Germany Yearbook - 2004_ocr
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11 Umwelt<br />
11.0 Methodische Erläuterungen<br />
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen<br />
Die Statistiken der Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und bei<br />
der Beförderung wassergefährdender Stoffe werden jährlich durchgeführt. Auskunftspfllchtig<br />
sind die nach Landesrecht für Anzeigen über Unfälle mit wassergefährdenden<br />
Stoffen zuständigen Dienststellen. Dies sind in der Regel die Unteren Wasserbehörden<br />
oder Polizeidienststellen.<br />
Als Unfall gilt das bestimmungswidrige Austreten einer Im Hinblick auf den Schutz der<br />
Gewässer nicht unerheblichen Menge wassergefährdender Stoffe aus Anlagen zum<br />
Umgang mit wassergefährdenden Storren bzw. bei deren Beförderung.<br />
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bezeichnet das Lagern, Abfüllen und Umschlagen<br />
(LAU-Anlagen), das Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) sowie<br />
das Innerbetriebliche Befördern wassergefährdender Stoffe.<br />
Beförderung wassergefährdender Stoffe bezeichnet den Vorgang der Ortsveränderung<br />
einschließlich zeitweiliger Aufenthalte (Zwischenlagerung). Nicht zur Beförderung (sondern<br />
zum Umgang) zählen Übernahme und Ablieferung, Ver- und Auspacken sowie Beund<br />
Entladen.<br />
Wassergefährdende Stoffe sind überwiegend feste und flüssige Stoffe feinschl. Zubereitungen),<br />
die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische<br />
Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.<br />
Wassergefährdende Stoffe werden gemäß Ihren physikalischen, chemischen oder biologischen<br />
Stoffeigenschaften in folgende Wassergefänrdungsklassen (WGK) eingestuft:<br />
1 = schwach wassergefährdend,<br />
2 = wassergefährdend und<br />
3 = stark wassergefährdend.<br />
Bel der Stoffart Jauche, Gülle, Sllageslckersaft (JGS) handelt es sich um keinen in eine<br />
Wassergefährdungsklasse eingestuften Stoff. Bel entsprechend großen freigesetzten<br />
Mengen oder besonderen örtlichen Verhältnissen kann er jedoch zu einer Gefahr für<br />
Gewässer und Boden werden. JGS wird daher seit 1998 sowohl beim Umgang (ausschließlich<br />
gewerbliche Lageranlagen) als auch bei der Beförderung (ausschließlich<br />
Straßenfahrzeuge) mit erfasst, wobei der größte Mengenanteil beim Umgang zu verzeichnen<br />
Ist<br />
Wasserschutzgebiete werden u. a. festgesetzt, um Gewässer Im Interesse der öffentlichen<br />
Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. In den Wasserschutzgebieten<br />
können bestimmte Handlungen verboten werden. In der Regel gliedert<br />
sich ein Wasserschutzgebiet In folgende Schutzzonen, die von außen nach innen zunehmenden<br />
Nutzungsbescnränkungen unterliegen:<br />
- Zone III - weitere Schutzzone,<br />
- Zonell - engere Schutzzone,<br />
- Zone I = Fassungsbereich.<br />
Statistiken der Abfallentsorgung<br />
Die abfallstatistischen Erhebungen nach dem Umweltstatistikgesetz (UStatG) berücksichtigen<br />
so weit wie möglich das 1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und<br />
Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Auskunftspflichtige sind afe Betreiber von Anlagen zur Abfallbeseitlgung<br />
und -Behandlung In der Entsorgungswirtschaft (Fremdentsorger) und in der<br />
betrieblichen Abfallwirtschaft (Eigenentsorger). Hierin unterscheiden sich die Daten von<br />
den bis 1993 veröffentlichten Abfallstatistiken mit deren Ausrichtung an den Abfallerzeugem.<br />
Ein Vergleich der aktuellen Zahlen mit früheren Ergebnissen ist daher nur<br />
eingeschränkt möglich.<br />
Für die Ermittlung des Abfallaufkommens in Deutschland (Tabelle 11.6.1) werden alle<br />
Einzelbereiche der Abfallstatistik zusammen betrachtet. Die einzelnen abfallstatistischen<br />
Erhebungen richten sich jedoch nicht an den Abfallerzeuger, sondern an den<br />
