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11 Umwelt<br />

11.0 Methodische Erläuterungen<br />

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen<br />

Die Statistiken der Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und bei<br />

der Beförderung wassergefährdender Stoffe werden jährlich durchgeführt. Auskunftspfllchtig<br />

sind die nach Landesrecht für Anzeigen über Unfälle mit wassergefährdenden<br />

Stoffen zuständigen Dienststellen. Dies sind in der Regel die Unteren Wasserbehörden<br />

oder Polizeidienststellen.<br />

Als Unfall gilt das bestimmungswidrige Austreten einer Im Hinblick auf den Schutz der<br />

Gewässer nicht unerheblichen Menge wassergefährdender Stoffe aus Anlagen zum<br />

Umgang mit wassergefährdenden Storren bzw. bei deren Beförderung.<br />

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bezeichnet das Lagern, Abfüllen und Umschlagen<br />

(LAU-Anlagen), das Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) sowie<br />

das Innerbetriebliche Befördern wassergefährdender Stoffe.<br />

Beförderung wassergefährdender Stoffe bezeichnet den Vorgang der Ortsveränderung<br />

einschließlich zeitweiliger Aufenthalte (Zwischenlagerung). Nicht zur Beförderung (sondern<br />

zum Umgang) zählen Übernahme und Ablieferung, Ver- und Auspacken sowie Beund<br />

Entladen.<br />

Wassergefährdende Stoffe sind überwiegend feste und flüssige Stoffe feinschl. Zubereitungen),<br />

die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische<br />

Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.<br />

Wassergefährdende Stoffe werden gemäß Ihren physikalischen, chemischen oder biologischen<br />

Stoffeigenschaften in folgende Wassergefänrdungsklassen (WGK) eingestuft:<br />

1 = schwach wassergefährdend,<br />

2 = wassergefährdend und<br />

3 = stark wassergefährdend.<br />

Bel der Stoffart Jauche, Gülle, Sllageslckersaft (JGS) handelt es sich um keinen in eine<br />

Wassergefährdungsklasse eingestuften Stoff. Bel entsprechend großen freigesetzten<br />

Mengen oder besonderen örtlichen Verhältnissen kann er jedoch zu einer Gefahr für<br />

Gewässer und Boden werden. JGS wird daher seit 1998 sowohl beim Umgang (ausschließlich<br />

gewerbliche Lageranlagen) als auch bei der Beförderung (ausschließlich<br />

Straßenfahrzeuge) mit erfasst, wobei der größte Mengenanteil beim Umgang zu verzeichnen<br />

Ist<br />

Wasserschutzgebiete werden u. a. festgesetzt, um Gewässer Im Interesse der öffentlichen<br />

Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. In den Wasserschutzgebieten<br />

können bestimmte Handlungen verboten werden. In der Regel gliedert<br />

sich ein Wasserschutzgebiet In folgende Schutzzonen, die von außen nach innen zunehmenden<br />

Nutzungsbescnränkungen unterliegen:<br />

- Zone III - weitere Schutzzone,<br />

- Zonell - engere Schutzzone,<br />

- Zone I = Fassungsbereich.<br />

Statistiken der Abfallentsorgung<br />

Die abfallstatistischen Erhebungen nach dem Umweltstatistikgesetz (UStatG) berücksichtigen<br />

so weit wie möglich das 1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und<br />

Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Auskunftspflichtige sind afe Betreiber von Anlagen zur Abfallbeseitlgung<br />

und -Behandlung In der Entsorgungswirtschaft (Fremdentsorger) und in der<br />

betrieblichen Abfallwirtschaft (Eigenentsorger). Hierin unterscheiden sich die Daten von<br />

den bis 1993 veröffentlichten Abfallstatistiken mit deren Ausrichtung an den Abfallerzeugem.<br />

Ein Vergleich der aktuellen Zahlen mit früheren Ergebnissen ist daher nur<br />

eingeschränkt möglich.<br />

Für die Ermittlung des Abfallaufkommens in Deutschland (Tabelle 11.6.1) werden alle<br />

Einzelbereiche der Abfallstatistik zusammen betrachtet. Die einzelnen abfallstatistischen<br />

Erhebungen richten sich jedoch nicht an den Abfallerzeuger, sondern an den<br />

Abfallentsorger. Das bedeutet, dass neben den reinen Abfallbeseltigungsanlagen, wie<br />

Deponie und Abfallverbrennung, zahlreiche Abfallbehandlungsanlagen, die Abfälle hinwirkend<br />

auf die letztendliche Entsorgung vorbehandeln, In die Berechnung einflleßen.<br />

