berichtsjahr 1992 finden die Arbeitskostenerhebungen auch In den neuen ländern<br />

und Berlin-Ost statt, wobei seit 1996 der Dienstleistungsbereich um das Gastgewerbe<br />

ergänzt wurde. Der Erhebungsbereich erstreckt sich damit auf das gesamte Produzierende<br />

Gewerbe, den Groß- und Einzelhandel, das Gastgewerbe sowie das Kredlt-<br />

und Versicherungsgewerbe (Abschnitte C bis H und J der NACE Rev. 1).<br />

Nachgewiesen werden Ergebnisse sowohl für Unternehmen (rechtliche Einheit) als auch<br />

für Betriebe (örtliche Einheit). Regionaldaten stehen für Deutschland, das frühere<br />

Bundesgebiet und die neuen Länder zur Verfügung sowie für ausgewählte Merkmale<br />

auch nach Bundesländern.<br />

Die Arbeitskostenerhebung ist als einstufige, nach Wirtschaftszweigen und Untemeh-<br />

mensgrößenklassen geschichtete Stichprobe konzipiert Auswahleinheit ist das Unternehmen<br />

(rechtliche Einheit), das für seine sämtlichen Betriebe (örtliche Einheiten) gesondert<br />

meldet. Einbezogen werden die Unternehmen mit zehn und mehr Arbeitnehmern.<br />

Für das Berichtsjahr 2000 wurden In Deutschland bei einem durchschnittlichen Auswahlsatz<br />

von IS ,7 % rund 29000 Unternehmen mit zehn und mehr Arbeitnehmern befragt-,<br />

davon entfielen auf das Produzierende Gewerbe rund 20 100 und auf die erfassten<br />

Dienstleistungsbereiche rund 8 900 Unternehmen.<br />

Gegenstand der Erhebung bilden die gesamten Arbeitskosten In der Gliederung:<br />

Entgelt für die geleistete Arbeitszeit und Personalnebenkosten, darunter Sonderzahlungen,<br />

Vergütungen arbeitsfreier Tage, Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung,<br />

Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung und sonstige Personalnebenkosten.<br />

Das Arbeitsvolumen wird In Form der geleisteten und bezahlten Arbeitsstunden der<br />

voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen sowie der Auszubildenden<br />

erfragt.<br />

Tariflöhne und -gehälter<br />

Gewerbliche Wirtschaft und Gebietskörperschaften<br />

Die Indizes der tariflichen Stundenlöhne, Monatsgehälter und Wochenarbeltszelten<br />

in der gewerblichen Wirtschaft und bei Gebietskörperschaften beruhen auf ausgewählten<br />

Kollektiv- und Firmentarifverträgen. In die Berechnung der Indizes werden<br />

- nach der Beschäftigtenzahl geordnet - jeweils soviel Tarifverträge einbezogen, dass<br />

deren Beschäftigtenzahl wenigstens 75 % aller nach Tarif bezahlten Arbeitnehmer der<br />

nachgewiesenen Wirtschaftszweige ausmacht. Als Repräsentanten der einbezogenen<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong> 589

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