Abfallentsorger. Das bedeutet, dass neben den reinen Abfallbeseltigungsanlagen, wie<br />
Deponie und Abfallverbrennung, zahlreiche Abfallbehandlungsanlagen, die Abfälle hinwirkend<br />
auf die letztendliche Entsorgung vorbehandeln, In die Berechnung einflleßen.<br />
Die meisten Abfallarten durchlaufen mehrere Stufen der Behandlung bevor sie in die<br />
finale Ablagerung oderVerbrennung elngehen. Doppelerfassungen, die bei der Addition<br />
der einzelnen Erhebungsbereiche zwangsläufig entstehen, werden herausgerechnet,<br />
lassen sich aber nicht gänzlich vermeiden.<br />
In den Tabellen 11.6.2 und 11.6.3 werden die Anzahl und die Kapazität bzw. das Restvolumen<br />
von Anlagen zur Abfallbeseitlgung der Entsoigungswirtschaft und Eigenentsorger<br />
aufgezeigt.<br />
Die Tabelle 11.6.4 stellt die Anzahl, die Kapazität und den erzeugten Kompost in Kompostierungsanlagen<br />
und solchen für ausschließlich Grünschnitt der Entsorgungswirtschaft<br />
dar.<br />
Die Tabelle 11.6.5 bildet den Verbleib von besonders überwachungsbedürftlgen Abfällen<br />
ab, soweit sie transportiert wurden und damit dem Begleitscneinverfahren unterliegen.<br />
Die im Rahmen der Überwachung an die zuständigen Behörden zu liefernden<br />
Begleitscheine werden dort in Datenbanken geführt, letztere bilden die Basis für die<br />
statistische Auswertung. Nicht enthalten sind die besonders überwachungsbedürftlgen<br />
Abfälle, die von den Betrieben selbst entsorgt wurden, sowie im Ausland erzeugte oder<br />
dorthin exportierte Abfälle.<br />
Die Einsammlung von Verpackungen (Tabelle 11.6.6) wird getrennt für die Verkaufsverpackungen,<br />
die bei privaten Endverbrauchern eingesammelt werden und Verkaufs-,<br />
Um- und Transportverpackungen, die bei gewerblichen und industriellen Endverbrauchern<br />
eingesammelt werden, erhoben. Verpackungsmaterialien aus Mehrwegsystemen,<br />
die ohne stoffliche Verwertung wiederverwendet werden, und graphische Papiere sind<br />
nicht enthalten.<br />
Die Tabelle 11.6.7 stellt den Einsatz von bestimmten Abfällen in Aufbereitungs- bzw.<br />
Produktionsanlagen dar. Befragt werden zum einen die Betriebe des Papiergewerbes<br />
und der Glasindustrie, zum anderen die Betreiber von Anlagen zur Aufarbeitung von Altkunststoffen.<br />
Nicht einbezogen sind im Herstellungsprozess angefallene Scherben und<br />
Fehlchargen, die dem Produktionsprozess unmittelbar wieder zugeführt werden.<br />
In der Tabelle 11.6.8 werden Angaben zu stationären, mobilen und semimobilen Anlagen<br />
zur Aufbereitung und Verwertung von Bauschutt, Baustellenabfällen, Bodenaushub<br />
und Straßenaufbrucn dargestellt.<br />
Der Einsatz von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch bei öffentlichen Bau-,<br />
Straßenbau-, Landschaftsschutz- und Rekultivierungsmaßnahmen (Tabelle 11.6.9) stellt<br />
eine weitere Verwertungsmöglichkeit von mineralischen Abfällen dar. Nicht einbezogen<br />
ist der Einsatz dieser Stoffe am gleichen Ort, wenn sie wieder für den gleichen Zweck<br />
Verwendung finden, der Einsatz von Recycling-Baustoffen sowie Bau- und Rekultivierungsmaßnahmen<br />
privater Stellen.<br />
Bestimmte ozonschichtschädigende und klimawirksame Stoffe<br />
Die Erhebung über bestimmte ozonschichtschädigende und klimawirksame Stoffe wird<br />
jährlich seit dem Jahr 1996 durchgeführt (Tabelle 11.7). Sie richtet sich zum einen an<br />
Unternehmen, die bestimmte ozonschichtschädigende Stoffe produzieren, ein- oder<br />
ausflihren. Zum anderen werden auch Unternehmen In die Erhebung einbezogen, die<br />
bestimmte ozonschichtschädigende und/oder klimawirksame Stoffe in Mengen von<br />
mehr als 50 kg je Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung oder Reinigung von<br />
Erzeugnissen verwenden.<br />
Als ozonschichtschädigend gelten die in Anhang I und II der EG-Verordnung Nr. 2037/<br />
2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000, geändert durch<br />
die EG-Verordnungen 2038 und 2039/2000 vom 28. September 2000 (bis dahin galt<br />