Die meisten Abfallarten durchlaufen mehrere Stufen der Behandlung bevor sie in die<br />

finale Ablagerung oderVerbrennung elngehen. Doppelerfassungen, die bei der Addition<br />

der einzelnen Erhebungsbereiche zwangsläufig entstehen, werden herausgerechnet,<br />

lassen sich aber nicht gänzlich vermeiden.<br />

In den Tabellen 11.6.2 und 11.6.3 werden die Anzahl und die Kapazität bzw. das Restvolumen<br />

von Anlagen zur Abfallbeseitlgung der Entsoigungswirtschaft und Eigenentsorger<br />

aufgezeigt.<br />

Die Tabelle 11.6.4 stellt die Anzahl, die Kapazität und den erzeugten Kompost in Kompostierungsanlagen<br />

und solchen für ausschließlich Grünschnitt der Entsorgungswirtschaft<br />

dar.<br />

Die Tabelle 11.6.5 bildet den Verbleib von besonders überwachungsbedürftlgen Abfällen<br />

ab, soweit sie transportiert wurden und damit dem Begleitscneinverfahren unterliegen.<br />

Die im Rahmen der Überwachung an die zuständigen Behörden zu liefernden<br />

Begleitscheine werden dort in Datenbanken geführt, letztere bilden die Basis für die<br />

statistische Auswertung. Nicht enthalten sind die besonders überwachungsbedürftlgen<br />

Abfälle, die von den Betrieben selbst entsorgt wurden, sowie im Ausland erzeugte oder<br />

dorthin exportierte Abfälle.<br />

Die Einsammlung von Verpackungen (Tabelle 11.6.6) wird getrennt für die Verkaufsverpackungen,<br />

die bei privaten Endverbrauchern eingesammelt werden und Verkaufs-,<br />

Um- und Transportverpackungen, die bei gewerblichen und industriellen Endverbrauchern<br />

eingesammelt werden, erhoben. Verpackungsmaterialien aus Mehrwegsystemen,<br />

die ohne stoffliche Verwertung wiederverwendet werden, und graphische Papiere sind<br />

nicht enthalten.<br />

Die Tabelle 11.6.7 stellt den Einsatz von bestimmten Abfällen in Aufbereitungs- bzw.<br />

Produktionsanlagen dar. Befragt werden zum einen die Betriebe des Papiergewerbes<br />

und der Glasindustrie, zum anderen die Betreiber von Anlagen zur Aufarbeitung von Altkunststoffen.<br />

Nicht einbezogen sind im Herstellungsprozess angefallene Scherben und<br />

Fehlchargen, die dem Produktionsprozess unmittelbar wieder zugeführt werden.<br />

In der Tabelle 11.6.8 werden Angaben zu stationären, mobilen und semimobilen Anlagen<br />

zur Aufbereitung und Verwertung von Bauschutt, Baustellenabfällen, Bodenaushub<br />

und Straßenaufbrucn dargestellt.<br />

Der Einsatz von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch bei öffentlichen Bau-,<br />

Straßenbau-, Landschaftsschutz- und Rekultivierungsmaßnahmen (Tabelle 11.6.9) stellt<br />

eine weitere Verwertungsmöglichkeit von mineralischen Abfällen dar. Nicht einbezogen<br />

ist der Einsatz dieser Stoffe am gleichen Ort, wenn sie wieder für den gleichen Zweck<br />

Verwendung finden, der Einsatz von Recycling-Baustoffen sowie Bau- und Rekultivierungsmaßnahmen<br />

privater Stellen.<br />

Bestimmte ozonschichtschädigende und klimawirksame Stoffe<br />

Die Erhebung über bestimmte ozonschichtschädigende und klimawirksame Stoffe wird<br />

jährlich seit dem Jahr 1996 durchgeführt (Tabelle 11.7). Sie richtet sich zum einen an<br />

Unternehmen, die bestimmte ozonschichtschädigende Stoffe produzieren, ein- oder<br />

ausflihren. Zum anderen werden auch Unternehmen In die Erhebung einbezogen, die<br />

bestimmte ozonschichtschädigende und/oder klimawirksame Stoffe in Mengen von<br />

mehr als 50 kg je Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung oder Reinigung von<br />

Erzeugnissen verwenden.<br />

Als ozonschichtschädigend gelten die in Anhang I und II der EG-Verordnung Nr. 2037/<br />

2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000, geändert durch<br />

die EG-Verordnungen 2038 und 2039/2000 vom 28. September 2000 (bis dahin galt<br />

Anhang I der EG-VO 3093/94 des Rates vom 15. Dezember 1994), genannten Stoffe, die<br />

auch als geregelte Stoffe bezeichnet werden. Dies sind voll- oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe<br />

(FCKW, H-FCKW), Halone, Tetrachlorkohlenstoff, 1,1,1-Trichlorethan,<br />

Methylbromid und teilhalogenierte Fluorbromkohlenwasserstoffe. Diese Stoffe<br />

sind zugleich klimawirksame Treibhausgase.<br />

Als klimawirksam Im Sinne der Erhebung gelten Fluorderivate der aliphatischen Kohlenwasserstoffe<br />

mit bis zu sieben Kohlenstoffatomen. Das sind vollnalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe<br />

(FKW) mit bis zu sieben Kohlenstoffatomen (perfluorierte Alkane)<br />

und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW) mit bis zu sieben Kohlenstoffatomen<br />

(teilfluorierte Alkane).<br />

Die R-Bezeichnung (Kältemittel-Kurzbezeichnung) wurde als Kurzzeichen-System anstelle<br />

der chemischen Benennung oder Formel zur Bezeichnung der Kältemittel eingeführt<br />

(DIN 8962).<br />

Das OOP (Ozon Depletion Potential) eines Stoffes gibt sein Ozonabbaupotenzial relativ<br />

zum Ozonabbaupotenzial des Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW) Tricnlorfluormethan<br />

(R11) an, dessen Wert mit 1,0 definiert wird.<br />

Das GWP (Global Watming Potential) eines Stoffes gibt sein Treibhauspotenzial relativ<br />

zum Treibhauspotenzial von Kohlendioxid (COj) an, dessen Wert mit 1,0 definiert wird.<br />

Blends sind Gemische bzw. Zubereitungen aus mehreren Stoffen, die mindestens einen<br />

ozonschichtschädigenden bzw. klimawirksamen Stoff enthalten.<br />

Ausgangsstoffe sind Stoffe, die zur Herstellung anderer chemischer Erzeugnisse bestimmt<br />

sind und dabei vollständig vernichtet oder umgewandelt werden. Ausgangsstoffe<br />

werden als nicht emissionsrelevant angesehen.<br />

Umweltökonomische Gesamtrechnungen<br />

Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen dienen dem Ziel, Zusammenhänge zwischen<br />

sozioökonomischen Prozessen und dem Zustand von Natur und Umwelt darzustellen.<br />

Der Aufbau der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen erfolgt im Rahmen<br />

von fünf Themenbereichen:<br />

- Material- und Enetgieflussrechnung,<br />

- Bodennutzung,<br />

- Indikatoren des Umweltzustandes,<br />

- Maßnahmen des Umweltschutzes und<br />

- Vermeidungskosten.<br />

Die Gliederung der Ergebnisse folgt im Wesentlichen - wenn auch mit unterschiedlichen<br />

Gewichten - diesen memenbereichen.<br />

Material- und Energieflussrechnungen<br />

Sie umfassen die Darstellung von physischen und energetischen Strömen zwischen der<br />

Umwelt und dem menschlichen Aktivitätsbereich. Tabelle 11.8 bezieht sich auf die entsprechenden<br />

Materialströme und zeigt eine Auswahl der wichtigsten Parameter.<br />

Sie gibt einen Überblick über Entnahmen und Abgaben der Materialflusse bezogen auf<br />

die Gesamtwirtschaft Deutschlands. Die Daten wurden den neuen europäischen Vorfine<br />

graphische Darstellung dieser Thematik erfolgt auf S. 325.<br />

aben angeglichen, so dass eine europaweite Vergleichbarkeit der Daten erreicht wird,<br />

Die Entnahmen sind gegliedert in:<br />

- die verwertete inländische Entnahme (einschl. Gewinnung biotischer Rohstoffe),<br />

- die Entnahme von Gasen,<br />

- die Einfuhr an Rohstoffen, Gütern und Emissionen (Abfall),<br />

- die nicht verwertete Inländische Rohstoffentnahme (Abraum, Bergematerial und Bodenaushub)<br />

und<br />

- die Wasserentnahme.<br />

Die Abgaben sind gegliedert in:<br />

- die Luftemissionen,<br />

- den dissipativen Gebrauch von Produkten (Düngemittel, Pflanzenschutzmittel,<br />

Saatgut und Streusalz).<br />

- die Ausfuhrvon Rohstoffen, Gütern und Emissionen (Abfall),<br />

- die nicht verwertete Inländische Abgabe (Abraum, Bergematerial und Bodenaushub)<br />

- und die Wasserabgabe.<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2004</strong> 299

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