Anhang I der EG-VO 3093/94 des Rates vom 15. Dezember 1994), genannten Stoffe, die<br />
auch als geregelte Stoffe bezeichnet werden. Dies sind voll- oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe<br />
(FCKW, H-FCKW), Halone, Tetrachlorkohlenstoff, 1,1,1-Trichlorethan,<br />
Methylbromid und teilhalogenierte Fluorbromkohlenwasserstoffe. Diese Stoffe<br />
sind zugleich klimawirksame Treibhausgase.<br />
Als klimawirksam Im Sinne der Erhebung gelten Fluorderivate der aliphatischen Kohlenwasserstoffe<br />
mit bis zu sieben Kohlenstoffatomen. Das sind vollnalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe<br />
(FKW) mit bis zu sieben Kohlenstoffatomen (perfluorierte Alkane)<br />
und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW) mit bis zu sieben Kohlenstoffatomen<br />
(teilfluorierte Alkane).<br />
Die R-Bezeichnung (Kältemittel-Kurzbezeichnung) wurde als Kurzzeichen-System anstelle<br />
der chemischen Benennung oder Formel zur Bezeichnung der Kältemittel eingeführt<br />
(DIN 8962).<br />
Das OOP (Ozon Depletion Potential) eines Stoffes gibt sein Ozonabbaupotenzial relativ<br />
zum Ozonabbaupotenzial des Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW) Tricnlorfluormethan<br />
(R11) an, dessen Wert mit 1,0 definiert wird.<br />
Das GWP (Global Watming Potential) eines Stoffes gibt sein Treibhauspotenzial relativ<br />
zum Treibhauspotenzial von Kohlendioxid (COj) an, dessen Wert mit 1,0 definiert wird.<br />
Blends sind Gemische bzw. Zubereitungen aus mehreren Stoffen, die mindestens einen<br />
ozonschichtschädigenden bzw. klimawirksamen Stoff enthalten.<br />
Ausgangsstoffe sind Stoffe, die zur Herstellung anderer chemischer Erzeugnisse bestimmt<br />
sind und dabei vollständig vernichtet oder umgewandelt werden. Ausgangsstoffe<br />
werden als nicht emissionsrelevant angesehen.<br />
Umweltökonomische Gesamtrechnungen<br />
Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen dienen dem Ziel, Zusammenhänge zwischen<br />
sozioökonomischen Prozessen und dem Zustand von Natur und Umwelt darzustellen.<br />
Der Aufbau der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen erfolgt im Rahmen<br />
von fünf Themenbereichen:<br />
- Material- und Enetgieflussrechnung,<br />
- Bodennutzung,<br />
- Indikatoren des Umweltzustandes,<br />
- Maßnahmen des Umweltschutzes und<br />
- Vermeidungskosten.<br />
Die Gliederung der Ergebnisse folgt im Wesentlichen - wenn auch mit unterschiedlichen<br />
Gewichten - diesen memenbereichen.<br />
Material- und Energieflussrechnungen<br />
Sie umfassen die Darstellung von physischen und energetischen Strömen zwischen der<br />
Umwelt und dem menschlichen Aktivitätsbereich. Tabelle 11.8 bezieht sich auf die entsprechenden<br />
Materialströme und zeigt eine Auswahl der wichtigsten Parameter.<br />
Sie gibt einen Überblick über Entnahmen und Abgaben der Materialflusse bezogen auf<br />
die Gesamtwirtschaft Deutschlands. Die Daten wurden den neuen europäischen Vorfine<br />
graphische Darstellung dieser Thematik erfolgt auf S. 325.<br />
aben angeglichen, so dass eine europaweite Vergleichbarkeit der Daten erreicht wird,<br />
Die Entnahmen sind gegliedert in:<br />
- die verwertete inländische Entnahme (einschl. Gewinnung biotischer Rohstoffe),<br />
- die Entnahme von Gasen,<br />
- die Einfuhr an Rohstoffen, Gütern und Emissionen (Abfall),<br />
- die nicht verwertete Inländische Rohstoffentnahme (Abraum, Bergematerial und Bodenaushub)<br />
und<br />
- die Wasserentnahme.<br />
Die Abgaben sind gegliedert in:<br />
- die Luftemissionen,<br />
- den dissipativen Gebrauch von Produkten (Düngemittel, Pflanzenschutzmittel,<br />
Saatgut und Streusalz).<br />
- die Ausfuhrvon Rohstoffen, Gütern und Emissionen (Abfall),<br />
- die nicht verwertete Inländische Abgabe (Abraum, Bergematerial und Bodenaushub)<br />
- und die Wasserabgabe.<br />
Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong> 299